Notartermin bei noch ausstehender Bauvoranfrage

Diskutiere Notartermin bei noch ausstehender Bauvoranfrage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, als erstes: ein Super Forum, habe mich hier schon mit einigen Infos eingedeckt :28: Zu unserer Problematik, wir stehen hier vor...

  1. #1 andiger, 21.06.2013
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    Hallo Leute,

    als erstes: ein Super Forum, habe mich hier schon mit einigen Infos eingedeckt :28:

    Zu unserer Problematik, wir stehen hier vor einer folgenden Situation:
    der Termin beim Notar für den Grundstückskauf steht unmittelbar bevor (in 5 Tagen)
    Wir haben vor einem Monat eine Bauvoranfrage gestellt: "Überschreitung der ausgewiesenen STP-Fläche gem. B-Plan mit der geplanten Garage"
    Das Baufenster für die Garage gem. B-Plan ist etwa 5x5 m. Siehe Bild
    Baufenster.jpg

    Es soll eine Doppelgarage entstehen, die einer seits an das Haus gebaut wird und anderer seits auf der Grenze zum Nachbarn stehen soll.
    Bauvoranfrage.jpg

    Sie sähe das von hinten aus:
    Screen Shot 2013-06-21 at 18.22.03.jpg

    In der Breite sieht der Kollege vom Bauamt nicht das Problem, da ragt die Garage in das Baufenster des Hauses, dort werden auch alle Grenzen eingehalten. Das Problem liegt in der Tiefe er Garage, also die Seite entlang der Grenze zum Nachbarn: 8m gegenüber den eigentlich erlaubten 5m.

    Sorry, dass ich das so laienhaft erkläre, meine Kompetenzen sind definitiv nicht im Hausbau. Ich hoffe aber, dass die Problematik trotzdem klar geworden ist.
    Nun dachte ich, dass ein Monat für die Bauvoranfrage ausreichen sollte, tut es aber nicht. Es heisst bis zu 12 Wochen...

    Jetzt weiss ich nicht, was ich machen soll, da ich Klarheit haben will, bevor ich beim Notar unterschreibe, ob mein Bauvorhaben in der Form genehmigt wird.
    Versuchen den Termin zu verschieben und so Zeit zu gewinnen würde vielleicht einpaar Tage gut gehen, aber sicher nicht zwei Monate lang. Da hat der Verkäufer auch irgend wann die Nase voll, und verkaufts an einen anderen.
    Volles Risiko eingehen, das Grundstück kaufen und dann hoffen, dass die Erlaubnis erteilt wird? Meine Frau will da nicht mitmachen

    Die Kollegin vom Bauamt war schon sehr freundlich und entgegenkommend, kann aber die Bearbeitung nicht auf zwei Tage reduzieren. Da sind Mechanismen, die leider dauern. Sie hatte mir vorgeschlagen, den Nachbarn zu kontaktieren und zu versuchen bei ihm die Erlaubnis einzuholen. Denn im Zweifelsfall kann das sein, dass das Bauamt den Nachbarn sogar um erlaubnis fragen wird, so die Aussage der Kollegin. Aber ehrlich mal hand aufs herz: wer würde freiwillig eine solche mauer an seiner grenze haben wollen? wohl keiner...

    Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir da einpaar tipps geben? Besten Dank im Voraus

    cheers
    andre
     
  2. #2 Kriminelle, 21.06.2013
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    Mir fällt nur ein Tipp ein:

    Plan-B für die Garage, wenn sie denn nicht erlaubt werden sollte und ab zum Notar...
    Plan-C: Risiko eingehen und mit der Zeit spielen mit der Folge, das alle Müh umsonst ist, da Grundstück anderweitig verkauft wird. Wäre das eine Alternative? Wohl nicht! :mega_lol:
     
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    Meine Erfahrung bei GS im Rahmen von Neubaugebieten: Die Chancen, dass das genehmigt wird, sind sehr gering. Ich hatte schon wegen viel unbedeutenderer Punkte Stress (so dass wir in zwei Fällen den Kauf wieder gekippt haben).

    Und falls ja, muss wahrscheinlich der Nachbar zustimmen. Du hast schon richtig erkannt: Ohne Gegenleistung wird das kaum klappen.

    Deswegen: Konforn zum BB planen oder eben ein neues GS suchen.
     
  4. #4 Der Bauberater, 21.06.2013
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    Dann schreibt ihr in den Kaufvertrag eine "auflösende Klausel"
    Wenn die Bauvoranfrage vom xx nicht positiv beschieden wird, ist der Vertrag hinfällig

    Keine positive Bauvoranfrage - kein Grundstück.

    Wenn dem Verkäufer was daran liegt, dann unterschreibt er.
     
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    Das mit der Klausel geht auch, wenn der Verkäufer sich darauf einläßt, klar. Das hängt von der Nachfrage ab. Allerdings muss Du Euren Entwurf anhängen, weil grundsätzlich ist die Bebaubarkeit ja gegeben.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 22.06.2013
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    habe ich das richtig verstanden: dort ist eine Garage mit einer Länge vom maximal 5m Außenmaß zulässig. Ist schon sehr dürftig bei heutigen PKW-Größen...
    Ist wohl schon älter, der B-Plan, oder?
     
  7. #7 andiger, 22.06.2013
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    Hallo Leute,

    vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn ich leider immer noch nicht weiss, wie ich weiter vorgehen soll...

    Hier ist der B-Plan als PDF
    Hier ist der Text Teil zum B-Plan
    @Alfons Fischer: der B-Plan ist zwar nicht sehr alt, aber ich weiss auch nicht, was die Kollegen sich dabei gedacht haben...

    Unser Grundstück ist das untere im Baugebiet 8. Die Fläche für Stellplatz/Garage ist etwa 5x5m. Es war zunächst auch nicht klar, ob es nur ein reiner Stellplatz sein soll, oder ob man auch eine Garage hinstellen darf. Es hiess dann wohl vom Bauamt, dass eine Garage wohl erlaubt ist. Dann stellt sich natürlich direkt die Frage von Alfons Fischer, 5m Aussenmass in der Tiefe, das wäre dann höchstens für nen Smart...

    Am Telefon hin und her diskuttiert, die Fläche ist ja nicht mit Massen ausgewiesen, und man könne zB 5.5 Meter machen, das wäre wohl innerhalb der Toleranz und würde nicht auffallen, aber 8m... "Was wollen Sie denn mit einer sooo riesigen Garage?..."
     
  8. #8 Kriminelle, 22.06.2013
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    Also, meine Laienmeinung:
    Nach Deinem Telefonat mit dem Bauamt schätze ich die Situation so, dass Du Dich auf 6 Meter mit dem Amt einigen könntest. 6 Meter ist wohl Standard... alles andere ein kleiner Luxus... und 8 Meter sehen sie als kritisch an.
    Ich habe mir den B-Plan jetzt deshalb nicht angeschaut.
    Für das Bauamt gilt, was sie noch vertreten können. Der nächste sieht Deine 8 und will 10.
     
  9. #9 andiger, 22.06.2013
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    @Kriminelle: so könnte man natürlich argumentieren. Andererseits, wenn ich unsere Strasse betrachte in Kaltenkirchen 24568, zB hat hier jeder zweite eine Garage an die Grenze zum Nachbarn gebaut und zwar in den vollen 9 metern! Und dafür musste niemand die Erlaubnis des Nachbarn einholen.
     
  10. #10 Baufredi, 22.06.2013
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    imNotfall kann man das doch spiegelverkehrt machen und die Garage auf der andere seite des hauses bauen und das Baufeld zum nachbarn für das haus ausnutzen?

    da scehint es keinen Nachbarn zu geben.. und was öffentliche fläche angeht kann man mit den Städten einiges mehr machen.. zumal die auch für Geld viel empfänglicher sind als Nachbarn.
     
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    Ich gebe Alfons Fischer da recht, 5m ist schon sehr wenig. Es ist schon seltsam, was manche Gemeinden in den B-Plan schreiben.

    Hast Du den Rest auch gelesen:
    2.1 max 30m3 - da bist du mit deiner Garage auch locker drüber.

    Aber generell ist das vielleicht auch der Gemeinde nicht klar, was sie da beschlossen hat. Die 5 m scheinen ja erst mal nur Stellplatz zu sein, ok das paßt. Aber Garagen sind auch zugelassen. Das diese dann natürlich zu klein sind mit 5 m ... deswegen ist der Weg mit der Bauvoranfrage auch richtig. Und das wird sicher nicht nur dich treffen.

    Bei uns gibt es auch eine Bürgersprechstunde im Bauamt, vielleicht wäre das ein Weg schon vorab die Meinung zu hören.
     
  12. Markul

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    Ich würde auf KEINEN Fall ein GS beim Notar kaufen, wenn ich nicht 100% weis, ob ich das Ding dann bauen kann....
    Da hat deine Frau auf jeden Fall Recht. So eine Art von "zocken" passt nicht zu den großen Summen, um welche es geht.

    Wenn du aber flexibel bist, was die Garage angeht, und zur Not auch auf die 5 Meter runtergehst, dann würde ich kaufen.
     
  13. #13 OLger MD, 22.06.2013
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    aus der Garagenverordnung SH:
    Sollten die 5m das Innenmaß sein, dann wäre gerade so das Mindestmaß eingehalten.
    Wobei die Frage bleibt, ob zu der Stellplatzlänge noch ein Gehstreifen dahinter und davor dazuzurechnen ist, um z. B. das Tor von Innen zu schließen oder eine Tür von innen zu öffnen; bzw Platz zum Ein- und Ausladen zu haben.

    Gruß
    Holger
     
  14. Baumal

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    die frage stellt sich nicht.
    ein einstellplatz dient zum abstellen eines kfz in einer garage.

    eine stellplatzfläche kann was auch immer sein.
     
  15. #15 Kriminelle, 22.06.2013
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    Du meinst bestimmt jetzt mit "unserer Straße" die, in der Ihr jetzt wohnt. Da gilt halt ein anderer B-Plan.
    Ist bei uns auch so: 9 Meter Grenzbebauung mit Garage ist erlaubt, aber nebenan (ein anderes älteres Baugebiet) darf nur 6 Meter...

    Da muss man halt abwägen, was einem wichtig ist: dieses Grundstück mit der Lage oder die 8-Meter-Garage und dann weiter suchen :shades
     
  16. #16 JaquesTati, 24.06.2013
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    Hallo,

    eine 5 Meter Garage – sofern sie für eine PKW-Nutzung bestimmt ist und man nicht Sammler von Smarts und Isettas ist - vollkommen indiskutabel und praxisfremd.

    In eine solche Garage mit einem innen angebrachten Tor passt im Idealfall gerade noch ein Golf, für so einen typischen Familienvan fehlen leider ein paar entscheidende Zentimeter.

    Wir haben damals für ein Mietobjekt u.a. eine Garagenanlage mit Außenmaß 5,05 Metern entsprechend instandsetzen lassen und u.a. die außen angebrachten zweiflügligen Tore durch Sektionaltore ersetzen lassen, nach und nach trudelten dann die Beschwerden der Mieter ein, dass ihre (zum Teil neuerworbenen) Fahrzeuge nicht mehr in die Garagen passen würden.

    Schade, dass der damalige Architekt uns nicht auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat – so viel also zum Thema externen Sachverstand einkaufen. Die Arbeit, die er abgeliefert/überwacht hat, war technisch einwandfrei, aber eben nicht praxistauglich.

    mfG

    JaquesTati
     
  17. #17 Pruefhammer, 24.06.2013
    Pruefhammer

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    Ich bin da abstandsflächentechnisch nicht so im Bilde, aber geht das mit dem Garagendach wie gezeichnet? 3m max. mittlere Wandhöhe gilt da auch, dass Dächer bis 30Grad keine A-Flächen auslösen?
     
  18. #18 andiger, 04.07.2013
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    Hallo Leute,

    erstmal besten Dank für Eure Antworten!

    Ich wollt' Euch natürlich nicht vorenthalten, wie die Geschichte weiter gegangen ist.
    Also wir sind das "Risiko" eingegangen und haben beim Notar fürs Grundstück unterschrieben, obwohl unsere Bauvoranfrage noch nicht durch war. Nicht vernünftig, ich weiss. Der Grund ist einfach der, dass bei dem Grundstück sehr viel gepasst hat: Grösse, Ausrichtung, Lage, Form, kein Altbestand zum Abriss, etc. Dort sind zwei Vollgeschosse erlaubt, was in der Gegend sonst selten möglich ist. Wir sind schon seit 2-3 Jahren auf der Suche: im Norden von Hamburg, bzw. in Norderstedt gibt es nicht sooo viel Auswahl...

    Naja, selbst wenn die Voranfrage negativ ausfallen würde, hätten wir eben eine kleinere Garage gebaut.
    Aber der Bescheid ist heute da, und er ist positiv: "Die Prüfung Ihrer Voranfrage hat ergeben, dass das Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Eine Baugenehmigung kann Ihnen auf Antrag erteilt werden."

    jetzt gehts richtig los mit der Planung :bef1003::bef1010:
     
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