Schimmel an Dachuntersicht?

Diskutiere Schimmel an Dachuntersicht? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo allerseits, es geht um einen Neubau, Bau durch eine Bauträgerfirma, Abnahme war Ende Okt. 2007, Einzug Ende November 2007. Das Dach ist...

  1. dvdfan

    dvdfan

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    Hallo allerseits,

    es geht um einen Neubau, Bau durch eine Bauträgerfirma, Abnahme war Ende Okt. 2007, Einzug Ende November 2007. Das Dach ist als Unillin-Dachsystem ausgebildet, Deckung mit Harzer Pfanne, die Dachuntersichten wurden mit gehobelten Nut- und Federbrettern verkleidet, laut Bemusterung 1-fach lasiert. In der Bemusterung wurde uns damals auch gesagt (leider nicht schriftlich festgehalten), dass wir mit der einmaligen Lasur drei bis vier Jahre Ruhe hätten, bevor ein neuer Anstrich nötig wäre. Alternativ wurde uns angeboten, falls wir nicht für Aufpreis mehrere Lasurschichten haben wollten, weitere Lasuren selber bei gestelltem Gerüst für den Außenputz aufzubringen. Darauf haben wir aus aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen damals verzichtet, wir gingen ja davon aus, dass bis zu vier Jahre kein weiterer Handlungsbedarf bestünde.
    Nun, nach nur wenigen Monaten zeigt sich folgendes Bild:
    [​IMG][​IMG][​IMG]
    Vermutlich überall dort, wo das Wasser bei Regen entlang läuft, bzw, an den Kanten abtropft bilden sich dunkle Verfärbungen mit schwarzen Sprenkeln. Teilweise, wie auf dem dritten Bild zu sehen (im Giebelbereich) auch im Nut-/Federbereich von der Hauswand an nach außen hin.
    Der Bauträger stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um normale Verwitterungsspuren am Naturmaterial Holz handeln würde, Schimmelpilz sei für ihn nicht erkennbar. Die vertragliche Leistung sei laut BLB erfüllt worden, weiterhin würde der Geschäftsführer nie zeitliche Aussagen machen, sondern darauf hinwiesen, dass man als Bauherr selber noch Anstriche aufbringen könne, solange das Gerüst steht.
    Wir haben, da es nicht die erste Auseinandersetzung ist, eine Anwältin mit der Sache betraut. Diese hat den Bauträger jetzt unter Anführung von BLB, VOB und DIN 18334 angeschrieben, dass er für die Beseitigung des Mangels zu sorgen hätte, da es sich nicht um eine vertragsgemäße Erbringung der Werkleistung handeln würde. Unter anderem führt sie an, dass laut BLB der Dachstuhl zimmermannsmäßig zu verarbeiten und mit einem Mittel gegen Schimmel zu behandeln sei.

    Wie beurteilt Ihr die Sache? Ist das auf den Bildern das typische Bild eines Pilzes? Darf so etwas nach so kurzer Zeit auftreten (das Dach wurde im Sept/Okt. 2007 fertig gestellt)? Warum tritt es auch im Giebelbereich an Nut und Feder auf, wo eigentlich kein Regen hinkommt? Wie kann man vor allem weiterer Verschlechterung des Zustandsbildes entgegenwirken? Gehört die Verkleidung der Dachuntersicht zum Dachstuhl?

    Für Antworten und Hinweise bin ich dankbar. Ich habe zum Thema Schimmel zwar schin einiges hier im Forum gefunden, jedoch betrifft dies meistens die Innenkonstruktionen und ist daher hier nicht anwendbar.

    Vielen Dank im Voraus,

    Olaf
     
  2. #2 holzfragen, 09.04.2008
    Zuletzt bearbeitet: 09.04.2008
    holzfragen

    holzfragen

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    Zunächst ist ja die vereinbarte Leistung "1 x bitte Lasur" zwar ohne jede textliche Festlegung erfolgt, aber doch mit Bemusterung und mit Hinweisen zur weiteren Unterhaltung des Anstrichs. Das Prozedere erscheint (zumindest mir) nach einer Bemusterung als eindeutig, was Leistungsumfang und am Muster zugesagtes Ergebnis angeht.
    Die vertraxten rechtlichen Fragen dazu wird Ihre Rechtsanwältin zu (er)klären haben. Auch die Frage, haben Sie dies so gewollt, wäre durch das jurikative Personal zu klären, dem man nachsagt, es tue dies rein göttlich oder wie auf "auf hoher See".

    Tatsächlich dort, wo das Wasser bei Regen entlang abläuft, bzw. an den Kanten abtropft, bilden sich am nichtragend und nichtaussteifend verbauten Holz dunkle Verfärbungen mit schwarzen Sprenkeln. Dies zeigt zunächst, daß die aufgebrachte Lasur der tatsächlichen Beanspruchung physikalisch nicht gewachsen ist. Das Holz wird so vom Wasser erreicht und reagiert. Eigentlich wie es ohne Lasur reagieren würde. Es verwittert. Die schwarzen Pünktchen sind vermutlich primär Bläuepilze, die sich an zucker- und stärkehaltigen Inhaltsstoffen der an der Holzoberfläche offenen Splintholzzellen laben. Sie "bedanken" sich mit einer intensiven Scharzfärbung, die bleiben wird. Diese Verfärbungen sind am natürlich vergrauenden Holz je nach Witterungsbelastung anzutreffen. Es können zudem auch Schimmelpilze wachsen, die ebenso natürlich vorkommen. Das ganze führt nicht dazu, daß sich die physikalischen Eigenschaften des Holzes nenneswert mindern werden.
    Insoweit könnte ich dem Bauträger folgen, der da behauptet, es handelt sich sich um normale Verwitterungsspuren am Naturmaterial Holz. Das mit dem Schimmelpilz bzw. Bläuepilz (auch ein fungi imperfekti) bliebe aber eine Tatsache. Zumindest kann das dort wachsen, weil die Bedingungen, die Wasseraktivität aw>0,8, als Nährstoff die Kohlenstoffverbindungen sind und Sporen vorhanden sein können.

    Nun ist mir noch unklar und auch nicht aus der Welt, ob und daß Sie noch weitere Anstriche aufbringen konnten, zu einem von Ihnen frei wählbaren Zeitpunkt. Gegen Sie spricht jetzt anscheinend, daß die meisten Anstrichsysteme 2-3 Folgen haben. Da Sie nur einen bestellt hatten, der bereits anscheinend auch unter Ihren Augen aufgebracht worden war, ist hier die Schüssigkeit nicht von der Hand zu weisen, das noch welche fehlen, die (eben vielleicht nur) nicht vereiinbart waren. Die Bemusterung kann man zumindest dahingehend verstehen.

    Die Sitten am Bau mögen rüde sein, und harte Bandagen sind nötig. Gerade deshalb frage ich mich, warum es trotzdem zu anscheinend doch erst im Nachhinein unklaren Vereinbarungen kommt und zu dem noch mit einer Bemusterung?

    Anwältinnen dürfen auch auf göttliche Hilfe und die hohe See hoffen. Insofern ist die Sachlage oft egal, wenn zur Beweisführung die richtigen Fragen und danach die richtigen Anträge gestellt werden.

    Was mich doch stutzig macht, ist der Einwand, der Dachstuhl sei zimmermannsmäßig zu verarbeiten und mit einem Mittel gegen Schimmel zu behandeln. Zimmermannsmäßig ist verständlich und sicher richtig die vereinbarte handwerkliche Methode. Das Mittel gegen Schimmel ist aber nicht das, was Ihre Rechtsanwältin erwarten wird. Es gilt als fachlch unbestritten, daß man bestimmungsgemäß Schimmel vorbeugend nicht verhindern kann. Es sei denn, man macht dies konstruktiv.
    Zumindest gibt es hierzu keine Regelungen und erst recht keine bauaufsichtlich zugelassenen Stoffe. Anders bei Bläue. Hier gäbe es vorbeugend wirkende Bläueschutzmittel zum Schutz von Holz im Außenbereich ohne Erdkontakt einschließlich Fenster und Außentüren gegen holzverfärbende Organismen. Bläueschutzmittel nach der VDL-Richtlinie unterliegen im Rahmen eines freiwiligen Registrierungsverfahrens beim Umweltbundesamt (UBA) einer amtlichen Überprüfung. Im Rahmen der Registierung werden diese Mittel, die Bestandteil eines Beschichtungssystems sind, entweder einer Konformitätsprüfung mit einem Rahmenrezept oder einem Einzelrezept von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf biologische Wirksamkeit hin, sowie vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf gesundheitliche und vom Umweltbundesamt (UBA) auf umweltbezogene Auswirkungen hin geprüft. das Deutsche Institit für Bautechnikl (DIBt) ist in das Registrierungsverfahren eingeschaltet.

    Für Sie wichtig ist m.E. hier der Hinweis auf das Beschichtungsystem, dem das Bläueschutzmittel zuzuordnen ist. Ihre Lasur ist bis dato (noch) kein fachgerechtes Beschichtungsystem.
    Es könnte wohl auch nie eines werden, da der Bläueschutz hierbei zuerst, vielleicht aber auch zusammen beim ersten Anstrich erfolgen würde. Ist das der Knackpunkt? Vielleicht ein kleiner.

    Vielleicht sollte Ihre Rechtsanwältin noch einmal prüfen, ob die Mängelrüge ausreichend qualifiziert und natürlich auch quantifizert ist. Genaues wissen wir ja nicht.

    Ihre Fragen:
    Die Beurteilung ist nicht so einfach. Mich würde brennend interessieren, ob sich die Anwältin vorher zu den Chancen geäußert hat?

    Das auf den Bildern, das ist das typische Bild einer natürlichen Verwitterung. Es sind vermutlich überwiegend Bläuepilze. Schimmelpilze sind bedingungsgemäß gleichermaßen möglich. Für holzzerstörende Pilze wären die Bedingungen wegen der geringen Querschnitte und der hinterlüfteten Konstruktion nicht ausreichend.

    Das Auftreten ist nicht überraschend und kann bedingungsgemäß sofort (innerhalb von wenigen Tagen) erfolgen, wenn die Lasur erste Risse hat und der rein physikalische Schutz an der Oberfläche entfällt. Das Holz kann als nicht allseitig lasiert jederzeit auffeuchten, die Rissbildung folgte dann nur den Gesetzen der Natur und zerstörte die Lasur ohnehin. Aber die direkte Bewitterung könnte ein evtl. vorhandenen Bläueschutz auch ausgewaschen haben, auch dann wäre die Lasur schnell verloren und gerissen.

    Das Auftreten auch im Giebelbereich an Nut und Feder ist auf den Wind zurückzuführen, der den Regen dort hintreiben kann.

    Der weiteren Verschlechterung des Zustandsbildes kann man durch Vervollständigung des Anstrichsystems entsprechend den technischen Angaben des Anstrichsystemherstellers erwirken.

    Die Dachuntersicht ist ein nichttragendes Bauteil (Verdeckung der sonst offen einsehbaren Untersicht). Es gehört nicht zum tragenden Dachstuhl.
     
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