Wie lange kann die BG nach Bauvollendung Geld fordern ?

Diskutiere Wie lange kann die BG nach Bauvollendung Geld fordern ? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin im Dez 2004 in mein Haus eingezogen und habe im Mai 2008 eine Aufforderung zur Abgabe einer Bauvollendungsanzeige von der Kreisverwaltung...

  1. pit28

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    Ich bin im Dez 2004 in mein Haus eingezogen und habe im Mai 2008 eine Aufforderung zur Abgabe einer Bauvollendungsanzeige von der Kreisverwaltung erhalten. Daraufhin wurde der Einheitswert festgelegt und auch die Grundsteuer, die ich jetzt nachzahlen darf.
    Die Berufsgenossenschaft hat mir zu Baubeginn ein Formular geschickt, in dem ich ein paar Helferstunden angegeben habe. Seither habe ich nichts mehr von der BG gehört.
    Wird die BG auch vonn der Kreisverwaltung über die Baufertigstellung informiert, sodaß ich jetzt auch noch mit einem Besuch der BG und einer Nachzahlung rechnen muß ? Darf die BG überhaupt noch Geld fordern, wenn sie sich während des ganzen Bau´s und danach nicht meldet ? Gibt es da eiene Verjährungsfrist oder sowas ?
     
  2. #2 Pascal82, 31.10.2008
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    Hallo Pit,

    keine ahnung wie das läuft.....

    weis nur von meinem bekannten das er das ding nie ausgefüllt und abgeschikt hat,
    irgendwann kam ne rechnung mit durchschnittswerten von der bg.
    daraufhin hat er einen brief geschrieben das er das nicht annerkennt denn er habe fast nie helfer da gehabt, und wenn nicht so lange, und außerdem hätten sie keinen beweiß das jemand da war. Er würde etwas zahlen wenn sie ihm das gegenteil beweisen könnten, das war heuer im januar- seitdem nichtsmehr bekommen.......

    zudumm nur das ich meine baubeginnsanzeige schon abgeschikt hatte als er mir das erzählte:mauer

    ach ja er ist von beruf maurer.....


    viele grüße
    pascal
     
  3. Hagi

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    Wir haben alle 1/4-Jahr einen neuen Erhebungsbogen von denen bekommen, teilweise sogar in 4 wöchigen Abständen doppelt.

    Ich machte dann immer über all die Angabe, Sache des Bauträgers (wie es dieser beim ersten Bogen schon selbst angab)! Bei den Eigenleistungen, Fliesenarbeiten, Bodenbelägen und Wandfarben gab ich ausgeführt nur durch Bauherr und Bauherrin an. Im Frühjahr meldet der Bauträger die Arbeiten als abgeschlossen und seither hörte ich von dieser BG auch nix mehr... KOMMT DA NOCH WAS???

    Meiner Meinung nach generell ein komischer Verein.
    Irgendwie hatte ich immer den Eindruck bei der ganzen BG-Aktionen ! dass ich mir irgendwie wie ein Betrüger vorkomme / vorkommen soll. Denn diese BG Begleitschreiben und Aufforderungen zur Fristeinhaltung hatte immer so nette und freundliche Hinweise mit möglichen Rechts- und Kostenfolgen,,,
     
  4. #4 Pascal82, 31.10.2008
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    hallo,

    ja da hast du recht , da fühlt man sich beim lesen schon schuldig!

    ist irgendwie sowieso unlogisch, wenn einem bakannten in seiner freizeit was passiert dann ist er doch sowieso krankenversichert( meistens hat er ja dann auch noch ne private unfall, und der bauherr hat ne bauherren haftpflicht), und ein "schwarzer" den ich sowieso nicht auf der baustelle habe, der würde wohl kaum sagen das das beim schw... arbeiten aufer baustelle passiert ist.......

    also von vornherein quatsch.

    oder liege ich da soweit daneben????

    viele grüße
    pascal
     
  5. #5 Bauwahn, 31.10.2008
    Bauwahn

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    Da liegst Du daneben. Die Krankenversicherung ist bei Unfällen im prinzip nicht zuständig und wird sich das Geld woanders holen wollen.

    Und die Bauherrenhaftpflicht zahlt ja nur, wenn der Bauherr haftpflichtig, weil verantwortlich ist.

    Wenn der Schwarzarbeiter noch die Möglichkeit hat, es zu verleugnen, vielleicht.

    Letztlich muss es von irgend jemandem bezahlt werden. Kommt das Geld nicht von der BG, so steigt halt der Krankenkassenbeitrag weiter.

    Dass die Umgangsformen der BG nicht immer die besten sind, stimmt allerdings auch, aber ich denke, sie hat sich da auch teilweise ihrem Klientel angepasst.

    Und, was m.E. tatsächlich ein Skandal ist, ist die Tasache, dass sie von Privatleuten kassieren, sich im Leistungsfall aber auf "Gefälligkeitsleistung" zurückziehen und dann lieber die Beiträge zurückerstatten.
    Das ist auf 2 Arten fatal: Man wiegt die Leute im Glauben versichert zu sein (was faktisch nuicht der Fall ist) und man muss schon einen Unfall veranstalten um dann wenigstens seine Beiträge zurückzubekommen....
     
  6. #6 Pascal82, 31.10.2008
    Pascal82

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    ok danke für die info,

    viele grüße
    pascal
     
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