Verbundestrich mit Dehnungsfugen?

Diskutiere Verbundestrich mit Dehnungsfugen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; guten abend, habe ja aufgrund bernis ratschlag nun einen verbundestrich auf meiner terrasse ausführen lassen, damit auch die schöne balustrade...

  1. #1 Svensen, 21.06.2006
    Zuletzt bearbeitet: 22.06.2006
    Svensen

    Svensen

    Dabei seit:
    13.12.2004
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr in Spe...
    Ort:
    Thüringen
    guten abend,

    habe ja aufgrund bernis ratschlag nun einen verbundestrich auf meiner terrasse ausführen lassen, damit auch die schöne balustrade sicher steht...;)

    nun habe ich heute das ergebnis gesehen und habe ein paar fragen an die experten:

    • ist es möglich die oberste schicht per hand abzuschleifen? laut meinen leuten vor ort wurde dies nicht per maschine gemacht?!
    • ist die abdeckung des estriches bauherrensache? auf meiner sonnenverwöhnten und (heute) vom winde verwehten terrasse waren von den 60m² ca. 15m² mit folie bedeckt?! auf nachfrage hieß es, die fertige abdeckung müssten wir machen... 10 minuten später hieß es, morgen früh kommt jemand der einen verdunstungsschutz aufpinselt und dies würde reichen, wenn es innerhalb der ersten 24h passiert?
    • der bereich zum rohbau wurde zum schutz vor wasser über den winter mit einer ca. 30x30cm schweißbahn versehen. diese wurde auch nicht entfernt (jetzt heißt es, das hätten wir vorher machen sollen), d.h., der verbund ist also auf 30cm rund um's haus nicht gegeben... ok so?
    • braucht ein verbundestrich dehnungsfugen?

    vielen dank mal wieder im voraus...

    beste grüße und einen schönen abend...

    svensen
     
  2. #2 steinbau, 22.06.2006
    steinbau

    steinbau

    Dabei seit:
    18.06.2006
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beton- und Stahlbetonbauer
    Ort:
    Berlin
    Verbundestrich

    Hallo Svensen,

    zuerst einmal der Hinweis auf die DIN 18560 Teil 3 - Verbundestriche.
    Sie liefert u. a. Hinweise zu evtl. Fugen und dem tragenden
    Untergrund, auf den der Verbundestrich aufgebracht werden kann.

    Fugen sind in einem Verbundestrich grundsätzlich nicht notwendig.
    Aber vorhandene Fugen, wie z.B. Bauwerksfugen müssen im Verbundestrich
    fortgeführt werden.

    Anders als bei Estrichen auf Trennlage gibt es ja bei einem Verbundestrich
    einen Haftverbund zwischen ihm und dem Untergrund. Aufgrund des Haftverbundes kann es zu Spannungen infolge von z. B. Schwinden
    oder Temperatureinwirkungen im Verbundestrichestrich kommen. Diese Spannungen können vom Verbundestrich durch seine Biege- und Zugfestigkeit oder langfristig auch durch Kriechen aufgenommen werden. Es können aber auch Risse entstehen.

    Der Plattenrand des Verbundestrichs wird insbesondere von Scher- und Schubkräften beansprucht. Überschreiten die auftretenden Kräfte
    im Randbereich den Haftverbund, so kommt es zum Ablösen des Estrichs.
    Das Ablösen kann dann weiter zur Feldmitte des Estrichs fortschreiten.

    Da der Haftverbund aufgrund der vorhandenen Abdichtung im Bereich des
    Randes nicht gegeben ist, ist die Ausführung sehr bedenklich.
    Die bausführende Firma hätte Bedenken anmelden müssen.

    Dementsprechend ist also auch die Ausführung von Dehnungfugen im Feld
    nicht günstig, da dann ein weiterer Estrichrand vorhanden ist,
    an welchem o. g. Kräfte wirken können.

    Die DIN1045 gibt Hinweise zur Nachbehandlung.
    Der Estrich sollte aufgrund der sommerlichen Temperaturen gleich nach Erreichen einer gewissen Standfestigkeit durch eine Folie vollflächig abgedeckt werden. So verringern sich die zu erwartenden Spannungen infolge Schwinden
    des Estrichs. Ein Bewässern des Estrichs ist nicht zu empfehlen.

    Grüße.
     
  3. #3 Svensen, 25.06.2006
    Svensen

    Svensen

    Dabei seit:
    13.12.2004
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr in Spe...
    Ort:
    Thüringen
    danke...

    hallo steinbau,
    besten dank für die ausführungen...

    kann man diese din irgendwo im netz bekommen bzw. steht da noch was genaueres zu den dehnungsfugen? bei mir gab es keine zu übernehmenden fugen, so dass ich davon ausgehe, dass die nun vorhandenen da eigentlich nichts zu suchen haben?

    beim thema nachbehandlung schreiben sie "sollte" nachbehandelt werden?! klingt ein bißchen nach "kann" aber nicht "muss" ? kennt in diesem zusammenhang vielleicht jemand die angebotene variante des aufpinselns eines verdunstungsschutzes und was halten die experten davon?

    was kann im schlimmsten fall aufgrund der abdichtung im randbereich passieren? der estrichleger meint: "...erstmal warten wie der estrich sich verhält...":eek: nur weiß ich auch, dass die rechnung nicht mehr lange auf sich warten lassen wird...:confused:

    dazu kommt -wie ich heute gemerkt habe- dass mein gefällestrich in der garage nur kein gefälle hat, sondern astrein in alle richtungen im wasser ist...

    danke im voraus für noch ein paar eventuelle antworten und eine schöne woche...


    svensen
     
  4. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Tach Svensen,

    in diesem Beitrag http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=10598
    wolltest Du einen Gefälleestrich aufbringen lassen. Darauf sollte noch der weitere Aufbau mit Abdichtung und Splitt erfolgen.
    Dies hört sich nun alles ganz anders an. Plötzlich ist die Abdichtung zum Haus unter dem Estrich?
    Was habt Ihr nun fabriziert?

    Gruß Berni
     
  5. #5 Svensen, 26.06.2006
    Svensen

    Svensen

    Dabei seit:
    13.12.2004
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr in Spe...
    Ort:
    Thüringen
    ...

    hi berni,
    ist im grunde so richtig, der plan steht auch noch! aber wir hatten über den winter den über**** umlauf/terrasse zum baukörper mit einer 30x30cm schweißbahn provisorisch abdichten lassen, damit nicht das ganze schmelzwasser in die isokörbe fließt...
    und diese abdichtung hat der pletti nicht entfernt, bzw. mir gesagt, das macht die maschine mit weg... und nun haben sie fröhlich den verbundestrich 30cm rund ums haus auf die schweißbahn gelegt (aber wahrscheinlich schön mit haftbrücke eingepinselt, vielleicht gibt's ja eine verbindung:mauer )
    und wie gesagt, scheinbar ist da nichts mit der maschine abgefräst worden, sondern mit der hand "abgeschliffen"...:confused:

    viele grüße...

    svensen
     
  6. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Tach Svensen,

    was soll ich dazu sagen?
    Der Estrichleger hat den Vertrag nicht erfüllt = Mangel.
    Einen Verbund auf Schweißbahn ist nicht möglich. Übergänge von Verbund auf Trennlage (Hohlstellen) führen oft zu Rissen.

    Auf der anderen Seite sind feine Risse oder Bewegungsfugen im Verbundestrich keine Probleme für die folgende Abdichtung.
    Andersrum kann es schon wieder problematisch bei Bewegungsfugen im nicht verbundenen Teil werden. Aber bei nur 30cm Breite der Scheißbahn?

    Hier nun zu sagen, der Estrich ist nicht vertragsgemäß, er müßte wieder runter, damit tue ich mich sehr schwer. Weil er eben seine Aufgabe als Gefälleestrich und zur Aufnahme der Abdichtung durchaus erfüllen kann.

    Gruß Berni
     
  7. #7 Svensen, 26.06.2006
    Svensen

    Svensen

    Dabei seit:
    13.12.2004
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr in Spe...
    Ort:
    Thüringen
    hallo nochmal,

    danke für die antworten... also möglicherweise so lassen?
    aber nochmal, nur vom prinzip her, sind die dehnungsfugen doch unnötig, oder?

    dazu kommt, dass ja bei 40m umlauf x 0,30m 18m² nicht als verbundestrich ausgeführt wurden... und da der aufpreis hierfür pro m² 5,89€ beträgt, kommen ja auch hier noch mal schlappe 106€ raus, die ich eigentlich nicht verschenken wollte...

    * nochmal zum abfräsen, geht das tatsächlich per hand? vereinbart war "...schleifen oder fräsen im kreuz****, frästiefe ca. 2mm..."

    * und was ist mit dem verdunstungsschutz der innerhalb von 24h anstatt einer folienabdeckung aufgepinselt wurde, geht das in ordnung?

    * und der beaufragte gefällestrich ohne gefälle in der garage, da steht mir halt das wasser oder wie? estrichleger sagt, bei 1,5cm gefälle pro m würde eh' nichts ablaufen?:confused:

    oh mann, fragen über fragen...:konfusius

    trotzdem schon mal danke im voraus!

    svensen

    ps: warum kreuzt man hier eigentlich das wort g a n g immer raus, ist doch gar kein schimpfwort? oder vielleicht in bayern? ;-)
     
  8. Berni

    Berni

    Dabei seit:
    26.02.2005
    Beiträge:
    2.739
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Estriche
    Ort:
    Ostwestfalen-Lippe
    Swensen, Swensen.....:D

    schleifen ist bei Estrich mit 8mm Größtkorn nicht so der Hit. Das bedarf immer einer besonderen Haftbrücke. Dagegen bei Kunstharzbelägen das vorteilhaftere.
    Fräsen im Kreuzgang wäre hier richtig gewesen. Mit der Flex fräßt man sich da allerdings nen Wolf.:o
    Für Kleinstflächen geeignet.

    Es gibt verschiedene Systeme von Verdunstungsschutz am Markt. Am wirkungsvollsten sind natürlich die, welche gleich beim Glättvorgang aufgebracht werden.
    Wir decken in diesen Fällen immer mit Folie ab, weil viele Verdunstungsschutze als Trennmittel für nachfolgende Beläge negative Auswirkungen haben.

    Zu Deinem Gefälleestrich in der Garage:
    Ich halte da auch nichts von. Ein wirkungsvolles Gefälle fängt erst bei 1,5cm an. Auf 6m Länge sind das schon 9cm. Estriche sind aus verschiedenen Gründen immer in gleichmäßiger Stärke einzubauen. Hier hat es der Estrichleger wohl wieder einmal versäumt, Bedenken anzumelden.

    Oder hatte der Rohbeton schon das Gefälle?
    Aber in diesem Fall wär es ja noch schlimmer für den Estrichleger.;)

    Gruß Berni
     
  9. #9 steinbau, 29.06.2006
    steinbau

    steinbau

    Dabei seit:
    18.06.2006
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beton- und Stahlbetonbauer
    Ort:
    Berlin
    --->>

    Hallo Svensen,

    die DIN-Normen kann über den Beuth-Verlag beziehen.
    http://www.beuth.de/
    Kostenpflichtig.

    Tip: DIN-Normen gehören zu den Pflichtexemplaren verschiedener Bibliotheken.

    Zur Nachbehandlung von Estrichen / Beton:
    Neben der DIN1045 gibt auch die "Richtlinie zur Nachbehandlung
    von Beton" Hinweise.
    Die gewünschten bzw. geforderten Eigenschaften des Estrichs
    können i. d. R. nur durch eine entsprechende Nachbehandlung
    erreicht werden. Es entspricht den allgemein anerkannten Regeln
    der Technik eine Nachbehandlung durchzuführen. Unterm Strich
    kann es aber genauso gut möglich sein, die gewünschten
    Estricheigenschaften ohne eine Nachbehandlung zu erzielen.
    Das hängt natürlich auch von den Witterungsbedingungen
    (z. B. Temp. + rel. Luftfeuchtigkeit) ab. Fazit: Eher ein Muss!

    Zum Verbundestrich:
    Mein Vorschlag:
    - Estrich im Bereich der Schweißbahn entfernen
    - Schweißbahn raus
    - Verbundestrich neu herstellen: Kraftschlüßigen Anschluß mit
    dem vorh. Estrich z. B. durch Verdübeln oder Verdrahten herstellen.
    Alternativ:
    - So lassen. Gewährleistungszeit verlängern und Preisminderung.

    Zum Gefälle:
    - 1-2 % sind meines Erachtens vorgeschrieben. Maximal 5%.

    Bei 1,5% Gefälle läuft's. Auf einem rauhen Estrich sicherlich
    nicht so gut wie auf einem keramischen Belag, aber es läuft.
    Wohin auch immer. :28:

    Seit gegrüßt! :winken
     
  10. #10 Svensen, 17.07.2006
    Svensen

    Svensen

    Dabei seit:
    13.12.2004
    Beiträge:
    63
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauherr in Spe...
    Ort:
    Thüringen
    Danke!

    hallo bernie und steinbau,
    nochmals danke für eure beiträge in diesem thread. habe mich jetzt auf eine gewährleistungsverlängerung und einen preisabschlag geeinigt und hoffe, dass die anschließende abdichtung alles zusammenhält...:D

    habe übrigens hier ein paar fragen zum weiteren vorgehen, vielleicht hat ja jemand von euch auch eine idee...:konfusius

    also nochmal thx und bis später...:D

    svensen
     
Thema: Verbundestrich mit Dehnungsfugen?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. dehnungsfugen verbundestrich

    ,
  2. verbundestrich fugen

    ,
  3. verbundestrich dehnungsfugen

    ,
  4. verbundestrich dehnungsfuge,
  5. dehnungsfuge verbundestrich,
  6. Verbund Estrich ab wann Dehnungsfugen,
  7. dehnungsfugen im verbundestrich,
  8. verbundestrich figen,
  9. Fugen verbundestrich,
  10. dehnungungsfugen verbundestrich
Die Seite wird geladen...

Verbundestrich mit Dehnungsfugen? - Ähnliche Themen

  1. Entkopplung bei Verbundestrich (Estrichbeton) ?

    Entkopplung bei Verbundestrich (Estrichbeton) ?: Hallo zusammen, ich habe meine Bodenplatte mit Harz versiegelt und mit Quarzsand abgestreut und anschließen mit Haftschlämme von Ardex und den...
  2. Garage, Estrich erneuern, Verbundestrich ? Haftbrücke ?

    Garage, Estrich erneuern, Verbundestrich ? Haftbrücke ?: Unterkellerte Garage, Bj. 1993, Estrich 5 cm stark auf PVC-Folie, Risse im Estrich, Wasser dringt durch bis zur Rohdecke. Im vorderen Teil der...
  3. Dehnungsfuge im Verbundestrich bei Türdurchgang zwischen kleinen Räumen notwendig?

    Dehnungsfuge im Verbundestrich bei Türdurchgang zwischen kleinen Räumen notwendig?: Hallo, ich möchte im Altbau im Windfang und WC neuen Estrich legen. Als heimwerkertaugliche Lösung möchte ich 2cm zementgebundene...
  4. Passende Haftbrücke zwischen Verbundestrich und MB2K+

    Passende Haftbrücke zwischen Verbundestrich und MB2K+: Moin zusammen, ich brauche nochmal euren Rat. Ich habe meine geplante Kellerinnenabdichtung zum Nachbarn (Innenwand) fortgeführt. Guckt ihr...
  5. Warum Randdämmstreifen bei Verbundestrich?

    Warum Randdämmstreifen bei Verbundestrich?: Hallo, im Keller habe ich eine Trennwand (nicht tragend) zwischen zwei kleinen Räumen entfernt und will die beiden Fußböden jetzt aufs gleiche...