Einliegerwohnung im EFH: Was ist zu beachten ?

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  1. tiger

    tiger

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    Hallo Forum,

    bevor ich zu einem Steuerberater gehe, hoffe ich paar generelle Antworten und Informationen hier zum Thema Einliegerwohnung im Neubau EFH zu bekommen. Damit werden sich sicherlich schon einige hier beschäftigt haben.

    Generell geht es darum, Wohnräume im Untergeschoss finanziell/steuerlich optimal zu nutzen. D.h. ein Teil des Untergeschosses wird bzw. soll als Einliegerwohung oder gewerbl. Büroräume vermietet werden.

    Rahmenbedingung:
    Aus dem Internet habe ich dazu schon einige Rahmenbedingunen gelesen zum Thema Einliegerwohnung.
    - Mindestwohnfläche >= 23qm
    - Lichte Raumhöhe >= 2,3m
    - aureichende Belichtung und Schallschutz
    - Räume müssen Bad, Toilette, Küche aufweisen
    - Räume innerhalb der Wohnung zusammenhängend angeordenet
    - eigener Eingang
    - Beim Bauen alle (möglichen) Gewerke für Hauptwohnung und Einliegerwohnung getrennt abrechnen und finanzieren

    Die Sachen die mir noch nicht ganz klar sind:
    - irgendwo hab ich gelesen dass eine Einliegerwohnung max. 50qm groß sein darf -> unsere wäre 80qm <- stimmt das ?
    - darf die Einliegerwohung bzw. Räume dieser, Verbindung zum restlichen Haus haben ? Wenn ja gibt es Auflagen für die Art der Türen die beide Bereiche miteinander verbinden im UG ?
    - Was ist, wenn zum Bsp. ein Raum (z.b. unter Terasse EG) die Raumhöhe von 2,30 etwas unterschreitet ?
    - Unter welchen Vorraussetzungen kann beim Bau des Objektes von den Baurechnungen die Mwst. für die Gewerke der Einliegerwohnung eingehalten werden ? Gilt das nur für später "gewerblich" genutzte Räume oder auch für Einliegerwohnungen zum vermieten ?

    Bin für jede Art von Antworten, Infos, Tipps, Web-Links, Literatur zu diesem Thema dankbar um erstmal ein Basiswissen zu bekommen, bevor ich dann die Auswirkungen auf meine pers. Finanzierung/Steuersituation betrachten lasse.

    Gruss & Danke
     
Thema: Einliegerwohnung im EFH: Was ist zu beachten ?
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