Angebot und Abweichung

Diskutiere Angebot und Abweichung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir haben uns mehrere Angebote für einen Edelstahlaußenkamin eingeholt und uns letztendlich für einen Anbieter im preislichen Mittelfeld...

  1. mala

    mala

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    Hallo,

    wir haben uns mehrere Angebote für einen Edelstahlaußenkamin eingeholt und uns letztendlich für einen Anbieter im preislichen Mittelfeld entschieden. Aber irgendwie haben wir wohl ein Händchen für bestimmte Dinge...

    Bei Bekannten war die Sache an einem Tag über den Tisch: Morgens kam der Bautrupp und abends hätte man grundsätzlich heizen können.

    Bei uns sieht es derzeit wie folgt aus:

    Zum vereinbarten Termin wird die Kernbohrung durchgeführt und die Konsole installiert. Dann merkt man, dass man mit den vorhandenen und im Angebot enthaltenen Bögen nicht an der Regenrinne vorbeikommt. Da habe ich mich schon gefragt, wie das einer Firma passieren kann, die zig solcher Kamine errichtet?? Jedenfalls war die Folge: Baustopp.

    Zudem wurde die untere Reinigungsöffnung in einer Höhe (ca. 2 Meter) angebracht, die durch den Bezirksschornsteinfeger nur mit Murren akzeptiert wurde ("jetzt ist das Teil eh schon dran...") - obwohl beim Aufmaß explizit darauf hingewiesen wurde, dass diese nach Vorgabe des Bezirksschornsteinfegers in einer Höhe von 1,50 Meter sein soll.

    Etwa eine Woche darauf geht es weiter. Bögen werden angebracht und der Rest des Kamins installiert. Dann folgen Bedenken bzgl. der freistehenden Höhe des Kamins. Erlaubt sind 3,5 Meter - unsicher ist, ob das auch gilt, wenn nach der letzten Befestigung noch die Bögen folgen. Das ist bei uns der Fall... Folge: Baustopp und Abklärung mit dem Hersteller.

    Phase drei und wieder etwa eine Woche später: Anbringen einer Halterung auf dem Dach, um den freistehenden Dachüberstand des Kamins zusätzlich zu sichern.

    Nun zu meinen Fragen:

    Wir haben ein schriftliches Angebot vorliegen. Dieses wurde erstellt, nachdem ein Vor-Ort-Termin war, an dem auch das Aufmaß genommen wurde.

    Im Angebot ist einerseits nicht die Rede von den nun verwendeten Bögen - wobei das preislich sicher egal ist, ob das nun 15°, 30° oder 45° Bögen sind.

    Was gar nicht erwähnt wird, ist diese Halterung auf dem Dach. Wurde schließlich erst im Nachhinein festgestellt, dass diese notwendig ist.

    Ich habe noch nicht die Rechnung, aber bereits vorab Interesse:

    Inwiefern ist das Angebot bindend?
    Darf das zusätzliche Material in Rechnung gestellt werden?

    Ich würde mich natürlich ärgern, wenn ich dann preislich deutlich über anderen Angeboten liegen würde, bei denen möglicherweise solche Mehrkosten aufgrund anderer Anbringung nicht entstanden wären.
    Oder muss man damit leben, dass ein Angebot eine reine Schätzung ist, die sich letztendlich nicht einmal richtig zur Orientierung eignet?
    Ist es dann mein Pech, wenn sich der Kaminbauer (und somit der Fachmann) dermaßen hinsichtlich benötigtem Material verkalkuliert?

    (bitte ggf. verschieben, falls das hier falsch aufgehoben ist)
     
  2. #2 Pruefhammer, 21.12.2012
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    hm, insgesamt eine schwierige Frage...sowas wird hier öfter mal diskutiert.
    Handelt es sich um einen Neu oder Altbau?
    Bei einem Neubau wird vermtl. nicht ganz zu Unrecht die Frage kommen warum es keine Planung und einheitliche Ausschreibung gab, damit wäre sowas nicht passiert.
    Bei einem Altbau, wo als einzige Baumaßnahme nur ein Kamin gesetzt wird würde ich mal behaupten wollen, dass dafür keine gesonderte Planung nötig ist, zumindest wäre der Anbieter m.E. verpflichtet gewesen entweder eine Planung einzufordern oder darauf aufmerksam zu machen, dass das Angebot Kostenrisiken enthält.
    Da es sich bei der Regenrinne so wie ich es verstehe um ein Bauteil handelt welches bei Aufmaß schon vorhanden war, sehe ich hier den Fehler eindeutig bei der ausführenden Firma.
    Jetzt kommen wir zur rechtlichen Seite:
    falls das ganze ein Pauschalangebot war (Kamin Model xy inkl. Montage für 3999,99€) dann wird sich die Firma daran festhalten lassen müssen, da kann sich dann auch hundert Bögen verbauen- pauschal ist pauschal, da gibt es nur wenig Gründe, die einen höheren Preis jetzt rechtfertigen würden.
    War es allerdings ein Angebot mit Einheitspreisen wird es deutlich schwieriger. So ein Fall wurde hier vor kurzem schon ein mal diskutiert, da kommt dann das Argument mit den sowieso-Kosten. Ich persönlich teile das Argument nur sehr begrenzt und bin nach wie vor der Ansicht, dass man in solchen Fällen durchaus gute Chancen bei einem Rechtsstreit hat, insbesondere wenn man den Auftrag als Privatmann oder frau vergeben hat.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Also - Sowieso-Kosten wurden schon genannt. Darunter fallen aber nur die Kosten, die entstanden wären, wenn der Kaminbauer alle Teile gleich richtig dabei gehabt und in einem Zug montiert hätte.
    Die Mehrfachanfahrten, evtl.mehrfacher Gerüstbau usw sind keine Sowieso-Kosten, sondern Dämlich-Kosten und die müssen nicht vergütet werden.

    Ob es relevant ist, wenn jetzt der Anbieter nicht mehr das Mittelfeld, sondern die Spitze aller Angebote darstellt -> RA fragen!
     
  4. mala

    mala

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    Es handelt sich um einen Altbau. Da über den vorhandenen Kamin die Zentralheizung läuft, durfte leider kein Holzofen mehr angeschlossen werden, so dass ein Außenkamin erforderlich wurde.

    Planung war wohl nicht erforderlich sonst hätten wir sicherlich keine Baugenehmigung erhalten. Oder sehe ich das falsch?

    Ja, die Rinne war bereits vorhanden.

    Im Angebot heißt es sinngemäß: Kaminbezeichnung, zugelassen für alle Brennstoffe, einschl. aller Anbauteile und Montage. Wandabstand 70mm mit 2x15° Bögen. Optional Abstandshalter für 50-60 cm. Und zu den zwei Positionen die Preise.
     
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