Bombenblindgängerverdachtsfläche Gartenschuppen Container

Diskutiere Bombenblindgängerverdachtsfläche Gartenschuppen Container im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage die mich brennend interessiert. Ich möchte auf einem Grundstück einen Container aufstellen...

  1. #1 qwertz123, 15.06.2014
    qwertz123

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    Hallo,

    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage die mich brennend interessiert. Ich möchte auf einem Grundstück einen Container aufstellen um Rasenmäher etc. zu lagern. Jetzt bin ich mir unsicher ob ich das darf, da diese Fläche als Bombenblindgängerverdachtsfläche gilt. Haben einige von Euch Erfahrung in der Art schon gemacht? Bevor ich mir die Mühe mache, einen Container zu kaufen, wollte ich erstmal ein paar Meinungen zu diesem Thema hören.
     
  2. #2 Stolzenberg, 15.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Besteht ein Bombenblindgängerverdacht und die Fläche ist nach § 1 Absatz 4 der Kampfmittelverordnung (Kampfmittel-VO) in der Fassung vom 13.12.2005 (HmbGVBl. S. 557) als Verdachtsfläche eingestuft, so muss der Grundeigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Kampfmittelfrage klären bevor Eingriffe in den Baugrund / Bauvorhaben vorgenommen werden.

    http://www.hamburg.de/contentblob/2578062/data/kampfmittelverordnung.pdf

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  3. #3 qwertz123, 15.06.2014
    qwertz123

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    Hallo Stolzenberg,

    danke für Deine rasche und ausführliche Antwort. Zu einem Eingriff in den Baugrund zählt wohl auch nur das Aufstellen von einem Container. Also wird es wohl nichts.
    Danke
     
  4. #4 Gast036816, 15.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    geh zum amt, die haben luftbilder der alliierten vom WK II, wenn die nicht vorliegen, gibt es firmen, die mit sonden baugrund untersuchen. alles weitere ergibt sich dann.
     
  5. #5 Stolzenberg, 15.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Hatte ich vorhin Vergessen: Auch genehmigungsfreie Bauvorhaben sind ein Bauvorhaben. Folglich solltest Du mit dem Amt klären, was Du in Deinem Falle zu beachten hast. Häufig sind ganze Gebiete als Verdachtsfläche ausgewiesen ohne vorhandene und detailliertere Datensätze zu veröffentlichen.

    Selbst nicht genauer untersuchte Verdachtsflächen heißen nicht zugleich auch "geht nicht"! Hör auf unseren Berliner und gehe zum Amt...

    Selbst so eine Sondierung ist nicht unerschwinglich teuer und die Funde verhältnismäßig selten. Aber man geht dann zumindest mit einem guten Gefühl an sein Bauvorhaben!
     
  6. #6 qwertz123, 15.06.2014
    qwertz123

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    Ok "Versuch macht Klug" ich werde es probieren.

    Danke
     
  7. H.PF

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    Wer zahlt eigentlich dann die Beseitigung der Bomben? Ist das eine Privatvergnügenssache? Oder zahlt sowas noch der Staat da Altlasten aus dem Krieg?
     
  8. #8 Gast036816, 15.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das suchen bezahlt der grundstückseigentümer, manchmal zahlt auch das land, die entsorgung der kampfmittel übernimmt immer das land.
     
  9. #9 peterk61, 15.06.2014
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    In Baden-Württemberg bezahlt der Grundstückseigentümer die Suche nach Bomben. Der KMBD führt die Luftbildauswertung gegen Bezahlung aus. Ein privates Unternehmen oder der KMBD übernehmen die Suche vor Ort mit Magnetsonden oder Georadar. Bezahlen tut dies ebenfalls der Grundstückseigentümer.

    Sowie eine Bombe gefunden wird, übernimmt der der KMBD die Entschärfung ohne dafür Geld zu verlangen.

    In den anderen Bundesländern läuft es zumindest was die Bezahlung betrifft so ähnlich.
     
  10. #10 Gast943916, 15.06.2014
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    Gast943916 Gast

    oder man schmeißt was drauf, die Bombe ist weg und der Aushub für die Prachtvilla ist auch gemacht......
     
  11. #11 Gast036816, 15.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    .... oder man schickt einen gipser mit hammer runter zur bombe, der soll mit dem hammer ein bisschen auf dem zünder rumdängeln ....

    jetztschnellwechvonhier
     
  12. #12 Gast943916, 15.06.2014
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    Gast943916 Gast

    kein Problem, Norbert, musst das Ding nur festhalten
     
  13. #13 Gast036816, 15.06.2014
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    Gast036816 Gast

    die dinger muss keiner festhalten! die liegen wie ne eins!
     
  14. H.PF

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    Liegen oder Fliegen?
     
  15. #15 Stolzenberg, 15.06.2014
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    Falls sie wackeln sollte dann ruft mich an! Ich halte während Roland draufdängelt. Der Rest darf dann gerne zusehen während der Störenfried und Nörgelheini die Fliege macht!!!
     
  16. #16 Gast036816, 15.06.2014
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    geflogen sind sie bereits!
     
  17. #17 toxicmolotow, 15.06.2014
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    Ihr seid Spaßvögel... mal am Rande: Ich muss mich als Bauherr auf eigem Grundstück vermutlich darum kümmern. Aber wann genau muss ich das? Wenn ich das denke? Wenn ich Langeweile habe? Wenn mir das Bauamt mitteilt, dass ich potentiell gefährdet bin? Wäre soetwas Auflage bei einer Baugenehmigung? Prüft das Amt das immer bei einer Baugenehmigung?

    Hintergrund: Ich weiß, dass auf dem GS im Garten ein Bombentrichter aus dem WK2 zugeschüttet worden ist. Die hat dann ja ihren Dienst getan, aber zu Blindgängern weiß ich natürlich nichts.
     
  18. #18 Stolzenberg, 15.06.2014
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    Gefallen nicht geflogen! Fi 103 und Aggregat 4 sind geflogen - oder auch mal nicht...

    Sorry: Hatte den Klugscheißer vergessen!

    @toxicmolotow: Ja, das Amt prüft anhand der Aktenlage! Je nach Qualität von Aktenlage oder Amt mal besser oder schlechter! In Hamburg, Berlin, etc. eher besser...
     
  19. #19 Gast036816, 16.06.2014
    Gast036816

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    toxi - mit der baugenehmigung kommt zumindest in berlin der hinweis auf kampfmittelverdacht.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 16.06.2014
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    Also - wenn mein Grundstück eine Verdachtsfläche wäre, dann hätte ich das schon lange absuchen lassen!

    Es sind genug Blindgänger schon ohne erkennbare Ausseneinwirkung hochgegangen.
     
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