Carport

Diskutiere Carport im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Wir haben vor ca. 2 Monaten ein Fertig-Carport aus Holz zum Selbstaufbau gekauft. Nun stellen wir fest, dass sämtliche Holzbalken (Querbalken wie...

  1. khezia

    khezia

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    Wir haben vor ca. 2 Monaten ein Fertig-Carport aus Holz zum Selbstaufbau gekauft. Nun stellen wir fest, dass sämtliche Holzbalken (Querbalken wie die Träger-Pfosten) gerissen sind. Nicht etwa kleine Haarrisse, sondern gut sichtbare Risse, teilweise mehrere versetzt nebeneinander verlaufend und oft mehr als dreißig Zentimeter lang und mehrere Milimeter breit.
    Ein Holzfachmann meinte dazu, das sei so nicht in Ordnung. Haben wir ein Recht auf auf Nachbesserung und falls ja, wie könnte die denn konkret aussehen?
    Freue mich über Antworten, danke schön.
    LG Khezia
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.07.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Abmessungen...

    Bilder, sonst geht nix.
    Ausserdem, nach 2 Monaten Lagerung wird der Verkäufer sich wohl auf falsche Lagerung berufen. Also eher schlechte Karten bei Nachbesserung.
    MfG
     
  3. khezia

    khezia

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    Wir haben das Carport sofort nach dem Kauf aufgebaut. Die Risse wurden nach und nach immer mehr.
     
  4. #4 MoRüBe, 21.07.2006
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ralf, dat iss wohl...

    ... die polnische Strahlungseiche gewesen. Und nu überlech ma, wat wir denn fürn Wetterchen haben in den letzten Monaten...:biggthumpup:
     
  5. khezia

    khezia

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    ach ...

    und was soll mir das jetzt sagen?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.07.2006
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    Dat soll sagen....

    das das Carport wahrscheinlich mehr als günstig (=billich) war und das Holz eine entsprechende Qualität hat = Holz, was zu nix zu gebrauchen ist - eigentlich. Aber wie man/frau sieht.......
    MfG
     
  7. SV-AG

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    Dat hilft

    der khezia auch nicht weiter.
    Also, als erstes stell mal Bilder von dem Carport ein, damit man das Chaos sehen kann. Zweitens, Kaufvertrag prüfen: Was ist geschuldet ; gibt es Gewährleistungsausschluß o.ä. . Drittens den Verkäufer auffordern, sich das "Ding" mal anzuschauen.
    INFO: Auftretende Risse müssen nicht gleich einen Mangel darstellen.

    So nun mal her mit den Bildern.

    Gruß
     
  8. khezia

    khezia

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  9. #9 VolkerKugel (†), 22.07.2006
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    Also ...

    ... der macht´s nicht lange (der Carport) :cry .

    Sind die Teile tatsächlich so angeliefert/abgeholt worden und Ihr habt sie nur zusammengeschraubt (also auch keine Löcher gebohrt)?
    Hat in der Aufbauanleitung irgendwas über Holzbehandlung nach Aufbau gestanden?
    Wie sind die Stützenfüße hergestellt worden (auf den Fotos nichts zu sehen)?
    Was hatten das Teil gekostet?
     
  10. R.J.

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    Ich sehe neben der schlechten Ausarbeitung, den vermutlich falschen U-Scheiben und dem vertikalen Riss im Pfosten keine akute Einsturzgefahr.
    Der Pfosten hier hat scheinbar Drehwuchs und Risse sind da vorprogrammiert.
    Wo sind den die Risse in den "Querbalken" (Sparren?), gibt es da auch Fotos?
    Und ganz wichtig, was war vereinbart?
     
  11. SV-AG

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    Standsicherheit

    sehe ich erstmal (lt.Fotos) nicht gefährdet. Die Frage ist, inwieweit sich die Rissbildung "weiterentwickelt". Die Verschraubung... naja. Wie schon R.J. anmerkte, die U-Scheiben sind zu klein.
    Haben die Pfosten Bodenkontakt ?? Das wäre definitiv falsch ( konstruktiver Holzschutz )
    Um den weiteren konstruktiven Holzschutz zu beurteilen, wären weitere Fotos nicht schlecht ( Gesamter Carport von allen Seiten ; usw. ).
    Und auch noch mal von mir: Was war vereinbart?
    @R.T.: Welche DIN oder EN findet bei solchen Bauteilen in eurem Gewerk Anwendung, bezüglich Sortierung/Holzqualität? Unsere Tischler EN 942 greift hier nicht.
     
  12. khezia

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    Wir haben, das vergass ich wohl zu erwähnen, einen kompletten Carport-Bausatz gekauft, das Montage-Material inklusive. Die Pfosten haben natürlich keinen Bodenkontakt.
     
  13. SV-AG

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    Mehr Fotos !!!!

    ... sonst kann man nicht mehr sagen.:bounce:
     
  14. #14 Olaf (†), 23.07.2006
    Olaf (†)

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    Für ne..

    Einzelbeurteilung der ev. vorhandenen Mängel ist es wohl zu früh. Ers mal in die AGB des Lieferanten gucken, was dort alles ausgeschlossen ist.
    Das ist bei diesen Bausätzen erstaunlich viel.
    Kleingedrucktes nicht vergessen
     
  15. SV-AG

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    @ Nsf 82

    Alles Gute nachträglich zum Jeburtstach !! :e_smiley_brille02:
     
  16. khezia

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    Fotos sind in Arbeit.
    Laut AGB ist eine Gewährleistung von zwei Jahren gegeben. Dass etwas davon ausgeschlossen ist, kann ich in der AGB nicht lesen.
     
  17. khezia

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  18. khezia

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    Nanu? Erst verlangen alle mehr Fotos und kaum stelle ich sie ein, kommt keine Reaktion mehr. Alle Fachleute in Urlaub?
    Würde mich über ein Feedback freuen.
     
  19. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Und nu?

    Der 1 Pfosten Bild1-4 oder sind es 4? hat Drehwuchs und na ja bischen breit der Riss. Damit leben oder fragen, ob man einen neuen bekommt.
    War der Carport so teuer, dass kammergetrocknetes Holz dabei ist?

    Und was sagen die AGB des Lieferanten?
     
  20. khezia

    khezia

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    Bezüglich Gewährleistung steht in der AGB folgendes:
    VIII. Gewährleistung

    1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
    a) Der Besteller hat während einem Zeitraum von zwei Jahren nach Übernahme des Liefergegenstandes einen Anspruch auf Nacherfüllung.
    b) Wählt der Besteller Nachbesserung, so stehen uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zwei Nachbesserungsversuche zu. Bei Fehlschlagen auch des zweiten Nachbesserungsversuches kann der Besteller nach seiner Wahl Lieferung einer mangelfreien Sache, Minderung oder Rücktritt verlangen.
    c) Werden von uns gelieferte Materialien in Bauwerken des Bestellers verwendet, verjähren die Sachmängelgewährleistungsrechte des Bestellers zwei Jahre nach Übergabe der Materialien.
    d) Werden von uns ausnahmsweise vereinbarungsgemäß gebrauchte Waren veräußert, so verjähren die Gewährleistungsrechte gegenüber Verbrauchern ein Jahr nach der Übergabe. Gegenüber Unternehmen erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
    e) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    2. Auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
    3. Bei ausdrücklich vereinbarter Montage des Liefergegenstandes durch uns erfolgt keine Verbindung des montierten Liefergegenstandes mit dem Grundstück des Bestellers. Der montierte Liefergegenstand bleibt eine bewegliche Sache. Die Gewährleistung richtet sich nach Ziffer VII. 1. und 2. dieser Bedingungen.
    4. Gewährleistung kann nur gegeben werden, wenn das Holz sachgemäß bearbeitet worden ist. Das Holz ist unbehandelt und muß mindestens einmal mit Imprägniergrund und einmal mit Holzlasur behandelt werden. Die Behandlung muß mit dem Pinsel erfolgen und darf nicht mit einer Spritzpistole vorgenommen werden.

    Das Carport ist ein Komplett-Bausatz und kesseldruckimprägniert, ob das Holz kammergetrocknet ist - keine Ahnung.
    Uns geht es im Grunde auch nur um die Standfestigkeit, mit den Rissen im Holz können wir leben.
     
Thema: Carport
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