geleistete Erschließungskosten / Wann muß die Stadt bauen

Diskutiere geleistete Erschließungskosten / Wann muß die Stadt bauen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, hier ist der "STRATO" :-) Aber nun zu meiner Frage - ich habe den Kaufvertrag des Grundstückes gerade nicht zu Hand, daher...

  1. strato

    strato

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    Hallo zusammen,

    hier ist der "STRATO" :-)

    Aber nun zu meiner Frage - ich habe den Kaufvertrag des Grundstückes gerade nicht zu Hand, daher die Frage so aus dem "Off" -

    Im April 2007 habe ich ein voll erschlossenes Grundstück von der Stadt gekauft. Alles ok bis dato. Nun scheint es so, als wenn sich der Verkauf einiger verbliebener Grundstücke noch auf "nicht absehbare Zeit" verzögern wird.

    Meine Frage: Ich habe ja nun vor gut 3,5 Jahren auch eine vernünftige Strasse bezahlt. Bis wann muß die Stadt diese bauen. Sollte dazu im Kaufvertrag nichts stehen und es müsste dort stehen, bin ich der Dumme? Oder gibt es da noch andere "Rechtsgrundlagen"?

    Ich danke für eure Einschätzung!

    Gruß
    strato
     
  2. #2 Baufuchs, 08.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du § 133 Baugesetzbuch:


     
  3. strato

    strato

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    Hallo Baufuchs,

    vielen Dank!

    Abs. 3 wäre je mein Fall --> d.h. im Umkehrschluß müsste 4 Jahre nach dem Beginn der Erschließungsarbeiten mit einem Abschluß begonnen werden. Wäre dem nicht so, entfällt die Grundlage für die Vorausleístung.

    Sehe ich das so richtig?

    Und nochmals vielen Dank!

    Gruß
    strato
     
  4. #4 Baufuchs, 08.09.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich würde das auch so sehen.

    Aber ob man daraus Ansprüche ableiten kann?

    Anwalt für Verwaltungsrecht hilft sicher.

    Oder: Mal bei der Gemeinde unter Hinweis auf § 133 anfragen.
     
  5. strato

    strato

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    ja, hake mal im "Rathaus" nach. § 133 weitergelesen sagt zumindest eine Anspruchsgundlage nach 6 Jahren auf "Rückzahlung" aus. Immerhin etwas...

    Danke nochmal.
     
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