Rohrüberdeckung bei Heizzementestrich

Diskutiere Rohrüberdeckung bei Heizzementestrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, es gab gerade wilde Diskussionen mit der Haustechnikfirma. In unserem Neubau ist eine Fußbodenheizung von Rehau geplant. In...

  1. enibas

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    Hallo,

    es gab gerade wilde Diskussionen mit der Haustechnikfirma. In unserem Neubau ist eine Fußbodenheizung von Rehau geplant. In Rehau-Merkblättern zum Fußbodenaufbau geben die als Mindestüberdeckung bei 17 mm Rohr 45 mm Estrich an. Der Haustechniker spricht von irgendeiner DIN und beharrt auf 40 mm Rohrüberdeckung. Ich vermute, das macht er nur, um seine Planungsfehler zu vertuschen und mir die Mehrkosten für die dünnere Dämmschicht aufzudrücken. Geplant ist ein Zementestrich mit Bewehrung. Viel mehr weiß ich leider nicht. Was meint Ihr? Was ist richtig?

    Wo findet man die DIN 18560 möglichst ungekürzt (evtl. als PDF) im Netz?

    Gruß und danke,
    Enibas
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Die Norm findet man bei

    http://www.beuth.de

    Ist aber nicht billig. TEil 2 kostet ca. 60,- €.

    Tja, und wegen der 5mm...bin gespannt, wie die das nachprüfen möchten..:biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  3. enibas

    enibas

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    Uff, damit habe ich nicht gerechnet! Ich dachte solch offizielle Regelungen stellt irgendeine staatliche Organisation umsonst zur Verfügung.
    Dann brauche ich umso mehr Euren Rat. Ich weiß nämlich nicht von welcher Biegezugfestigkeitsklasse man in einem solchen Fall ausgeht. Ob F4 (45 mm Rohrüberdeckung) oder F5 (40 mm) ist entscheidend!

    Gruß, Enibas
     
  4. #4 bauworsch, 15.01.2008
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Hängt vond er vereinbarten (lotrechten) Nutzlast ab.

    Nach Tabelle 1 für Nutzlasten kleiner gleich 2kN/m² sind - bei einer Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht von weniger als 5 mm - bei F4 45 mm erforderlich, bei F5 40 mm.

    Abweichende Rohrüberdeckungen sind möglich, 30 mm müssen es sein, jedoch müssten dann seitens des Estrichlegers entsprechende Nachweise erbracht werden, die er ohne Not sicherlich nicht verursachen wird.

    Was ich noch nicht verstehe sind Mehrkosten wegen dünnerer Dämmschicht?

    by the way, auf die Bewehrung - sei es AKS-Gitter oder Fasern - kannste getrost verzichten. Kostet nur extra Geld und bringt nix.
     
  5. enibas

    enibas

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    Das mit der vereinbarten Nutzlast ist so eine Sache. In diesen typischen Hausbauverträgen steht dazu nichts drin. Gibt es dafür so eine Art Standard im Wohnungsbau (EFH-Neubau)?

    Die beiden Werte für F4 und F5 habe ich auch herausgefunden. Aber ich weiß trotzdem noch nicht, welcher hier nun zutrifft.

    Die dünnere Dämmung ist gleichzeitig eine hochwertigere, um die gleichen Dämmwerte zu erreichen. Deshalb die Mehrkosten.

    Gruß und danke,
    Enibas
     
  6. Robby

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    Wieso hat der Hzgsbauer einen Planungsfehler? Gibt es einen ENEV Nachweis, eine Planung außer der des Hzgsbauers???
     
  7. enibas

    enibas

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    Ja, es gibt eine ENEV.

    Laut Vertrag ist der Fußbodenaufbau im EG 16 cm inkl. 1 cm Bodenbelag. Ich habe hier Unterlagen von Rehau, die von 5 mm unter den Rohren (Befestigungsschienen oder Platten?), 17 mm Rohrdurchmesser, 45 mm Rohrüberdeckung als Mindestaufbauhöhe ausgehen. Rechnet man die ursprünglich geplante Dämmung mit 90 mm hinzu komme ich auf 157 mm. Es blieben also nur 3 mm für den Bodenbelag übrig. Der Heizungsbauer behauptet jetzt aber mit 60 mm für den Heizestrich inkl. Rohren auszukommen, entgegen seines ursprünglichen Vertragstextes, in dem noch von "Heizzementestrich bis zu 70 mm" die Rede war. Das Rehau-Merkblatt interessiert ihn nicht. Er beruft sich auf die DIN, die angeblich nur 40 mm Rohrüberdeckung vorsieht. Hat er damit Recht? Denn auch Rehau bezieht sich auf die DIN.

    Wir wollen eine Fliese verlegen, die 14 mm dick ist. Das wäre natürlich mehr als die geplanten 10 mm. Ich dachte nun, man könnte sich die Kosten der hochwertigeren Dämmung (gleiche Dämmwerte bei geringerer Höhe) teilen. Für 5 mm übernehme ich die Kosten, für die restlichen 5 mm die Haustechnikfirma.
    Soweit zum Hintergrund der Frage.

    Gruß, Enibas
     
  8. Robby

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    Es bleibt nach wie vor F4 = >= 45 mm

    auch den vermerk a.: Bei Dämmschichten  40 mm kann bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen die Estrichnenndicke
    um 5 mm reduziert werden.

    sehe ich hier nicht gegeben...
     
  9. enibas

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    @Robby:
    Danke, das wollte ich wissen. In unserem Fall kann man also von F4 ausgehen.

    Gruß, Enibas
     
  10. #10 Achim Kaiser, 16.01.2008
    Achim Kaiser

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    Wurde mit den Arbeiten schon begonnen ?
    Um wieviel m² reden wir denn da überhaupt ?
    Welches System wird denn eingebaut ?
    Ists überhaupt Rehau ?
    und die haben auch schon 3 Systeme und 4 Rohrdurchmesser ...
    und bei Tackersystem und 14er Rohr ist der Aufbau 59 mm ... zum Beispiel.

    ... und 2 mm sind auf dem Bau üblicherweise ein Maß für nen Uhrmacher.

    Alleine schon die Ebenheitstolleranzen die auftreten dürfen überschreiten 2 mm oder gar 5 mm recht deutlich, selbst wenn erhöhte Anforderungen vereinbart waren.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. enibas

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    @Achim Kaiser:

    Die Arbeiten wurden noch nicht begonnen. Jetzt soll das Material bestellt werden. Es geht um 71 m2 im EG und 67 m2 im DG. Die Fußbodenheizung kommt definitiv von Rehau. Im DG wird laut Vertrag eine Tackerplatte eingebaut. Rehau hat für das geplante System eine Flächenheizungsauslegung gemacht. Dort steht das Rautherm-Schienensystem drin mit 17er Rohr.

    By the way: Wie dick ist eigenlich so eine Tackerplatte?

    Das die zugelassenen Toleranzen größer sind, ist mir bewusst. Aber rein rechnerisch sollten 10 mm für den Bodenbelag schon übrig bleiben. Es geht jetzt eben darum, wer die Mehrkosten bezahlt, die das Einhalten der Planungshöhen inkl. Belag erforderlich machen.

    Gruß, Enibas
     
  12. #12 Achim Kaiser, 16.01.2008
    Achim Kaiser

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    Bei Rehau gibts 6 Varianten der Tackerplatte ...
    20-2, 30-2 und 30-3 als Rollisolierung
    30-2, 50-2 und 70-2 als Faltisolierung.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. enibas

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    Was bedeutet Rollisolierung und Faltisolierung? Rollisolierung kommt von der Rolle, und Faltisolierung sind gefaltete Platten? Wofür stehen die Zahlen? Kann man daraus auch die Stärke entnehmen?

    Gruß, Enibas
     
  14. Timmi

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    Lass Dir doch,falls es mit der Überdeckung zu gering ist, einen Calciumsulfatfließestrich auf der FBH einbauen. Hier reichen bei 2 KN/m2 40 mm Überdeckung über dem Rohr aus ( als F 4 ) !
    CAF hat bei FBH eine Menge Vorteile !
    Einfach mal die Preise ggü. Zementestrich vergleichen und dann entscheiden.
     
  15. #15 Bauwahn, 17.01.2008
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    Ja. 30-2 z.B. ist 30 mm im Ausgangszustand. Die -2 kennzeichnet die Zusammendrückbarkeit bei Belastung durch den Estrich und die Verkehrslast.

    Gruß

    Thomas
     
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