Tilgungssatzänderung und Sondertilgung

Diskutiere Tilgungssatzänderung und Sondertilgung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Mal eine Frage theoretischer Natur: man nehme ein x-beliebiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Vereinbart sind als...

  1. #1 Homer Simpson, 17.10.2014
    Homer Simpson

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    Mal eine Frage theoretischer Natur:

    man nehme ein x-beliebiges Darlehen zur Immobilienfinanzierung. Vereinbart sind als Sondertilgungsmöglichkeit 5% der Darlehenssumme und während der Zinsbindung sind x-Tilgungssatzänderungen zwischen 1% und 10% kostenfrei möglich. Sonst gibt es keine weiteren Angaben zu Tilgung.

    Wenn ich also nach kurzer Zeit den Tilgungssatz auf 10 % setze und jede Sondertilgungsmöglichkeit ausnutze, ist das Darlehen schnell getilgt. Jetzt unterstelle ich mal, dass in diesem speziellen Fall die Sollzinsbindung länger als die tatsächlichen Laufzeit des Darlehens läuft.

    Ist das so möglich oder gibt es eine Gesetzgebung/Rechtssprechung, die solche Fälle verhindert ?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wenn es tatsächlich so vereinbart ist, und wirklich keine weiteren Bedingungen im Vertrag stehen, dann kannst Du das Darlehen noch vor Ablauf der Zinsbindung komplett tilgen. Das wäre ja bei 10 J LZ allein schon durch Erhöhung des Tilgungssatz möglich.

    Also den Vertrag genau studieren, auch eine evtl. Anlage (Anhang) zum Vertrag. Nicht dass dort die Summe der SoTi während der Laufzeit der Zinsbindung begrenzt wird.

    So lange Du genau nach Vertrag handeltst, also nur Vereinbarungen in Anspruch nimmst, kann Dir daraus kein Nachteil entstehen. Hätte die Bank dieses Szenario verhindern wollen, dann hätte sie dazu vor Vertragsabschluss die Möglichkeit gehabt. Ob sie diese Möglichkeit genutzt hat, und dementsprechende Zusatzvereinbarungen in den Vertrag geschrieben hat, das kann ich Dir nicht sagen. Deswegen auch mein Kommentar, dass Du den Vertrag genau studieren sollst.

    Bei Zweifeln kannst Du ja auch bei der Bank anfragen. Die sollten ihre Verträge ja kennen. ;)
     
  3. #3 feelfree, 17.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich habe so etwas schon einmal gemacht - und zwar ohne überhaupt einen Gedanken daran zu verschwenden, dass die Bank etwas dagegen haben könnte. Darlehen war dann 3 Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist getilgt, die "Überzahlung" durch die letzte Rate wurde auf mein Girokonto zurückgebucht und das Darlehenskonto aufgelöst. Alles easy.
     
  4. #4 mastehr, 17.10.2014
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    Wenn alles bei mir klappt, werde ich meinen Baukredit dank Sondertilgungen auch vor Ende der Zinsbindungsfrist zurückbezahlt haben. Eine Erhöhung der Tilgung von 3% ist bei mir leider nicht möglich, eine entsprechende Anfrage bei der Bank verlief negativ.

    Eine Überzahlung würde ich nicht machen, sondern bei der letzten Sondertilgung darauf achten, dass der verbleibende Kreditbetrag niedriger als eine Monatsrate ist. Aber das auch bloß Feinheiten...
     
  5. #5 bruchpilot, 17.10.2014
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    Meines Wissens nach ist normalerweise die Höhe der Sondertilgung auf ein bestimmtes Maximum begrenzt - bei uns war es so, dass wir höchstens 50% der Darlehenssumme via SoTi tilgen durften.....
     
  6. drsos2

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    Bei mir steht im Darlehensvertrag, dass die Änderung des Tilgungssates nicht zur Folge haben darf, dass die Zinsbindungsfrist unterschritten wird.
     
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