Ausführungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft?

Diskutiere Ausführungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor kurzer Zeit einen Bau-Werkvertrag abgeschlossen. Jetzt hat uns ein Bekannter geraten, eine Ausführungs- bzw....

  1. #1 Sonnemann78, 21.06.2009
    Sonnemann78

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    Hallo,

    wir haben vor kurzer Zeit einen Bau-Werkvertrag abgeschlossen. Jetzt hat uns ein Bekannter geraten, eine Ausführungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft einzufordern.
    Ist das jetzt noch möglich? Macht das überhaupt Sinn? Wie sind Eure Erfahrungen? Sind a bisserl verwirrt...:(

    Es grüßt der Sonnemann
     
  2. #2 Baufuchs, 21.06.2009
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    Baufuchs Gast

    Nach

    Vertragsabschluss geht hinsichtlich Gewährleistungsbürgschaft nichts mehr.
    (Oder Goodwill des Unternehmers).

    Sind vertraglich Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbart ist eine 5%-ige Sicherheitsleistung des Unternehmers gem. BGB 632a vorgeschrieben.

    Natürlich macht das Sinn. Beide Sicherheiten verringern das Risiko des Bauherren für den Fall der Insolvenz des Unternehmers.

    Wichtig ist allerdings auch, den Zahlungsplan (Abschläge) so zu gestalten, dass sich keine Voraus- oder Überzahlungen ergeben.
     
  3. lawyer

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  4. Julius

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