Abnahme Mängel

Diskutiere Abnahme Mängel im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi! Letzte Woche ist endlich meine Mängelrüge fertig geworden und ich habe sie dem GU zugestellt. Tags darauf bekam ich den ersten Anruf -...

  1. oberh

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    Hi!

    Letzte Woche ist endlich meine Mängelrüge fertig geworden und ich habe sie dem GU zugestellt.

    Tags darauf bekam ich den ersten Anruf - Yippiehhh - seit 6 Monaten der "erste Kontakt".

    Nun, der Tenor des Gespräches ... Versprechungen ... Versprechungen ... Versprechungen.

    Unterm Strich sollten von mir die Fristen verlängert werden.

    Gestern kam der zweite Anruf.

    Die gleiche Geschichte von vorne und mitten im Gespräch wurde ich hellhörig ...

    Ich solle nach jeder einzelnen Mängelbeseitigung, die "Behebung des Mangels lt. Mängelliste" per Unterschrift auf einem Formblatt bescheinigen.

    Generell sträuben sich mir die Nackenhaare mittlerweile, wenn von mir eine Unterschrift verlangt wird ...

    Also zur Frage:
    Kann der GU solche Unterschriften verlangen?
    Kann ich nicht auf das anstehende Abnahmeprotokoll verweisen?
    Gälte solch eine Unterschrift für die offensichtlichen Mängel, oder wären die versteckten Mängel damit auch ausgeklammert?

    Gerade letzterer Punkt macht mir Sorge.
    Dank Euch weiss ich ja, dass momentan vor Bauabnahme die Beweispflicht dem GU obliegt.
    Dank Euch weiss ich auch einiges über die Rechtsvorschriften, Normen etc.
    Die habe ich auch teilweise zitiert in der Mängelrüge.

    Was, wenn nun ein gerissener Putz überarbeitet wird - diese Stelle aber innerhalb der Gewährleistung wieder reisst, da an dieser Wand die Betontreppe anliegt - dies auch von mir benannt worden ist?

    Mir fehlen die Vokabeln ... würde eventuell jede einzelne Unterschrift einer Abnahme "Zug um Zug" entsprechen - dadurch ein Abnahmeprotokoll rechtlich unnötig werden - und somit die Vertragsstrafen, die ich dort benennen möchte, zunichte machen?

    Oder sehe ich einfach wieder mal viel zu schwarz?

    Danke Euch
    Olaf
     
  2. oberh

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    Mal nach oben schieb ...
     
  3. #3 DerSuchende, 01.04.2011
    DerSuchende

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    na dut, zum x-ten *.
    dann schiebe das doch auf deinen überwacher (nicht du :bounce::hammer::motz).
    dadurch könnte es beim schieben bleiben.

    mfg
     
  4. haera

    haera Gast

    ich würd ihm nix unterschreiben! Weisst du denn, ob die Mängel tatsächlich beseitigt sind? Die Vorgehensweise ist branchentypisch!
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Ist er nicht zur Abnahme verpflichtet?

    Er hats ja auch geschafft, die Mängel zu rügen. Dann sollte er auch deren Behebung quittieren können.
    Kann er das nicht --- muß er sich Verstärkung holen.

    Gruß Lukas
     
  6. #6 Baufuchs, 21.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn ich das richtig lese, ist eine Abnahme des "Gesamtwerks" noch nicht verlangt/erfolgt.

    oberh hat vor der Abnahme dem BU eine Mängelliste übersandt.

    Wieso sollte er vor Abnahme unterschreiben, dass Einzelmängel beseitigt sind?

    Der BU hat gefälligst das geschuldete mängelfreie Werk herzustellen und dann erfolgt die Abnahme.
     
  7. Lukas

    Lukas

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    Wieso nicht? :)

    Vielleicht hängen ja noch Abschlagsrechnungen dran.:bef1006:

    Gruß Lukas
     
  8. #8 Baufuchs, 21.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Muss er doch trotzdem nicht unterschreiben.

    BU schickt Abschlagsrechnung. Entweder oberh kann weiter Zahlung wegen noch vorhandener Mängel verweigern oder nicht.:winken

    Nachtrag:

    Zahlung verweigern, weil ein behobener Mangel vielleicht später wieder auftrten könnte, geht natürlich nicht. Dafür gibts ja die Gewährleistung.
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Das ist sicher richtig. Ich sehe aber keinen Grund für die Verweigerung. Aber ich seh auch keinen Grund dafür, daß der GU die Unterschriften unbedingt haben möchte.

    Wahrscheinlich viel Geschrei um nix. :)

    Gruß Lukas
     
  10. #10 Baufuchs, 21.04.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich sehe schon einen Grund nicht zu unterschreiben.

    Je nach dem welches Gewerk und wie der BU den Text formuliert wird aus der Unterschrift eine Teilabnahme. Und das Datum der Teilabnahme hat Einfluss auf Gewährleistung/Beweislast.

    Mit Lärm um nix könntest Du ansonsten Recht haben.
     
  11. Lukas

    Lukas

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    Das ist mir aufgestoßen.

    Für mich liest sich das etwas so, daß der TE nicht grade der ist, der die Sache vorantreibt.

    Gruß Lukas
     
  12. Lukas

    Lukas

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    Er kann ja auf eigenem Papier bestätigen, daß Handwerker da waren und sich mit den Sachen beschäftigt haben. :)

    Gruß Lukas
     
  13. Lukas

    Lukas

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    Ha!

    Mir ist ein Grund eingefallen, weshalb der GU die Unterschriften haben möchte.

    Der möchte sich die Überwachung seiner Subs sparen und die evtl. erst zahlen, wenn sie ihre Mängel abgearbeitet haben.

    Gruß Lukas
     
  14. haera

    haera Gast

    Der GÜ hat Anspruch auf Abnahme, wenn er seine Leistung insgesamt im wesentlichen als vertragsgemäss erbracht hat und nicht vorher - und das scheint offensichtlich nicht der Fall zu sein

    Baufuchs hat völlig Recht mit seiner Bemerkung!
     
  15. Lukas

    Lukas

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    Ha,

    ich wusste doch, daß da mal was war: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=49838

    Drum konnte ich hier nicht so recht "offensichtliches" erkennen wollen. :o
    Mir riecht das nach "eingeschränkter Wahrheit". Was immer das auch bringen soll.:confused:

    Gruß Lukas
     
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