Berechnung Abstandsflächen (Bayern)

Diskutiere Berechnung Abstandsflächen (Bayern) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, kann uns jemand sagen, wie genau die Abstandsflächen berechnet werden? Als umgeklapptes Rechteck oder als umgeklappte...

  1. #1 Megabau, 06.09.2014
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    Hallo zusammen,

    kann uns jemand sagen, wie genau die Abstandsflächen berechnet werden?
    Als umgeklapptes Rechteck oder als umgeklappte Giebelfläche?

    Denn wenn es als umgeklapptes Rechteck berechnet werden würde, würden wir ca. 0,5m² Abstandsfläche auf dem grundstück des Nachbarn haben, während es bei einer umgeklappten Giebelfläche genau passen würde.

    Ich habe versucht, unsere Hausform und den Verlauf der Grenzlinie in Grafik darzustellen.
    Bild01.jpg

    Unser Problem ist, dass wir die 3m Grenzlinie, die in unserem Bebauungsplan eingezeichnet ist zwar einhalten würden, aber der Planer bisher den kleinen Satz "Es gelten die allgemeinen Abstandsflächenregelungen der BayBo (Art,6 Abs,5 und 5)" übersehen hatten.
    (Und das kam jetzt raus, als unsere Eingabeplanung zur Abgabe bereit war).
    :mauer

    Danke schon Mal für die Hilfe!
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Ich verstehe nicht, wie euer Planer das übergeordnete Recht übersehen kann.

    So wie ich die eben überflogene Abstandsflächenregelung für Bayern überflogen habe, würde ich zu Fallstudie 2 neigen. Wobei H1 = 3,00m ist.

    In dem Falle würde ich sagen, dass euer "Planer" nichts übersehen hat, sondern die Abstandsflächen auf Kante genäht hat.
     
  3. #3 ManfredH, 06.09.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die Skizzen sind beide falsch.

    Die Abstandsfläche bemisst sich ab der Geländeoberkante (wie im Rechenansatz zu Skizze 2 richtig aufgeführt), aber es sind nur die Abstandsflächen-Tiefen für die beiden Gebäude-Eckpunkte zu ermitteln (also im Beispiel die Werte H1 und H3) und durch eine gerade Linie zu verbinden. Eine Berechnung der Abstandfläche für den First entfällt, da die Dachhöhe durch den 1/3-Ansatz konstant für die gesamte Gebäudebreite berücksichtigt wird.

    Sofern im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist, gilt prinzipiell die Abstandsflächenregelung der BO, auch ohne dass im B-Plan (eigentlich überflüssigerweise) darauf hingewiesen wird. Derartige Basics sollten einem "Planer" als Selbstverständlichkeit geläufig sein, ebenso wie die Berechnung der Abstandsfläche bei geneigtem Gelände; ist ja schliesslich nichts so Ungewöhnliches. Wenn euer "Planer" diesbezügliche Wissenslücken hat, dann legt ihm nahe, sich mal die Beispiele im "Simon/Busse" (jeder "Planer" weiss, was das ist) anzusehen, insbesondere das unter Randnummer 151 zu Art. 6 - da ist genau der bei Euch vorliegende Fall beschrieben und erklärt.
     
  4. rose24

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    Nochmal in Kürze: die Höhe des Giebeldreiecks (H2) wird gedrittelt und auf die Wandhöhe draufgerechnet. Außerdem darf die AF an zwei Seiten, die nicht länger als 16 m sind, halbiert werden. Die AF würde dann 3,31 m (bei Anwendung des 16 m - Privilegs) betragen.
     
  5. #5 ManfredH, 06.09.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    ... aber nur an der bergseitigen Gebäudeecke - und 3,80 m an der talseitigen.
     
  6. rose24

    rose24

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    Ja stimmt - bei Berücksichtigung des Geländes ergibt sich eine trapezförmige Abstandsfläche.
     
  7. #7 Megabau, 06.09.2014
    Megabau

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    Hallo zusammen,
    danke für die bisherigen Antworten. Leider konnten wir noch nicht ausführlich mit unserem Planer sprechen und über's WE erreichen wir ihn nicht, deswegen müssen wir leider hier ein paar Fragen und Gedanken loswerden, bevor wir das mit ihm klären können...
    Deswegen noch eine Frage zu einer festgelegten Geländeoberfläche: Ich habe gelesen, dass wenn es eine solche gibt, diese für die Berechnung der Wandhöhe bzw. Abstandsfläche herangezogen wird. Wir haben in unserem BPlan eine Höhenfestlegung für die Gebäude (OK EG Rohfb), kann man das als so eine festgelegte Geländeoberfläche betrachten oder bezieht sich das wirklich nur auf die Position des Hauses?
    Danke,
     
  8. rose24

    rose24

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    Ja, damit ist nur die Höhenlage des Gebäudes festgesetzt.
     
Thema: Berechnung Abstandsflächen (Bayern)
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