Beschädigungen durch Dübel am oberen Fensterrahmen, Dichtungen und Folie

Diskutiere Beschädigungen durch Dübel am oberen Fensterrahmen, Dichtungen und Folie im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, wie leider viele andere haben auch wir Probleme mit neuen Kunststofffenstern. Zu den für uns ungeklärten Problemen bzgl. der...

  1. Lang99

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    Guten Tag,

    wie leider viele andere haben auch wir Probleme mit neuen Kunststofffenstern. Zu den für uns ungeklärten Problemen bzgl. der Fenster möchte ich die Experten hier um Rat fragen:

    Beim Einbau wurden Dübel benutzt, durch die Rahmen aller Fensterelemente verbogen sind. Gibt es Möglichkeiten, dies zu beheben? Kann es denn überhaupt behoben werden, ohne dass Schäden oder ein verschlechterter U-Wert verbleiben, oder muss hier ein Austausch stattfinden?
    IMG_1370.jpg IMG_1373.jpg

    Weiterhin habe ich ein paar Fotos zu Dichtungen angefügt. Sind diese mangelhaft? Was darf eine mangelfreie Dichtung nicht aufweisen?
    IMG_1366.jpg IMG_1381.jpg IMG_1382.jpg IMG_1383.jpg

    Könnte jemand das Foto 1381 bzgl. der Beschichtung / Folie in der Ecke kommentieren? Müssen wir einen solchen Zustand hinnehmen, ist das normal?
    IMG_1381.jpg

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
     
  2. Lang99

    Lang99

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  3. #3 gunther1948, 06.11.2014
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    hallo
    bild #1 falsche schrauben/dübel das sind keine rahmendübel sondern einfache spax mit vermutlich einem kunsstoffdübel.

    gruss aus de pfalz
     
  4. bernix

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    das wär vielleicht nicht mal ein Problem...

    An der Stelle hab ich noch nie ein Fenster festgeschraubt!!

    Die Dichtungsecken sind ja vom allerfeinsten :mauer
     
  5. #5 Gast23627, 06.11.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Reklamieren

    Hallo lang99,

    Fotos 1+2
    hier hat der "Montagekünstler" das Rolladenkastenbrett mit einer Spaxschraube "befestigt"
    Ob oder nicht erforderlich weiss ich nicht, die Ausführung ist jedoch fehlerhaft.
    Schraube raus und Neue Schraube mit passendem Kopf oder sauber versenken.

    Foto 3
    hier kann ich keinen Fehler erkennen

    Fotos 4,5,6
    die Dichtungen sind sehr unsaber und nicht fachgerecht eingezogen.
    Dichtungen raus und Neu

    Schriftlich reklamieren, bei einer evtl. Abnahme die Fehler schriftlich im Protokoll festhalten.

    Zu einem möglichen Einbehalt kann ich nichts sagen, da ich die Menge der Fehler nicht kenne.

    Gruß
     
  6. Lang99

    Lang99

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    Vielen Dank Herr JSch für die Antwort.

    Die Antwort ist beruhigend, falls ich richtig verstehe: Die Rahmen können alle gerettet werden? Der Kunststoff lässt sich wieder zurückbiegen und unserem U-Wert ist auch nicht geschadet?

    Bitte schauen Sie nochmal genau in die Mitte von Foto 3: Die Dichtung zwischen Tür und Rahmen sieht verbogen aus, ist aber leider fehlendes Material.

    Kurzüberblick über unsere Mängel, für alle die es interessiert:
    Die Menge an Fehlern bei 8 Elementen mit 13 Flügeln ist sehr gravierend:
    1* Staub im Glas,
    1* Glas beschädigt / Löcher an drei kleinen Stellen
    2* barrierefreie Türen nicht barrierefrei, davon einmal mit relativ großem Farbfehler und ca. 12 cm Kratzer, sowie sichtbare Beschädigungen an jeder Schraube, auf der die Rollladenschiene sitzt
    1* Verbindungsstück zwischen Fenster und Balkontür total verkratzt
    1* Rahmen beschädigt
    1* Tür schräg eingebaut(rechts weiter im Raum als links)
    1* Flügel Folie beschädigt

    - Verschmutzungen durch Klebereste auf allen Elementen

    - Dichtungen wie auf Fotos zu sehen mangelhaft an vielen Stellen

    - Innen-Fensterbänke: alle in falscher Farbe geliefert und montiert

    - Außenfensterbänke(Alu silber eloxiert): einmal zu kurz, einmal jede Menge Rostflecken, weitere mit geringer Anzahl Rostflecken

    - Rollladenschienen: unsaubere Unterkanten + verbleibende Schmuddelecken seitlich und dahinter

    - Rollladenkasten wurde mit Melamin Schaumstoff ohne Beschichtung gedämmt, …(dazu würde ich ggf. ein neues Thema einstellen)

    Hier die Vorgeschichte für Interessierte:
    Wir haben so darauf geachtet, dass im Angebot alles detailliert aufgelistet und festgehalten wurde(Angebot war super übersichtlich und ausführlich),
    uns für einen Fensterbauer mit eigentlich sehr gutem Ruf entschieden(uns gegenüber wurden mehrere Empfehlungen ausgesprochen),
    der Fenster einer sehr, sehr bekannten Marke RAL-gütegesichert anbietet,
    nicht der billigste und nicht der teuerste war,
    uns alles beim Vorgespräch sehr, sehr gut erklären konnte,
    keine Probleme mit eine 4,5m breiten Rollladen hatte, u.a.

    Und dann kam die Montage:
    Schon während der Montage sind mir Kleinigkeiten aufgefallen die ich direkt bemängelt hatte, man baute die Teile trotzdem ein, ohne auf mich zu hören. Zum Kaffeekochen war ich gut genug.
    Dann sah ich, jedoch unbewusst dessen Bedeutung, dass einer der Monteure Fotos machte. In diesem Moment dachte ich eigentlich „Will der bei uns einbrechen? Warum macht der jetzt Fotos? Vielleicht kommuniziert er gerade mit seiner Freundin …“. Hab den Gedanken dann aber verworfen, weil erstes unwahrscheinlich und zweites mich ja nichts anging.

    Nach vier tägiger Montage wurde ich gerufen, mir wurden drei Sätze gesagt die ungefähr so klangen: „Wir haben … gemacht, … montiert und … haben wir gemacht. Und jetzt unterschreiben Sie bitte hier!“ Vor meinen Augen befand sich ein Papier mit der Aufschrift „Abnahmeprotokoll“ und der Text „Mit der Unterschrift durch den Auftraggeber oder seinem Beauftragten wird die vollständige, mangelfreie Lieferung und Montage bestätigt. Die Leistung gilt hier mit nach VCOB Teil B 12 als abgenommen. Es sind keine Beschädigungen vorhanden“.

    Gott sei Dank sind bei mir sofort alle Alarmglocken angegangen und ich habe nicht unterschrieben mit der Ansage, mein Mann müsse das unterschreiben, der ist schließlich der Auftraggeber.
    Beim Telefonat, das mein Mann dann am nächsten Tag mit der Auftragnehmerin führte, um dieser mitzuteilen, dass wir am Wochenende alles prüfen werden und einen Abnahmetermin für nächsten Mittwoch vereinbaren wollen, wurde die Geschäftsführerin sehr unverschämt.


    … (will jemand wissen wie es weitergeht?)

    sonst kürze ich hier ab:
    - Termin vor Ort mit einem Mitarbeiter des Auftragnehmers
    - Abnahme verweigert, auf Grund gravierender Mängel
    - Mängelanzeige vier Din A4 Seiten lang
    - Zwei Wochen später: Besichtigungstermin durch Mitarbeiter des Herstellers und nochmal des Auftragnehmers (Versuch erste Mängel zu beheben fehlgeschlagen)
    - Eine Woche später: neuer Aufmaßtermin für Balkontüren
    - Noch eine Woche später: nochmal Aufmaßtermin Balkontüren
    - Weiterschieben der Verantwortung bestimmter Mängel an Hersteller, von dem an den Systemgeber und wieder zurück (ich musste mich persönlich beim Systemgeber dafür einsetzen(mehrere Email hin und zurück), dass unsere Balkontüren doch barrierefrei hergestellt werden sollten, wie es lt. Konstruktionsplänen, technischem Datenblatt und Werbung sein sollte, der Hersteller aber nicht einhalten will oder nicht kann. Der Systemgeber erklärte mir, dass wir kein Anrecht auf barrierefrei hätten, da wir Privatpersonen sind die Werbung mit der DIN nur für öffentliche Einrichtungen gelten solle und der Hersteller sich nicht an Konstruktionspläne halten muss.)
    - Fristsetzung durch uns (jetzt fast vergangen)
    - Erste Nachbesserungsvorschläge erhalten, mit Hinweis, dass bestimmte Eigenschaften, die lt. Systemgeber versprochen werden(Schlagregendichtheit einer sehr hohen Klasse), nicht vorhanden sein werden / Frist nicht einhaltbar, …


    Ich bin gespannt, wie es weitergeht.

    So langsam kommen wir in Verzug mit der Abnahme weiterer Gewerke sowie unserer Küche.
     
  7. rose24

    rose24

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    Hier ist sicherlich die Einschaltung eines Sachverständigen und wahrscheinlich auch eine Rechtsanwalts dringend anzuraten.
    Ich weiß, ist hier eine häufige und auf den ersten Blick nicht zufriedenstellende Empfehlung. Aber aus eigener (leider bitterer) Erfahrung kann ich nur sagen: besser gleich schalten als zu spät.

    Angesichts der Schilderung kann ich nur sagen: gut, dass keine Abnahme erfolgt ist!
     
  8. #8 Lang99, 06.11.2014
    Zuletzt bearbeitet: 06.11.2014
    Lang99

    Lang99

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    - Kontakt zur Rechtschutzversicherung bereits aufgenommen und Vorgangsnumer erhalten(die waren aber nicht sehr erfreut)

    - Rechtsanwalt für Baurecht bereits kontaktiert, dieser war auch nicht sehr erfreut über den Fall, denn der bedeutet jede Menge Arbeit, ich soll doch erst unsere Frist abwarten...

    - Kontakt zu einem Sachverständigen aufgenommen, der ist der einzige, der sich auf den Auftrag freut / aber noch nicht beauftragt, denn hier wollte ich tatsächlich die Frist abwarten, damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe
     
  9. #9 Gast23627, 07.11.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Hallo,

    Rechtsschutzversicherung:

    eine "Vorgangsnummer" ist noch keine gewähr dafür, dass diese evtl. Kosten übernimmt, da Baurechtsfragen in der Regel von den "Versicherungen" nicht übernommen werden.

    RA und Frist abwarten:

    hat Sie der RA auch über eine evtl. erforderliche Nachfrist-Setzung aufgeklärt?
    Wenn der Rvdr. nicht "erfreut" ist, es gibt auch noch andere...

    Sachverständiger:

    das abwarten irgendeiner Frist wird Sie nicht davor bewahren die Kosten für den SV nicht bezahlen zu müssen. (Wer die Musik bestellt muss zahlen)
    Und lassen Sie von dem SV Ihre vierseitige "Reklamationsschrift" inhaltlich auf tatsächliche Relevanz hin prüfen.
    Und falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, ist dieser von Ihnen beauftragte SV schwer in ein Gerichtsverfahren einzubringen.

    Fragen Sie den Rvdr. danach.

    Gruß
     
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Beschädigungen durch Dübel am oberen Fensterrahmen, Dichtungen und Folie

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