Heizungsbauer vs. Bohrfirma: Gewährleistungspflicht

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  1. Buebo

    Buebo

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    Hallo,

    habe gerade ein Prospekt einer Bohrfirma für Erdwärembohrungen vor mir liegen. Da auch wir gerade im Begriff sind, uns für eine WP mit Erdsonden zu entscheiden, bin ich an dem Thema Gewährleistung sehr interessiert.

    In dem Prospekt steht gechrieben:

    "Wir, die xxxx sind der Partner Ihres Heizungsbauers. Ihr Heizungsbauer liefert die Wärmepumpen-Heizung, wir übernehmen für ihn die Ausführung der Wärmequellenanlage als Nebenleistung. Die Gewährleistungspflicht nach dem Werksvertragsrecht kommt für Sie aus einer Hand, so sind Sie sicher und ersparen sich Überraschungen. .... "

    Was bedeutet nun "Werksvertragsrecht" konkret? Wer ist für mich Ansprechpartner bei Problemen (z.B. zu geringe Heizleistung)? Oder klafft da Theorie und Praxis weit auseinander, so dass ich letztendlich doch der Ping-Pong-Ball zwischen beiden Parteien bin?

    Gruß,

    Christian
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Dein Ansprechpartner ist der Auftragnehmer, also derjenige dem Du den Auftrag erteilt hast.

    Hast Du die Aufträge getrennt vergeben, dann hast Du auch 2 Ansprechpartner.

    Das kann bei Deinem Beispiel mit der Heizleistung eine lustige Sache werden. Nehmen wir mal an, es wird nicht warm in der Hütte. Der Heizer sagt die Bohrung ist zu schwach, das Bohrunternehmen sagt die WP ist zu schwach.

    Das deutet darauf hin, daß das Bohrunternehmen als Sub für den Heizungsbauer arbeitet. d.h. Ihr erteilt dem Heizer den Auftrag für die WP inkl. Bohrung, und er kümmert sich um den Rest. Ihr habt dann auch nur einen Ansprechpartner (den Heizer/Auftragnehmer).

    Gruß
    Ralf
     
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