Wir sind mit unserem Latein am Ende....Handwerker lassen sich Zeit.

Diskutiere Wir sind mit unserem Latein am Ende....Handwerker lassen sich Zeit. im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi zusammen, (Hausbau mit Architekt) wir sind praktisch am Ende, das Haus ist zu 90% fertig, es fehlen ein paar Steckdosen, diverse Wände...

  1. #1 menno19, 21.04.2015
    menno19

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    Hi zusammen,

    (Hausbau mit Architekt)
    wir sind praktisch am Ende, das Haus ist zu 90% fertig, es fehlen ein paar Steckdosen, diverse Wände müssen ausgebessert werden, Warmwasserzirkulation geht derzeit noch nicht etc.

    Wir befinden uns mittlerweile im 13. Monat, sind schon eingezogen. Fast jedes Gewerk muss an unserem Haus noch was nachbessern, meistens sind es Kleinigkeiten, aber nach 13. Monaten bauen sind für uns die Kleinigkeiten eine große Belastung.

    Jedes Gewerk muss noch die Schlussrechnung stellen, derzeit sind von jedem Gewerk etwa 80 % der vereinbarten Summe bezahlt. d.h. jedem Handwerker fehlt noch etwa 2000-5000 Euro. Und das ist der Punkt, sie haben auf anderen Baustellen größere Aufträge teilweise Reihenhäuser oder Sanierungen von großen komplexen.
    Sie lassen sich bei uns einfach Zeit.

    Fristen sind schon seit Wochen nicht eingehalten, denn selbst wenn wir 10% der Schlussrechnung kürzen sind es Peanuts und meistens mit einkalkuliert worden. Was haben wir sonst noch für mittel um den Handwerkern Druck zu machen?

    Deren Argumentation wird ja sein, das sie durch andere Gewerke auf unserem Bau gehindert waren und deren Arbeit nicht weiter machen konnten, oder da es jetzt ja alles fertig ist wie wir es wollten, daher ist ja auch die volle Summe zu zahlen.

    Bitte hilft uns mit ein Paar starken Argumenten.

    Wie sollen wir uns verhalten?


    P.S. Falls es der falsche Bereich im Forum ist, bitte verschieben.
     
  2. #2 Gast036816, 21.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    am besten ist, mit dem bauleiter eine liste nach prioritäten aufstellen, was am dringendsten ist steht oben.

    dann zusammen mit dem bauleiter - ich hoffe der handelt in eurem sinne, weil ihr ihn bezahlst - die firmenchefs zu einem persönlichen gespräch einladen. die offenen leistungen anhand der prioritätenliste besprechen. über das gespräch wird ein handschriftiches protokoll mit verbindlichen terminen angefertigt und anschliessend vom bauherrn und vom auftragnehmer unterschrieben. eine kopie erhält der auftragnehmer. wenn danach die fristen nicht eingehalten werden, in verzug setzen mit nachfrist. verstreicht die nachfrist fruchtlos, dann ist es zeit einen anwalt einzuschalten.
     
  3. Rico M

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    Ich würde ergänzen wollen, verstreicht die Nachfrist fruchtlos, Ersatzvornahme androhen... und ggf. durchführen
     
  4. #4 menno19, 21.04.2015
    menno19

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    Ja und dann...genau es wird sich ziehen und die nerven strapazieren...

    wir wollten jetzt bis ende der Woche eine Frist setzten, sollten die arbeiten bis dahin nicht fertig werden, lassen wir die von anderen Firmen ausführen und kürzen entsprechend die Rechnungen.

    Ich denke sowohl die Handwerker als auch die Bauherren wissen, das die Wahrscheinlichkeit einer Klage mit einem Streitwert unter 3000 Euro die Mühe nicht Wert ist.

    Wir suchen Argumente wie wir die Rechnungen kürzen können...Fertigstellung sollte vor Weihnachten 2014 sein.
     
  5. Rico M

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    Wenn der Fertigstellungstermin Weihnachten 14 hätte sein sollen, hat Ihr Bauleiter sicher alle Firmen bereits wirksam in Verzug gesetzt, und entsprechende Konsequenzen angedroht. Somit steht diesen Konsequenzen so ja nochts mehr im Wege.
    Sollte diese Argumentation allerdings ein Induktionsschluß sein, und die Firmen befinden sich noch nicht wirksam in Verzug, sollten Sie/ Ihr BL dies halt nachholen. Dafür sind halt aber nunmal Fristen notwendig. Anderenfalls fliegt Ihnen die Kiste spätestens vor einem Richter um die Ohren...
     
  6. R.B.

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    Ja, hier hilft wohl leider nur noch "Dienst nach Vorschrift". Wenn die Handwerker nicht freiwillig vorbei schauen um Mängel zu beseitigen, oder ausstehende Arbeiten zu erledigen, dann hilft nur Fristsetzung, und zwar nachweislich, und das volle Programm. Vorher sollte geprüft werden, ob sich die Handwerker gem. Vertrag bereits in Verzug befinden, und ob man von der Seite schon den Weg etwas abkürzen kann.
    Achte darauf, dass die Form gewahrt bleibt, also nicht irgendwelche Telefonate oder eMails, sondern Schriftwechsel nachweislich, zumindest Einwurfeinschreiben. Der Bauleiter sollte auch involviert sein, dann hat man gleichzeitig auch noch einen "Zeugen".

    Druckmittel? Anstatt 10% der Schlußrechnung zu kürzen könnte man darüber nachdenken, ob nicht die komplette Schlußrechnung hinfällig wird. Dazu müsste man halt wissen, was noch an Arbeiten aussteht, wie diese im Verhältnis zum Gesamtauftrag stehen, usw. Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, dann hilft nur der Gang zum Fachanwalt. Der wird dann die Vertragsdetails prüfen und kann besser abschätzen, wie man nun weiter vorgehen kann.
     
  7. #7 Manfred Abt, 21.04.2015
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    das wäre dann bereits der erste Formfehler, bis Ende der Woche ist mit Sicherheit keine angemessene Frist.
     
  8. #8 menno19, 21.04.2015
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    Ja und ich glaube da liegt das Problem,

    uns wurde halt nur mündlich mitgeteilt das das Haus bis Weihnachten fertig ist.
    Es gab auch keine schriftliche Fristsetzung zu einem bestimmten Termin. :-(

    Man kannte halt die Handwerker über 4 Ecken.

    Es ist definitiv viel zu viel Mündlich bzw. über Watts-App gelaufen, das müssen wir leider auf unsere Kappe nehmen.


    Jedes Gewerkt macht die anderen Gewerke verantwortlich warum diese nicht mit der Arbeit fertig wurden. Und so vergingen Tage und Wochen.

    Ich gebe es zu wir waren zu Blauäugig und haben auf das gute Vertraut.

    Es sind zwar nur Kleinigkeiten die noch fehlen, aber die nerven gewaltig.
     
  9. R.B.

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    Dann nimm den oben von Norbert geposteten "Plan" und lege los. Wenn´s nur noch Kleinigkeiten sind, dann sollte man das ohne die große Keule hinbiegen könnten.

    Und für´s nächste Haus merkst Du Dir: "Bei wichtigen Dingen immer Dienst nach Vorschrift".

    Da bist Du nicht der Erste und wirst auch nicht der Letzte sein dem das passiert. Ich ertappe mich auch ab und zu wie ich, gerade wenn es um private Dinge geht, zu nachlässig bin. Bei Leuten die man gut kennt funktioniert das noch irgendwie, aber ich habe auch schon Lehrgeld bezahlt. Da hilft dann nur die Hoffnung, dass die Sache irgendwann ein Ende hat, und alles erledigt ist. Dummerweise kommt dann in absehbarer Zeit die nächste Aktion, und man verpennt wieder die Grundregel Nr. 1.

    Um Dein Beispiel mit der WW Zirkulation heranzuziehen, da würde ich dem Handwerker einfach mal Druck machen. Wenn eine installierte, aber nicht funktionstüchtige, WW-Zirkulation vorhanden ist, dann ist das auch eine potentielle Gefahrenquelle (Verkeimung). Steigern wir die Sache mal, mit der mangelhaften Zirkulation ist das komplette Gewerk Heizung/Sanitär noch mangelhaft. Ich denke, daraus kann man schon etwas konstruieren um dem Handwerker Beine zu machen, und um einen größeren Betrag einzubehalten. Ob das verhältnismäßig ist, darüber könnte man streiten, hier würde ich die Verhältnismäßigkeit einfach mal zu meinen Gunsten auslegen, und wenn der Handwerker nicht völlig neben der Spur läuft, dann kommt er vorbei und erledigt die Kleingkeit, bevor ihm richtig Ärger in´s Haus steht.

    Es ist leider tägliche Praxis, dass viele Handwerker Aufträge annehmen damit die Bücher voll sind, und dann wird abgearbeitet wie es ihnen in den Kram passt. Hauptsache der Fisch hängt an der Angel. Ein befreundeter Maurer hat mir mal gesagt, "wir werden vom Chef immer auf die Baustellen geschickt wo´s brennt". Da kann sich nun jeder selbst ein Urteil bilden. Nicht jeder Chef ist ein Organisationstalent.
     
  10. #10 Bauliesl, 21.04.2015
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    Aber Ihr habt doch, wenn ich das oben richtig gelesen habe, einen eigenen Architekten, oder? Dann muss er sich kümmern, u.a. dafür wird er ja bezahlt...! Deswegen solltet Ihr direkte Absprachen mit Handwerkern tunlichst vermeiden und nur den Architekten für Euch agieren lassen.
     
  11. R.B.

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    Der hat gerade Urlaub. ;)
     
  12. Jan81

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    seit 13 monaten, so ein Urlaub hätte ich auch gerne.
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 21.04.2015
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    Ihr befindet euch, wenn ich das recht verstehe, doch jeweils noch in der Vertragserfüllungsphase. Anders als in der Gewährleistungsphase nach Fertigstellung und Abnahme könnt ihr in der Erfüllungsphase nach Ablauf von angemessenen Fristen nicht einfach eine Ersatzvornahme durchführen, wenigstens nicht mit dem Ziel, die Kosten der Ersatzvornahme dann erstattet zu bekommen. Vorher muss eine Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund rechtlich geprüft und dann bejahendenfalls ggf. ausgesprochen werden. Da solltet ihr unbedingt einen RA einschalten, wenn ihr solche Maßnahmen selbst durchführt, denn das ist relativ kompliziert und mit Fallstricken versehen.

    Aus diesem Grund verbieten sich auch bei Fristsetzungen vorsorglich solche Formulierungen, die sehr oft zu lesen sind, z.B., dass nach Fristablauf eine andere Firma beauftragt wird und die Kosten sodann in Rechnung gestellt werden.

    Teilkündigungen des Vertrags sind in diesen Bereichen entweder nicht möglich oder (je nach Mangel) zumindest rechtlich problematisch und für den Auftraggeber mit Risiken behaftet (auch wegen der Frage der Abgrenzbarkeit des von der Teilkündigung betroffenen Gewerkes). Das, was den Bauherren von ihrem Rechtsgefühl her meist als völlig easy und unproblematisch erscheint, ist juristisch in Wahrheit ziemlich anspruchsvoll.

    Ersatzvornahmen bei einem laufenden Werkvertrag ohne vorherige (wirksame) Kündigung führen in der Regel dazu, dass der Auftraggeber keinen Anspruch auf Erstattung seiner aufgewendeten Ersatzvornahmekosten hat.
     
  14. #14 menno19, 21.04.2015
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    Wie lange sollen wir noch Warten...er hat sich bemüht. :-)
     
  15. Jan81

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    Habe gelesen, dass ein Einzug = stillschweigende Abnahme? Wenn TE immer noch in der Vertragserfüllungsphase ist, dann wurde im 13 Monate Gewährleistung geschenkt?

    Was passiert wenn TE einfach diese Arbeiten jemand anderen beauftrag oder selber macht? Die Schlussrechnungen wurden ja nciht 100% bezahlt.
    Jetzt meldet sich das Bauunternehmen oder Handwerkt 12 Monate später und sagen, hier wir wollen vorbei kommen und arbeiten. Und man sagt, wir haben keine Zeit und das macht man mit den 24 monate lang?

    Bekommt man dann 4 (13 monate + 12 monate + 24 Monate) Jahre Gewährleistung geschenkt, weil es nie eine Abnahme gab?
     
  16. #16 Ralf Wortmann, 21.04.2015
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    Ja, das meine ich mit „juristisch ziemlich anspruchsvoll“.

    Die Frage einer konkludenten (=stillschweigenden) Abnahme muss für jedes der mit Restleistungen ausstehenden Gewerke separat geprüft werden. Jedes Werkvertragsverhältnis wäre übrigens für den Anwalt ein gesondertes Mandat mit gesonderten Gebühren. Da käme finanziell einiges zusammen. Auch ein Grund, das lieber irgendwie einvernehmlich mit Hilfe des Architekten zu regeln.

    Es gilt die Regel, dass z.B. dann, solange noch erhebliche Restleistungen offen sind, keine Fertigstellung des Gewerkes erfolgt ist und somit auch keine konkludente Abnahme möglich ist. Es muss also geprüft werden, welche Restleistungen im Zeitpunkt des Einzugs noch offen waren.

    Auch bei einer z.B. im Werkvertrag vereinbarten förmlichen Abnahme ist keine konkludente Abnahme möglich.

    Solange keine Abnahme erfolgt ist (sei es konkludent, durch Fiktion, oder tatsächlich) beginnt auch die Gewährleistung noch nicht zu laufen.
     
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