Wer darf Bauleiter sein?

Diskutiere Wer darf Bauleiter sein? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir haben einen Architekteneinheitsvertrag mit unserem Architekten über alle LPs. Er hat die Aufgabe 'Bauleiter' an seinen angestellten...

  1. #1 FirstHouse, 17.03.2009
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    Hallo,

    wir haben einen Architekteneinheitsvertrag mit unserem Architekten über alle LPs. Er hat die Aufgabe 'Bauleiter' an seinen angestellten Bau-Ing. übergeben.
    Weder im Vertrag noch in sonst einem offiziellen Dokument taucht dieser Bau-Ing namentlich als Bauleiter auf. In der offiziellen Baufreigabe vom Landratsamt steht als Bauleiter explizit der Archtitekt mit Namen drin (nicht nur sein Büro) - ebenso als Planer.
    Können wir uns auf den Standpunkt zurückziehen, daß der Architekt in dieser Konstellation auch Bauleiter ist und seine mündliche Aussage, daß dies sein Bau-Ing. wahrnimmt, ignorieren?
    Die aktuellen Vorkommnisse spritzen sich mit dem BL zu.

    FH
     
  2. Uli R.

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    Ich glaub zumindest hier weiß mittlerweile kein Mensch mehr was ihr da wirklich für einen Vertrag habt ... Stichwort: verschiedene Gewerke werden "gestellt" usw usf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2009
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    Das ist natürlich ne astreine Frage für eine Rectsberatung - die hier nicht zulässig ist.

    Aber mal so aus dem Gedächtniss heraus gesprochen - war der Chef nicht Künstler??
    Was hilft es also, wenn Ihr Herrn Lustlos gegen Herrn Ahnungslos tauscht, also die Cholera mit der Pest bekämpft??

    Geht zu einem Baurechtsanwalt, lasst den einen Brief an den Architekten schreiben und droht den Auftragsentzug an.
    Gleichzeitig signalisieren (kann ja der Anwalt mit machen), dass Ihr bei Einsetzung eines kompeteten und willigen BL die Zusammenarbeit fortsetzen wollt.

    ALLES andere, insbesondere irgendwelches vertragliches Geeiere führt nur noch tiefer in den Sumpf
     
  4. #4 HolzhausWolli, 17.03.2009
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    Also ganz ehrlich, Firsthouse, bei solchen Fragen und auch vor dem Hintergrund der bisherigen hier diskutierten Probleme, stellt sich mir die Frage ob eine Zusammenarbeit zwischen Dir und dem Architekten überhaupt noch für irgendjemanden einen Mehrwert darstellt.

    Ich warte eigentlich nur auf Dein Posting, wie man sich schadlos von einem Architekt trennt und den auf Schadensersatz belangen kann.....

    Diese ewige Paragraphenreiterei und ob man was nicht machen muß weils irgendwo nicht nachzulesen ist, nur um recht zu behalten.... also wenn ich Bauherr wäre hätte ich andere Sorgen und würde meine Energie zur Bewältigung anderer Probleme einsetzen.
     
  5. #5 FirstHouse, 17.03.2009
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    @Ralf - Danke für Deinen Input.
    Eigentlich wollten wir den Schritt mit dem Anwalt vermeiden.
    Klar ist der Archi Künstler. Es dreht sich darum, daß er aber aktiv in die Verantwortung genommen wird. Bei Anrufen meinerseits ist er nicht auskunftsfähig, weil er erst beim BL den aktuellen Stand nachfragen müsste.

    Vielleicht bringt es etwas, wenn wir ihm auf die Nerven gehen und er damit nicht mehr so viel Zeit hat für seine planerische Ader.

    FH
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.03.2009
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    Äääähhhhh Läude - ihr arbeitet doch alle selber- oder?
    Was macht Ihr wenn der Chef/Kunde jeden Tag anruft und Euch gewaltig auf die Nerven geht????
    Ganz sicher kümmert Ihr Euch dann um diese Arbeit besonders intensiv und mit höchstmöglicher Motivation - oder :p
    :mauer
     
  7. #7 FirstHouse, 17.03.2009
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    @HolzHausWolli: Die ganze Sache steht und fällt für mit dem BL. Wir waren bisher zu zaghaft. Unser Motto war eigentlich 'Augen AUF und durch'. Wir haben einen Baugutachter und Menschenverstand und das Forum hier.
    Eigentlich sind unsere Forderungen gar nichts besonderes:
    - Der BL soll die Arbeiten auf der Baustelle sorgfältig prüfen und erst dann Rechnungen zu Zahlung anweisen (Ist vertraglich so geregelt - auf Wunsch kann ich dem Interessierten den schicken)
    - Der BL soll die Mängelverfolgung konsequenter betreiben.

    FH
     
  8. #8 FirstHouse, 17.03.2009
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    @Ralf, wenn mir ein Kunde auf die Nerven gehen würde wg. eines Mitarbeiters von mir, dann würde ich schon aktiv werden. Denn ich will auch Geld von meinem Kunden. Außerdem könnte mir auch an meinem Ruf gelegen sein.

    FH
     
  9. #9 Shai Hulud, 17.03.2009
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    Bei den vielfältigen und andauernden Problemen mit deiner merkwürdigen Konstellation (siehe z.B. Thema Bodenplatte-Risse) würde ich an deiner Stelle Fehler nicht nur bei anderen suchen.

    Dewegen führe bitte keine anwaltliche oder gerichtliche Auseinandersetzung darum, wer am Recht hat und es am Ende auch bekommt. Laß Vernunft walten, unterscheide Peanuts von echten Problemen und wäge Kosten und Nutzen deiner Aktion ab.
     
  10. #10 FirstHouse, 17.03.2009
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    @Shai: Ich suche nach Möglichkeiten ohne Anwalt. Ich bin um Tipps dankbar was ich machen kann, um obige Kritikpunkte in der Arbeitsweise des BL abzustellen. Wir haben mehrfach gemailt, geredet usw. und es wird eher schlimmer.
    Aktuelles beispiel:
    Gestern erhielt ich ein fax vom BL mit einer Gipser Rechnung, die er damit zur Zahlung anweist, obwohl ich ihm Vormittags noch telefonisch gesagt habe, daß die entsprechenden Arbeiten nicht i.O. sind und er diese prüfen soll (was er erst heute machen wollte) - mir liegt also nicht mal das Original vor.
    Die Rechnung enthielt nur 3 grobe Arbeitspakte ohne Menge der Materialen (wie z.B. Gipskartonplatten, Mineralstoffdämmung etc.) und Arbeitszeiten waren auch nicht ausgewiesen - nur einen Endbetrag.


    FH
     
  11. #11 Shai Hulud, 17.03.2009
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    Warum du nicht damals schon bei den Rissen in der Bodenplatte gehandelt hat, bleibt dein Geheimnis. Anregungen dazu gab es genug, lies das Thema doch nochmal durch.
     
  12. #12 FirstHouse, 17.03.2009
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    @Shai: damals ging eine Mangelanzeige an den Rohbauer. Der damalige Interrims Bauleiter (unser jetziger war im Urlaub) hat einen Einbehalt von 10000€ angewiesen. Die Risse wurden vom Rohbauer verschlossen - Methode gemäß Abstimmung mit unserem Gutachter. Nach Beseitigung der Risse wurde der Einbehalt ausbezahlt. War natürlich auch ein Galama, aber was hätten wir damals tun können?

    FH
     
  13. #13 Torsten Stodenb, 17.03.2009
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    FirstHouse, ich verstehe nicht, wo hier das Problem sein soll. Wenn dein Archi halt Künstler ist, dann ist es doch ein Zeichen von Planungskompetenz und Verantwortungsbewusstsein, wenn er extra für die technischen Fragen und die Bauleitung einen dafür sicher kompetenteren Bauingenieur einsetzt. Das ist doch optimal, dafür solltest du doch dankbar sein. Du würdest dir doch selber schaden, wenn du den Archi zwingst, gegen jede Vernunft die Arbeiten, die er weniger mag oder beherrscht als seine Entwurfskunst, auch höchstpersönlich durchzuführen. Das wäre Schwachsinn! Ich verstehe dich nicht, sorry!
     
  14. #14 FirstHouse, 17.03.2009
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    @Torsten: Als uns der Architekt diese Arbeitsteilung vor Vertragsunterschrift so vorgestellt hat, gings uns wie Dir. Wir hielten dies für eine Super Idee.
    Doch leider besitzt der BL nicht die Fähigkeiten, die Du ansprichst. Das ist der ganze Knackpunkt!
    Was man dennoch erwarten kann, ist, daß der Architekt über den Verlauf des Baus wenigstens Bescheid weiß - doch dem ist nicht so. Ich sprech mit dem BL - es läuft nicht. Ich beschwer mich beim Architekten - der muß sich erst noch nach dem Stand erkundigen.

    FH
     
  15. #15 Torsten Stodenb, 17.03.2009
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    Okay, die Vorgeschichte habe ich wohl nicht mitgekriegt. So verstehe ich dich gut und drücke dir die Daumen!
     
Thema: Wer darf Bauleiter sein?
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