Sondernutzungsrecht, Haus kaufen? Ja oder Nein.

Diskutiere Sondernutzungsrecht, Haus kaufen? Ja oder Nein. im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Nachdem ich euch schon erfolgreich bezüglich eines feuchten Kellers befragt habe, lässt mich jetzt etwas Neues ins Grübeln kommen: Wir...

  1. blubbl

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    Hallo!
    Nachdem ich euch schon erfolgreich bezüglich eines feuchten Kellers befragt habe, lässt mich jetzt etwas Neues ins Grübeln kommen:
    Wir überlegen uns ein Reihenendhaus bei der Saga(Stadt Hamburg) zu kaufen, das Haus wäre Eigentum, ABER der Rest des Grundstücks wäre ein Sondernutzungsrecht(457qm).
    Ich habe heute die"Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs-und Teileigentum nebst Miteigentumsordnung" bekommen und probiert zu lesen.
    Ganz grob habe ich mich schon vor einiger Zeit mal mit Sondernutzungsrechten auseinander gesetzt, aber nur mündlich, da klang das alles noch "aushaltbar".
    Jetzt wo ich diese Sache gelesen habe ist mir ganz schlecht. Ich habe irgendwie das Gefühl man hat nur Pflichten und keine Rechte( außer dem Nachbarn etwas zu verbieten). Es kommt mir so vor, als müsste man alles selber bezahlen und kann einfach nur froh sein, wenn es genehmigt wird. Das klingt ja schlimmer als im Kleingartenverein.
    Ich frage mich ernsthaft, wozu es soetwas für Reihenhäuser überhaupt gibt.
    Hat nich jeder das Bedürfniss in seinem Garten machen zu können, was er will?
    Wir wollen da nicht ständig die Riesenparties steigen lassen o.ä., auch halten wir uns an die Ruhezeiten ( ist für uns selbstverständlich), wir haben normalerweise einen sehr gepflegten GArten, aber es macht mir doch etwas Bauchweh, dass man zB. eine Terrasse bauen möchte und erstmal seine Nachbarn fragen muss. Da dass Grundstück recht groß ist, hatten wir überlegt evtl. auch etwas Abseits vom Haus eine "Schattenterrasse" zu machen, aber darf man das?
    Ich habe die Protokolle der letzten beiden Eigentümerversammlungen, dort klingt alles ganz entspannt, auch die Nachbargärten sind mit Häuschen, Schaukeln und Wintergärten versehen. Laut AUssage von einigen Nachbarn, soll die Nachbarschaft dort sehr nett sein und die Sache mit dem Sondernutzungsrecht und den Abstimmungen wohl mehr eine Formsache, aber nach dem ich das gelesen habe, bin ich etwas verwirrt.
    Ich habe mich im INternet etwas belesen und stoße ständig auf Rechtsstreitigkeiten deswegen, aber andereseits ist es wohl auch so, das jemand der kein Problem hat auch keinen Grund hat es ins Internet zu stellen...
    Leider habe ich bis jetzt weder die Garten-noch die Hausordnung, werde den Makler noch mal bitten uns diese zukommen zu lassen, vielleicht klärt sich dann ja auch noch einiges.
    Nun bedanke ich mich erstmal für das Lesen des langen Textes.
    Ansonsten stimmt an diesem Haus einfach alles, deswegen ist es uns auch so wichtig das zu klären.
    Wäre für Tips und Ratschläge sehr dankbar!
     
  2. #2 wasweissich, 10.10.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was du da bekommen würdest , wäre eine ETW mit all ihren nachteilen........
     
  3. #3 ecobauer, 10.10.2010
    ecobauer

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    ...allerdings in diesem Fall bezogen auf den Garten.
    Solche Regelungen für Grundstücke habe ich bisher noch nicht kennen gelernt....aber man lernt ja nie aus.....:irre
    Grundsätzlich ist ihre getroffene Aussage, dass ohne Zustimmung der Nachbarn, also Miteigentümer des Sondereigentums, gar nix geht. Da wird jedes Vorhaben im Garten zu einer großen planerischen Aufgabe.........:respekt
     
  4. blubbl

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    Diese Sache mit dem Sondernutzungsrecht kenne ich Reihenhäuser betreffend schon. Meist ist alles STadteigentum(Saga). Was ich nicht verstehe:
    Gehwege und Straßen gehören doch auch der Stadt und auch andere Leute kaufen Häuser. Was soll der Quatsch mit dem Sondernutzungsrecht?
    Man hat irgendwie das Gefühl, die wollen das nicht ganz abtreten um im Notfall( wie auch immer der aussehen mag) darauf zurück greifen zu können...
    Ich habe eine Tante, die hatte so ein Sondernutzungsrecht mit EINEM Doppelhauspartner, das Haus ist verkauft, die Rechtstreits toben immer noch.
    Andererseits, in dieser "Wohnanlage" wo das ERH steht, sind es 39 Parteien insofern wäre es garnicht dramatisch, wenn ein oder zwei Leute irgendetwas "doof" finden, da bei der Abstimmung 3/4MEhrheit zählt.
    Die Leute die wir dort getroffen haben, haben keine Probleme, dennoch macht man sich halt so seine GEdanken..
     
  5. #5 Bautine, 11.10.2010
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    Derzeitige Bewohner :bierchen:, aber wie sieht die Zukunft aus :motz:bef1021::deal?
    Und es gibt Menschen, die es schaffen, eine Dreiviertelmehrheit gegen jeden zusammen zu bekommen. Mitläufer, die mit dem Nein-Sager einfach selbst keinen Ärger bekommen wollen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2010
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    Solche Konstrukte (RH als WEG) kommen oft wg. Brandschutz oder GFZ/GRZ-Problemen zu Stande.

    Wer so etwas kauft, ist selber schuld.

    Hier scheint es ein Konstrut zu sein, dass sich an Erbpacht anlehnt. Grundstück gehört irgendwem (einer WEG), die Immobilie jemand anders.

    Zahlt Ihr an die WEG Pacht? Wie sind z.B. die Abgaben geregelt. Alle öffentlichen Abgaben gehen an den Grundeigentümer.

    Was sagt die Bank zu so einem Konstrukt?

    Verträge mal bitte vom eigenen Notar ansehen lassen!
     
  7. blubbl

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    Die Bandschutzversicherung usw. wird gemeinsam gezahlt, man zahlt ein "Hausgeld" um die Versicherungen und evtl. Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (Gärtner ect) zu finanzieren.
    Eine Pacht gibt es nicht. Auch mit Erbpacht hat das Nichts zu tun.
    Mit der Bank habe wir diesbezüglich noch nicht gesprochen.
    Ist es nicht so, dass die gleiche Geschichte für alle gilt die eine Eigentumswohnung haben?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 11.10.2010
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    Doch - es hat sinngemäß etwas von Erbpacht, wenn Ihre Beschreibung stimmt.
    Bei einer "normalen" WEG hat man Anteile am Gemeinschaftseigentum und ein SOndereigentum (eigene Wohnung/Haus).

    Hier soll es ja aber so sein, dass das Haus einem gehört (kein Sondereigentum an einer grösseren Anlage) und nur der Grund und Boden einer WEG gehört.

    Das wäre analog zur Erbpacht.

    Hier mal genau klären, wie die rechtlichen Verhältnisse sind!
     
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