Grunderwerbssteuer / Grundbucheintrag / Eigentümer

Diskutiere Grunderwerbssteuer / Grundbucheintrag / Eigentümer im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, gestern erwähnte mein Notar so im Nebensatz, dass das mit dem Finanzamt und der Grunderwerbssteuer durchaus ein paar Wochen dauern kann,...

  1. OlliL

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    Hallo,

    gestern erwähnte mein Notar so im Nebensatz, dass das mit dem Finanzamt und der Grunderwerbssteuer durchaus ein paar Wochen dauern kann, dies aber keine Vorraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist.

    Heisst also, irgendwann ist alles soweit erledigt... Auflassungsvormerkung, Grundschuld bestellt, Vorkaufsrechte geklärt...... Haus bezahlt - ich dann aber immer noch nicht im Grundbuch stehe.
    Kann ich denn dann nach notariell "angeodneter" Kaufpreiszahlung eigentlich rein rechtlich betrachtet ins Haus einziehen und anfangen da rumzuwerkeln?
    Ich habe ja bezahlt und es liegt "nur noch" an der Schnelligkeit des Finanzamts oder kann noch irgendwas anderes dazwischenkommen? Wie ist das einzuschätzen?

    Hat jemand Erfahrungen damit, ob man beim FA einfach so anrufen kann und fragen kann wie lange i.d.R. die Bearbeitungszeiten für die Grunderwerbssteuer sind?
     
  2. #2 Baufuchs, 01.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wann Nutzen und Lasten (Nutzen = Einzug) auf den Käufer übergehen, ist im Notarvertrag geregelt.

    Dort nachlesen.
     
  3. OlliL

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    Ahjo... hätte ich auch drauf kommen können.

    "[Vorraussetzungen wann der Kaufpreis gezahlt werden darf] ... Die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wegen der Grunderwerbsteuer ist keine Zahlungsvoraussetzung."
    und weiter habe ich nur gefunden:
    "Der Besitz und die Nutzungen, die Gefahr und die Lasten, einschließlich der den Grundbesitz betreffenden Versicherungen und die Verkehrssicherungspflicht gehen auf den Käufer über am xx.xx.2014, vollständige Kaufpreiszahlung vorausgesetzt."

    Soweit so klar - ich hatte nur immer gedacht - das was "zählt" ist das was im Grundbuch steht.
     
  4. #4 Kater432, 01.10.2014
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    Die Auflassungsvormerkung sichert eure Rechte an dem Grundstück/Haus im Grundbuch ab. Somit kann der Verkäufer nicht zweimal gleichzeitig verkaufen. Ihr seid damit der nächste Käufer dieses Grundstückes. Dann kann bezahlt werden, und ab dem Zeitpunkt wird idR der Gefahrübergang geregelt. So wie oben schon beschrieben. Das Grundbuch wird ja erst umgeschrieben, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, und dies dauert ja bei unseren müden Steuerleuten immer a bissel.
     
  5. Julius

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  6. OlliL

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    Jo... aber erst wenn der Kaufpreis gezahlt wurde.... was demnach auch irgendwann danach sein kann ;)

    Ich hatte bisher angenommen, das sofern man noch nicht im Grundbuch steht immer noch irgendwas passieren könnte wodurch man dann doof aus der Wäsche guckt. Aber ich meine nun verstanden zu haben, das wenn der Notar seiner Aufgabe nachkommt und sagt "nun dürft ihr zahlen" nix mehr einer Grundbucheintragung im Wege steht ausser eben man kann die Grunderwerbssteuer nicht zahlen. Alles was dann also noch den Grundbucheintrag verhindern kann ist das FA. Soweit nun mein Laienverständniss.
     
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