Mängelanzeige richtig schreiben

Diskutiere Mängelanzeige richtig schreiben im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben "klassisch" mit Architekten und Einzelvergabe der Gewerke gebaut und sind noch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Mit dem...

  1. #1 hausbauer2008, 14.12.2014
    hausbauer2008

    hausbauer2008

    Dabei seit:
    23.01.2008
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hamburger Umland (SH)
    Hallo,

    wir haben "klassisch" mit Architekten und Einzelvergabe der Gewerke gebaut und sind noch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Mit dem Architekt hatten wir einen Werkvertrag nach BGB für Entwurf, Planung und Bauleitung geschlossen.

    Es gibt nun einen Mangel, der aus meiner Sicht nicht eindeutig einem Gewerk zuzuordnen ist.

    1.) An wen schicke ich die Mängelanzeige? Nur an den A., nur an die in Frage kommenden Gewerke, nur an das wahrscheinlichste Gewerk? Dann gleichzeitig auch an den A.?

    2.) Oder erst SV einschalten, der dann den Schuldigen festlegt?

    2.) Bisher habe ich noch keine Mängelanzeige geschrieben, nur angerufen. Ein Gewerk will morgen vorbei kommen und sich das anschauen. Über die Feiertage wird die Mängelbeseitigung vermutlich (und verständlicher Weise) schleppend verlaufen. Habe ich einen Nachteil, wenn ich die Mängelanzeige erst ein paar Wochen später schreibe, quasi wenn ich merke, dass die Motivation zur Mängelbeseitigung gegen Null geht?

    Danke und Gruss
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 14.12.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Um was für einen Mangel geht es denn?

    Wann war die Abnahme der in Frage kommenden Gewerke?
     
  3. #3 hausbauer2008, 14.12.2014
    hausbauer2008

    hausbauer2008

    Dabei seit:
    23.01.2008
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hamburger Umland (SH)
    Wasserflecken nach Starkregen in der Fensterlaibung beim Terrassenausgang zum Flachdach mit Klinkerfassade. Es gibt hierzu bereits eine lange Historie mit mehreren Mängelbeseitungsversuchen. Deshalb wollte ich die Anfrage etwas abstrakt stellen. Ggf. stelle ich das Problem noch mal detailliert in einer anderen Rubrik ein. In Frage kommen der Maurer, der Fensterbauer und evt. der Dachdecker. Der Architekt vermutet, dass die sog. Z-Folie (Absperrfolie) *oberhalb* des Terrassenausgangs nicht richtig funktioniert und so bei Schlagregen Wasser in den Rolladenkasten (oder daran vorbei) und dann weiter in die Fensterlaibung laufen kann.

    Alle Gewerke wurde im Zeitraum Juni/Juli 2010 abgenommen.
     
  4. #4 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Welche Vertragsform mit den Handwerkern?

    VOB ? oder auch BGB?
     
  5. #5 hausbauer2008, 14.12.2014
    hausbauer2008

    hausbauer2008

    Dabei seit:
    23.01.2008
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hamburger Umland (SH)
    Alles BGB-Verträge.
     
  6. #6 hausbauer2008, 15.12.2014
    hausbauer2008

    hausbauer2008

    Dabei seit:
    23.01.2008
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hamburger Umland (SH)
    Hat keiner eine Meinung, an wen ich die Mängelanzeige schicken soll?
     
  7. #7 Gast036816, 15.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das problem ist, dass du genau nachweisen musst, dass derjenige auftragnehmer die mängel zu vertreten hat. sendest du eine mängelanzeige mit gleichem inhalt an mehrere auftragnehmer, dann dürfte klar sein, dass du niemandem gesichert nachweisen kannst, wer der mängelverursacher ist.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 16.12.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Ich würde an alle in Frage kommenden bauausführende Firmen (deine Vertragspartner) per Einwurfeinschreiben folgendes schreiben:

    =========================================
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    an unserem o.g. Bauvorhaben liegt folgender Mangel vor:

    In der Fensterlaibung des Fensters neben unserer Terrassentür bilden sich insbesondere nach Starkregenereignissen Wasserflecken (wo?, im Außenputz?, wie groß?, stimmt der Ort?, bitte im Brief näher beschreiben).

    Die Ursachen hierfür sind bisher ungeklärt. Es kommen als Ursachen Mängel / Fehlleistungen verschiedener Gewerke in Betracht (Maurer/Klinkerer, Fensterbauer, Dachdecker, Architekt). Für den Fall, dass die Ursache des Mangels in einer mangelhaften Leistung Ihres Gewerkes oder z.B. in einer unterlassenen Bedenkenanmeldung bzgl. der Leistung anderer Gewerke oder bzgl. einer fehlerhaften Planung liegen, haben wir Sie höchst vorsorglich aufzufordern, den Mangel einschließlich seiner baulichen Ursachen

    binnen eines Monats

    ab Datum dieses Schreibens ordnungsgemäß, fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu beseitigen.

    Dieses Schreiben geht gleichlautend an alle genannten Gewerke. Nach etwaigem fruchtlosem Fristablauf werden wir ggf. die Hilfe eines Sachverständigen zur Ursachenermittlung hinzuziehen müssen.
    ==========================================

    Das wird zwar in der Tat wahrscheinlich nicht zu großen Aktivitäten führen, aber es führt dazu, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass du die (angemessenen) Kosten eines Gutachters vom Verursacher erstattet verlangen kannst, wenn sich später endlich mal herausstellen sollte, wer den Mangel zu verantworten hat.

    Bitte beachten: durch eine solche Mängelanzeige wird die Verjährung weder gehemmt, noch unterbrochen. Wenn bis dahin der Mangel nicht beseitigt werden sollte, muss die Sache noch innerhalb des 5-Jahreszeitraums zum Gericht, falls sie nicht verjähren soll. Bis dahin sollte der Verursacher möglichst fest stehen, damit man den richtigen Beklagten / Antragsgegner erwischt.
     
  9. #9 hausbauer2008, 16.12.2014
    hausbauer2008

    hausbauer2008

    Dabei seit:
    23.01.2008
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hamburger Umland (SH)
    Herzlichen Dank!
     
  10. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Anstatt der Laibung aber bitte eine Leibung.
     
  11. #11 planfix, 16.12.2014
  12. #12 Gast036816, 17.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ralf Wortmann - ich halte nichts von mängelanzeigen nach dem Lenin-an-alle-Prinzip.

    dann lieber gleich jemanden einschalten, der mangelursache und verursacher ermittelt. dem gesamtschuldnerisch haftenden erst einmal die mängelanzeige alleine zu überreichen, sollte auch als alternative betrachtet werden.
     
  13. #13 ThomasMD, 17.12.2014
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Ich wiederum halte die Vorgehensweise, die Ralf Wortmann vorschlug, für sicherer:
    So hat jeder der Beteiligten die Chance, seinen Mangel zu beseitigen. Ist die Frist erfolglos verstrichen, hat der Verursacher sein Recht verwirkt, die Gutachterkosten als unbegründet zurückzuweisen. Dann ist der Sachverständige tatsächlich notwendig und die Kosten müssen übernommen werden.
     
  14. #14 Skeptiker, 17.12.2014
    Skeptiker

    Skeptiker

    Dabei seit:
    16.01.2010
    Beiträge:
    5.300
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt, Sachverständiger f. Schäden an Gebäuden
    Ich sehe das ganz genauso. Von unspezifischen Mangelanzeigen halte ich nichts: Die Reaktionsquote liegt ganz dicht bei Null.

    Wenn "der Architekt" auch vorher direkt mit der Planung und / oder Bauleitung beauftragt war und nun nicht in der Lage ist, die Schadensursache selbst zu ermitteln und hierfür auch keinen geeigneten Gutachter vorschlägt, so würde ich (hier 'mal ganz unkollegial denkend) die Mangelanzeige in Rolfs Sinne nur an den Architekten schicken: Er möge sich gesamtschuldnerisch um die Beseitigung kümmern, denn es liegt ein Mangel in der Planung und / oder Objektüberwachung vor. Der Architekt wird dann vermutlich ganz schnell zielführender arbeiten und kann später den Ausführenden den Streit verkünden - wenn er denn darin eine Chance für sich sieht. Und der Bauherr hat zukünftig einen dank Haftpflichtversicherung ausreichend ertragreichen Verfahrensgegner.
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 17.12.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Wir wissen nicht, ob der Architekt überhaupt mit der LP 9 beauftragt ist. Wenn nicht, braucht er sich auch nicht zu engagieren in dieser Sache. Wir wissen auch nicht, ob er in der Lage ist / oder wäre, einen SV vorzuschlagen oder ob er vielleicht schon einen vorgeschlagen hat.

    Wo leitest du schon jetzt eine gesamtschuldnerische Haftung des Architekten (gesamtschuldnerisch mit wem überhaupt?) her?

    Ein Architekt haftet nicht für jeden Mangel, der in der Gewährleistungszeit auftritt, sondern er haftet nur für Mängel, die auf fehlerhafter Planung, mangelhafter Bauleitung oder mangelhafter Bauüberwachung beruhen. Er muss auch nicht 24 Stunden/Tag überwachen, sodass es durchaus sein kann, dass irgendwo an einer Stelle des Baues unbemerkt fehlerhaft gearbeitet wurde. Zu spekulieren, dass seine Haftpflichtversicherung einzutreten hat, bevor hierzu Fakten festgestellt wurden, ist verfrüht.

    Das „Lenin-an-alle-Handwerker“ Schreiben dient nur dazu, evtl. die Chancen einer Kostenerstattung der SV-Kosten zu erhöhen - mehr verspreche ich mir davon auch nicht.

    Man kann es auch lassen und gleich einen SV beauftragen, aber dann hat man es im Kostenerstattungsprozess mit dem Standardeinwand zu tun, dass das Gutachten nicht nötig war und dass der Handwerker den Mangel auch ohne Gutachten beseitigt hätte, wenn er denn zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden wäre.
     
  16. #16 saarplaner, 17.12.2014
    saarplaner

    saarplaner

    Dabei seit:
    07.10.2008
    Beiträge:
    1.820
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl. Ing.
    Ort:
    Saarland
    Benutzertitelzusatz:
    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Es gibt mittlerweile aber auch genug Firmen, die dann auf ein solches Schreiben mit einer Kostenübernahmeerklärung für den Aussentermin und Erstattung aller Aufwendungen kommen. MMn auch völlig zurecht. Es kann ja nicht angehen, dass man nun sämtliche potentielle Verursacher auf die Baustelle zitiert und jeder sucht ob er dran Schuld ist. Nach der Abnahme tritt eine Beweislastumkehr in Kraft.

    Wenn ich nicht in der Lage bin den Mangel richtig zuzuordnen, muss ich halt jemanden Einkaufen, der es kann.
     
  17. #17 Gast036816, 17.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ralf Wortmann - wenn der architekt schon einen verdacht hat bzw. die mängelbeseitigungsversuche eine historie haben, dann sollte man durchaus den architekten und seine leistung näher betrachten. ein organisationsverschulden ist durchaus eher möglich.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 17.12.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Näher betrachten gern, aber Skeptiker hatte vorgeschlagen, der Architekt soll gleich zum Allein-Schuldigen auserkoren werden. Die Baufirmen sollen offenbar außen vor gelassen werden:

    Das geht mir entschieden zu weit. Da ist gleich von Streitverkündung die Rede, also soll der Architekt wohl auch gleich mal (ohne Ursachenfeststellung?) fröhlich verklagt werden. Da wird auch gleich postuliert, es liege ein Mangel in der Planung und / oder Objektüberwachung vor. Alles ohne Beweise und ohne überhaupt die Ursachen zu ermitteln?

    Was ist, wenn die Z-Folie nur irgendwo ein Loch hat? Wäre dies etwa ein Mangel in der Planung und / oder in der Objektüberwachung des Architekten?
     
  19. #19 hausbauer2008, 17.12.2014
    hausbauer2008

    hausbauer2008

    Dabei seit:
    23.01.2008
    Beiträge:
    288
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Hamburger Umland (SH)
    Interessante Diskussion. Ich habe jetzt in der Zwischenzeit die Schreiben - wie von Herrn Wortmann vorgeschlagen - verschickt. Der Maurer hat schon reagiert und die Fassade an einer Stelle geöffnet, wo die Z-Folie aber in Ordnung war. Der ist jetzt mit seinem Latein am Ende, genauso wie der Architekt. Fensterbauer hat sich noch nicht gemeldet. Werde das ganze im neuen Jahr mit einem SV angehen. In der Zwischenzeit mit Gartenschlauch etc. im Rahmen meiner Möglichkeiten was ausprobieren.

    Den Begriff LP 9 gibt's bei mir ja nicht, da BGB-Vertrag mit dem Architekten. Dort stand u.a. "Baukontrolle" als zu erbringende Leistung.
     
  20. #20 Gast036816, 17.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kann alles und nix bedeuten, der sprachgebrauch nach HOAI ist eher:

    überwachen der ausführung auf übereinstimmung mit .........

    oder ist baukontrolle noch näher definiert?
     
Thema: Mängelanzeige richtig schreiben
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. mängelanzeige wasserspülung

    ,
  2. mängelanzeige nach abnahme

    ,
  3. mängelanzeige schnelllauftor funktioniert zum wiederholten male nicht

    ,
  4. Mängelanzeige Planung,
  5. mangelanzeige Planung Hoai,
  6. mängelanzeige dritten beauftragen
Die Seite wird geladen...

Mängelanzeige richtig schreiben - Ähnliche Themen

  1. Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr

    Mängelanzeige - Unternehmen reagiert trotz Zusage zur Beseitigung nicht mehr: Hallo zusammen, im Rahmen unseres Bauvorhabens kam es leider bei der Ausführung der Außenputzarbeiten zu diversen Mängeln. Auf diese haben wir...
  2. Risse in der Fassade - Mängelanzeige?

    Risse in der Fassade - Mängelanzeige?: Hallo liebe Experten, wir haben eine fünf Jahre altes Haus (Ziegelbauweise ohne Wärmedämmung) gekauft und stellen nun fest, dass sich ein Netz...
  3. Mangelanzeige wegen defekter Lötstelle in Luftwärmepuppe nach 3 Jahren?

    Mangelanzeige wegen defekter Lötstelle in Luftwärmepuppe nach 3 Jahren?: Hallo in die Runde. Folgender Sachverhalt: Ausfall unserer Heizung wegen Niederdruckstörung. Unser Heizungsmonteur kam vorbei, um sich das...
  4. Mängelanzeige, Gewerk anderen Handwerker

    Mängelanzeige, Gewerk anderen Handwerker: Hallo zusammen, ich bin neu in diesen Forum, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Wir haben 2012 ein neues Einfamilienhaus mit Pool bauen lassen....
  5. Mängelanzeige nach Abnahme der Bauleistung

    Mängelanzeige nach Abnahme der Bauleistung: Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Anzeige von Mängeln nach Abnahme der Bauleistung. Zum Fall: Wir haben einen GalaBauer mit der...