Genehmigungspflichtige Änderungen

Diskutiere Genehmigungspflichtige Änderungen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Was für Abweichungen von einem genehmigten Bauvorhaben bedürfen einer Tektur und welche Änderungen kann man ohne vornehmen? Ich vermute mal,...

  1. #1 OBommel, 06.05.2013
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    Was für Abweichungen von einem genehmigten Bauvorhaben bedürfen einer Tektur und welche Änderungen kann man ohne vornehmen?

    Ich vermute mal, wenn man den Verlauf von nicht tragenden Innenwänden ändert, kräht da kein Hahn nach?

    Wie sieht es mit einer Wohnungstrennwand aus? Muss man die Pläne ändern, wenn man die Position ändert?
     
  2. #2 Gast036816, 07.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja. wenn du deswegen die änderung anzeigst, kannst du das andere gleich mit darstellen.
     
  3. #3 OBommel, 07.05.2013
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    Und wenn man die Änderung der WTW nicht anzeigt, könnte das irgendwann mal zum Problem werden?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Was um Himmels Willen soll die WTW sein???

    Und ganz so einfach ist es nicht. Werden durch die Änderungen Nutzungen möglich oder unmöglich, kann das wiederum tekturpflichtig sein.
    Alle LBO, die ich kenne, haben z.B. Anforderungen an Fenstergrössen im Verhältnis zur Grundfläche des Raums und Mindestandforderungen an Aufenthaltsräume.
     
  5. #5 OBommel, 07.05.2013
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    Eine Wohnungstrennwand, die zwei Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus voneinander trennt.
     
  6. #6 Gast036816, 07.05.2013
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    Gast036816 Gast

    Ralf - den aküfi musst du noch lernen!

    wtw sind meistens auch brandabschnitte und stellen damit eine wesentliche veränderung in der tragstruktur, schall- und brandschutz dar. also wirst du um die veränderung nicht drum herum kommen. tut mir leid, wird bestimmt nicht einfach bei deinem planerdreamteam. müssen die aber auch wissen!
     
  7. #7 OBommel, 07.05.2013
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    Nun ja, die Änderung ist schon lange erfolgt, nur vermute ich, dass sie nie angezeigt wurde.

    Genaugenommen sagte der derzeit Bauleitende, dass die Wohnungstrennwand so wie genehmigt seiner Meinung nach gar nicht genehmigungsfähig wäre, also wurde sie anders gebaut. Vermutlich hatte er sogar recht. Die Frage ist nur, ob man das einfach so machen kann oder ob es erforderlich ist, das Bauamt davon in Kenntnis zu setzen und vielleicht auch die Pläne mal dementsprechend anzupassen.

    Nicht, dass da nach Fertigstellung doch mal einer zum Kontrollieren kommt und dann sagt: "Hallo? Was ist das denn da?"
     
  8. #8 OBommel, 07.05.2013
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    Ach ja, das war die Trennwand im Entwurfsplan:

    [​IMG]

    Gebaut wurde dann etwa so:

    [​IMG]
     
  9. #9 Gast036816, 07.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    grundsätzlich ist abweichen von der baugenehmigung eine riskante sache, für denjenigen, der es macht. kontrolle durch die behörde ist das eine, die konsequenz im schadensfall ist das andere mit weitreichenden folgen. du solltest erst einmal die abweichung von der baugenehmigung genau beschreiben, um dir weiteren rat erteilen zu können.
     
  10. #10 Gast036816, 07.05.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    oha - gaubenwange wird teil der brandwand. ein ganz spannendes thema!
     
  11. #11 OBommel, 07.05.2013
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    In der Realität schließt die Trennwand direkt neben der Gaubenwange an.
    [​IMG]
    Wie dem auch sei, dass war eine ad hoc-Änderung.

    Ich weiß, dass eine Befreiung für eine vergessene Brandwand über Dach zum Nebenhaus eingeholt wurde und eine nachträglich Genehmigung dafür, dass Lüftungen zusammen mit Kaminen einen F90-Schacht gepackt wurden.

    Schriftlich habe ich aber weiterhin noch rein gar nichts gesehen. Momentan weiß ich nicht mal, ob die Fertigstellungsanzeige schon raus ist oder nicht. Braucht's dafür die Abnahme des Schornis für Heizungen und/oder Abgasanlagen?
     
  12. #12 Gast036816, 07.05.2013
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    Gast036816 Gast

    das macht die detaildurchbildung der brandwand auch nicht einfacher. die gefahr dabei ist, dass die brandwand irgendwo endet, aber niemand sagen kann wo genau.

    eine befreiung für eine vergessene brandwand über dach zum nebenhaus - dass muss man sich auf der zunge zergehen lassen.
     
  13. #13 OBommel, 07.05.2013
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    Nun ja, die endet unten seitlich an der massiven Drempelwand, bzw. der dort eingelassenen Stahlstütze. Oben seitlich an der Gipskartonverkleidung der Dachschräge. Oben unter dem verkleideten Stahlträger bzw. der Kehlbalkenlage und oberhalb geht's dann noch mal weiter bis unter die Dachhaut.

    Nun, die standen im Brandschutznachweis. Keiner hat's beachtet . Es gab vorher keine. Offensichtlich braucht's jetzt auch keine.
     
  14. #14 Skeptiker, 08.05.2013
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    also ich lese da im Plan nur F90 AB aber nirgends Brandwand. Habe ich was übersehen?
     
  15. #15 OBommel, 08.05.2013
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    Die weggelassenen Bandwände haben mit dem eigentlichen Thema direkt nichts zu tun.
     
  16. #16 Gast036816, 08.05.2013
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    ich musste bei umbau eines bestandsgebäudes die brandwand über dach nachrüsten. sie war vorher nicht da. begründung war durch den umbau und nach jahrelangem leerstand ist das eine neue nutzung für das gebäude. die bauaufsicht war nicht zu erweichen, dass auf das aufmauern der brandwand über dach verzichtet werden kann. über einen antrag auf befreiung bräuchten wir nicht nachzudenken.

    OBommel - wenn die trockenbaukonstruktion so ausgebildet ist, ist das schön für dich. wenn ich nur an deine früheren trockenbauthemen hier denke, zweifel ich einfach.
     
  17. #17 OBommel, 08.05.2013
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    Wenn man es geanu nimmt, gibt es hier vermutlich kaum ein F*0-Bauteil, dass eine Zulassung hätte oder gemäß Zulassung hergestellt wurde, aber ich habe es schlicht und ergreifend aufgegeben. Irgendwer wird am Ende dafür unterschreiben, das dem nicht so ist und keiner wird's überprüfen.
     
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