Usere Grundrisse zum Kommentieren

Diskutiere Usere Grundrisse zum Kommentieren im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, nun hab ich endlich den "Vorplan". Bitte um freie meinungsäußerung :-) zum Hintergund: DHH, Wohnen auf 2 etagen, dg...

  1. Oleri

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    Hallo zusammen,

    nun hab ich endlich den "Vorplan". Bitte um freie meinungsäußerung :-)


    zum Hintergund: DHH, Wohnen auf 2 etagen, dg vermietet, keller nicht ausgebaut, ohne garage, evtl carport.



    keller :
    [​IMG]

    EG :
    [​IMG]

    1.OG:
    [​IMG]

    DG:
    [​IMG]

    danke vorab für alle kommentare.
     
  2. #2 Bauwahn, 04.06.2008
    Bauwahn

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    Seh' ich das richtig? Einliegerwohnung und Hauptwohnung haben das gleiche Treppenhaus? Sprich: Wenn die Frau nachts an den Kühlschrank geht, stößt sie mit dem Studenten zusammen, der gerade aus der Kneipe kommt?

    Thomas
     
  3. Clavo

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    Ne, so wie ich das seh, geht die Dame das Hauses in der Mitte links und der Student torkelt in der rechten unteren Ecke zwei Stockwerke hoch, oder?
     
  4. #4 derengelfrank, 04.06.2008
    derengelfrank

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    ich persönlich würde mir ungern vom Mieter auf dem Kopf rumtrampeln wollen.
    Ansonsten wäre mir der Eingangsbereich zu "offen" zu Küche/Essbereich.
     
  5. bernix

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    Mieter müssen bei entsprechender Auswahl und maximaler Ausführung der Schalldämmung kein Nachteil sein...

    Keller: Zugang zu HT Raum über Keller 1
    Abschluss f.d. ELW und Zugang zum Bad über Flur statt Küche...

    OG: Zugang vom Zentraltreppenhaus vorsehen, von Vorteil falls auch diese WOhnung mal zur eigenständigen Wohnung ausgebaut werden soll.

    gruss
     
  6. Oleri

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    @bauwahn , nein siehste nicht richitg, keller und DG ist über seperates dreppenhaus zu begehen. 1OG über innenliegende treppe.

    @clavo : genau so :)

    @derengelfrank: naja, ich denke das wird schon gehen, mieter sind erstmal schwiegereltern.

    @bernix:
    ja, das mim keller ist nur "vorab" so geplant. soll erstmal keine ELW werden, vielmehr als partyraum benutzt werden.
    Das mit dem 1.og hab ich mir auch schon überlegt, ergebnis: wird so auch gehen, dafür muss aber dann die ankleide kleiner werden um so den flur zu verlängern ... quasi.

    danke für eure vorschläge und der kritik, weiter so, ich bin noch nicht zufrieden mit der ressonanz :-)
     
  7. Oleri

    Oleri

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    lol, ich hätt besser deppenhaus geschrieben! natürlich treppenhaus, edit vermiss.
     
  8. Rene'

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    Hallo!

    Mein spontaner Eindruck:

    Wenn das Essen fertig ist und die Kinder von oben die Treppe rumtergerannt kommen klatschen sie mit Mama zusammen die gerade vollbepackt aus der Küche kommt.

    Wo hängt Ohr Mäntel hin und wohin mit den dreckigen Schuhen? Sprich = Garderobe?!
    Eventuell dafür den "Abstellraum" canclen.

    Speisekammer: Nutzlose Rumpelkammer. Aber zur Zeit sind "Speisekammern" ja wieder so mächtig in. Kein Haus ohne "Speisekammer".
    Wer sich mal Gedanken macht woher die "Speisekammer" (dunkel, unbeheizt und somit kühl) denn eigendlich kommt wird verstehen wieso die Menschheit den Kühlschrank und die Trockennudeln erfunden hat. ;)
    Also: Canceln und die Küche durch Schränke und Arbeitsfläche (!!!!! Wichtig!) vergrößern.

    In meinen Augen verschenkt Ihr viel Platz durch den Flur ("Entree" heisst das ja heutzutage anscheinend) weil Küche/Treppenhaus deplaziert sind.


    Soweit das Genöle von mir . ;)


    Lieben Gruß,
    Rene'
     
  9. Rene'

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    Möchte das "o" bei "ohr " gehen ein "I" tauschen.
     
  10. #10 Niederbayer, 05.06.2008
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    Wir haben auch zuerst eine Speisekammer (6m²) eingeplant. Haben Sie aber dann doch weggelassen. Dies hatte mehrere zwei Gründe:

    1. Meine bessere Hälfte wollte unbedingt eine Kochinsel und das geht nun mal nur bei entsprechender Größe der Küche.

    2. Was lagert man in einer Speisekammer? Getränke - besser im Keller oder im Kühlschrank, da ist es kühler. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass man alles auch in einer größeren Küche lagern kann.

    Fazit: Wir haben nun eine 26 m² große Küche mit riesen Stellflächen und Frühstückstisch und würden es jederzeit wieder so machen. Wir sind nun seit 4 Monaten eingezogen und bereuen das weglassen der Speisekammer keinen Tag.
     
  11. Oleri

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    Danke für eure Hinweise,

    nun haben wir ein anderes "kleines" problem. Und zwar das DG ist von der fläche her zu klein. Der architekt hat nun vorgeschlagen, dort wo der balkon ist, die decke über die gesammte breite 1 meter überstehen zu lassen, um so einen Meter mehr Platz im DG zu bekommen.

    Da wir die GFZ unten schon ausgereizt haben, können wir das ganze haus nicht länger machen.

    Wie sieht sowas dämmtechnisch aus? Welche probleme kommen (können) da auf uns zu (kommen)?

    Bitte um antworten, danke.
     
  12. #12 derengelfrank, 12.06.2008
    derengelfrank

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    Du meinst vermutlich die GRZ (Grundflächenzahl).
    Da ich das Theme selbst schon mal angesprochen hatte:
    Auskragende Bauteile (hier der 1Meter im OG) werden bei der GRZ berücksichtigt.
    D.h. wenn man von oben auf das Gebäude sieht wird die gesamte durch das Gebäude verdeckte Fläche berücksichtigt.
    Also wird das mit dem Überstand (formal) nichts werden.
    Allerdings: auch Bauämter haben Spielräume (und gute und schlechte Tage :Roll ):
    einfach eine evtl mögliche Überschreitung der GRZ im ruhigen Gespräch klären und evtl einen Kompromiss erreichen
     
  13. #13 Thomas B, 12.06.2008
    Thomas B

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    Ermessenspielraum

    Moin!

    Mein Vorredner hat es ja schon angedeutet, daß die Bauämter durchaus Ermessenspielräume haben! Hierauf gibt es aber natürlich kein Anrecht. Klar!

    In der Tat habe ich es hier bei uns schon mehrfach gehabt, daß eine geringfügige Überschreitung der GRZ/GFZ zugestimmt wurde. Die damaligen Aussagen gingen immer in der Richtung "10% Überschreitung......paßt scho'".

    Wie gesagt: Kann natürlich auch sein, daß hier gar nichts geht. Daher: Plan nehmen und beim Bauamt vorsprechen und die Situation/ Notwendigkeit erklären.

    Euren Entwurf fand ich wirklich nicht übel. Der Vorschlag mit dem Überstand läßt mich hingegen erschaudern. das mag zwar für die Wohnfläche gut sein, aber vielleicht sollte der Kollege dies auch mal in den Ansichten darstellen. dann dürftet Ihr sehr schnell davon lassen. Hoffe ich:-)

    Grüßla aus Franken

    Thomas
     
  14. Oleri

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    Hm, vielleicht können wir ja wirklich die 10 % überschreiten . das wären ca 22 qm , sagen wir 30 *G* pro stock werk 10 qm, was uns im dach die benötigten 10 qm mehr bringen würden. wobei halt auch auf den anderen etagen * juhu mein brüro wird 10 qm größer :-)) Was nicht unbedingt sein müsste.

    Andere lösungen wird es da vermutlich nicht geben, oder ?
     
  15. #15 derengelfrank, 12.06.2008
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    kleine Klarstellung:
    die GRZ ist die Grundflächenzahl und legt fest wieviel Fläche des Grundstücks überbaut werden darf. Die GRZ darf meist für Stellplätze, Terrassen etc um 50% überschritten werden. Z.B. Grundstück 1000qm, GRZ 0.3, dann max. überbaute Fläche 300qm, plus evtl. 150qm Zufahrten, Terrassen etc.
    Die GFZ ist die Geschoßflächenzahl und sagt aus wieviel qm maximal die Summe aller Vollgeschosse betragen darf.
    Beides wird normalerweise im Bebauungsplan festgelegt.
    Siehe auch Wikipedia zu GFZ GRZ.
     
  16. Oleri

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    so, danke an thomas B. Haben uns jetzt entschieden die Baugrenze zur strasse um 1 meter zu unterschreiten und somit das haus 1 meter länger zu machen.
    Eine voranfrage unseres architekten an die Gemeinde und ans bauamt zeigt hoffnung. Am dienstag bekomme ich bescheid obs so geht oder nicht. Wenn ja, wird der Plan "durchgedrückt" und eingereicht. dann kanns ja hoffentlich in 5 wochen losgehen :-)

    @derengelfrank, danke für deine ausführungen. :-)
     
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