Wer zahlt Estrichtrocknung und Heizung während der Bauphase?

Diskutiere Wer zahlt Estrichtrocknung und Heizung während der Bauphase? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, bin neu hier und habe eine Frage: Wer zahlt üblicherweise eigentlich bei einen VOB-Vertrag die Kosten für die Estrichtrocknung und die...

  1. dist

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    Hallo,

    bin neu hier und habe eine Frage: Wer zahlt üblicherweise eigentlich bei einen VOB-Vertrag die Kosten für die Estrichtrocknung und die Heizung während der Bauphase? Der Bauherr oder der Auftragnehmer? Wir haben einen Vertrag über ein schlüsselfertiges Fertighaus, wozu natürlich auch der Estrich gehört. Zudem haben wir im ganzen Wohnbereich Fußbodenheizung. Unsere seitens des Fertighausbauers eingebaute Gastherme hat ein Programm "Estrichtrocknung", welches der Fertighausbauer 1 1/2 Wochen lang hat durchlaufen lassen und welches für eine Raumtemperatur bis zu 30 Grad Celsius gesorgt hat - mit entsprechendem Energieverbrauch. In unserem Vertrag steht weder, wer die Kosten dieser Estrichtrocknung zu zahlen hat, noch, wer die Heizkosten (der Winter wird gerade ziemlich kalt) während der Bauzeit bis zur Hausübergabe tragen muss. Weiß jemand, wie dies üblich ist? Wäre toll, wenn ich hier Antworten bekäme, schon jetzt vielen Dank! :)
     
  2. dist

    dist

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    Ist die Trocknung des Estrichs Sache des Fertighausbauers?

    Hallo,

    bin neu hier und habe eine Frage: Wer zahlt üblicherweise eigentlich bei einen VOB-Vertrag die Kosten für die Estrichtrocknung und die Heizung während der Bauphase? Der Bauherr oder der Auftragnehmer? Wir haben einen Vertrag über ein schlüsselfertiges Fertighaus, wozu natürlich auch der Estrich gehört. Zudem haben wir im ganzen Wohnbereich Fußbodenheizung. Unsere seitens des Fertighausbauers eingebaute Gastherme hat ein Programm "Estrichtrocknung", welches der Fertighausbauer 1 1/2 Wochen lang hat durchlaufen lassen und welches für eine Raumtemperatur bis zu 30 Grad Celsius gesorgt hat - mit entsprechendem Energieverbrauch. In unserem Vertrag steht weder, wer die Kosten dieser Estrichtrocknung zu zahlen hat, noch, wer die Heizkosten (der Winter wird gerade ziemlich kalt) während der Bauzeit bis zur Hausübergabe tragen muss. Weiß jemand, wie dies üblich ist? Wäre toll, wenn ich hier Antworten bekäme, schon jetzt vielen Dank! :)
     
  3. #3 S.Oertel, 08.01.2009
    S.Oertel

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    Tach auch!

    Wenn nix vereinbart ist, zahlt wohl der, der Eigentümer ist und die Verträge mit dem Lieferanten (Stadtwerk, EVU) hat; also Du!
    Abwälzung der Sowiesokosten stelle ich mir schwierig vor - wird wohl maximal auf einen Kompromiß hinauslaufen (z.B. halbe-halbe), was auch *ein wenig* von Deinem Verhältnis zu dem BU abhängig ist.

    Bei mir war es vertraglich geregelt: Ich zahle die Anschlüsse, der BU Strom-/Wasserverbrauch bis zur Übergabe; ungeplante Trocknungskosten haben wir hälftig geteilt.

    Da hilft nur miteinander zu reden.

    Gruss
    Sven
     
  4. #4 schwarzmeier, 09.01.2009
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    In der Regel zahlt Der , der bestellt .:biggthumpup:
     
  5. #5 Gast943916, 09.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ist der BU denn zeitlich im Verzug?
    Gipser
     
  6. #6 DerSuchende, 09.01.2009
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    Das steht im "schlüsselfertigen"(ungleichen) Vertrag(?).

    MfG
     
  7. #7 Baufuchs, 09.01.2009
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    Versuch macht klug

    Vob/b 2006 § 4 (4)
     
  8. #8 DerSuchende, 09.01.2009
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  9. #9 schwarzmeier, 09.01.2009
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    Ich würde sagen , wer bestellt , D:mega_lol:er bezahlt !
     
  10. #10 schwarzmeier, 09.01.2009
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    §1/1VOB/B---falls die VOB überhaupt und ausnahmslos vereinbart ist . Aber solche Fragen sollte man von den Juristen beantworten lassen , die sind ja oft selbst untereinander uneinig was Recht ist . Was sollen wir Handwerker o. Techniker dazu schon sagen wollen,hätten,können !!!:konfusius
     
  11. #11 Shai Hulud, 09.01.2009
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    Thema ist doppelt (siehe Beitrag vom Suchenden), wer mach denn hier mal zu?
     
  12. #12 Baufuchs, 09.01.2009
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    Ich

    mach zu:28:
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.01.2009
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    Und ich habs grad zusammengelegt :o Uuuups
     
  14. #14 MoRüBe, 09.01.2009
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    Könnten sich die Herren bitte...

    ... einig werden?:respekt
     
  15. dist

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    Hallo Baufuchs,

    besten Dank für den Hinweis auf § 4 Nr. 4 VoB/B. Die Regelung ist eindeutig.

    Und sollte ich bei irgend jemandem für Verwirrung gesorgt haben, weil ich den Beitrag in verschiedene Rubriken eingestellt habe: Sorry, wie gesagt, bin ich neu hier und dachte, die Frage passt in diese beiden Rubriken. Gelobe natürlich Besserung! Auch an alle anderen, die geantwortet haben, natürlich vielen Dank!
     
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