Fundament

Diskutiere Fundament im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo Hab mal eine frage zu einem Fundament Ich mache be meiner Scheune einen anbau und möchte diesen auf ein Fundament setzen . Jedoch...

  1. #1 Mauswinkler, 26.06.2008
    Mauswinkler

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    Hallo

    Hab mal eine frage zu einem Fundament

    Ich mache be meiner Scheune einen anbau und möchte diesen auf ein Fundament setzen .

    Jedoch konnte ich keinen streifen machen von ca 30 cm da die Erde immer eingebochen ist .
    Jetzt habe ich einen graben von 80 x 80 cm .

    Möchte jedoch nur ein Fundament von 30 cm breite haben das 80 cm tief ist .

    Kann ich das Fundment auf 30 cm einschallen und Betonieren ?
    Wenn der Beton getrocknet ist mache ich die Schallung ab und fülle mein graben mit Steinen und erde wieder zu .

    Geht das oder kippt das Fundamend ?
     
  2. cris12

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    :wow

    Kippen wird da vermutlich nichts. Je nach länge wiegt das Fundament mehrer Tonnen.

    Nur gibt es jemanden der das geplant hat. was ist mit Bewehrung im Beton, ......,???????
     
  3. #3 Mauswinkler, 26.06.2008
    Mauswinkler

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    Danke für die Antwort

    Es gibt niemanden der das geplant hat . An der Scheune hat schon mal ein anbau gestanden der war aber nicht einbedoniert und knapp 40 jahre alt und hat sich beim letzten Sturm leider davon gemacht .


    Ich werde Eisenstäbe in das Fundament machen die hab ich mir schon besorgt .

    Das Fundament wird 9 Meter lang
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    mit steinen und erde

    wenn du verfüllst, muss das Material geeignet sein und lagenweise verdichtet werden, damit dein Fundament später nicht kippt oder gleitet.

    ansonsten schließe ich mich Cris12 erst mal an - was ist mit Statik, Bodenpressungen etc.
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    warst du erst mal schneller - dein letzter Anbau hat sich davon gemacht. so so .. könnte zur Gewohnheit werden

    wie hast du eigentlich ne Baugenehmigung bekommen

    do it yourself - da bin ich mehr als skeptisch
     
  6. cris12

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    Ruf am besten mal im Bauamt an. Die könne genau sagen was Verwaltungstechnisch zu tun ist.

    Mal eben so ne Scheune wieder aufbauen ist ohne genehmigung nicht drin.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2008
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    Vor allem - was ist, wenn der DIY-erstellte Wiederaufbau beim nächsten lauen Lüftchen wieder von dannen fliegt und dabei Sachen, Tiere oder schlimmstenfalls Menschen schädigt oder gar tötet - mittelbar oder unmittelbar.

    Oder anders - was sagt der KFZ-Mech, wenn ich mir den Ersatz für meine verschlissenen Bremsscheiben aus irgendwas-Stahl selber dengele. :yikes

    Ich mein ja nur.
     
  8. FK1982

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    Hallo,

    hol dir bitte jemanden der sich mit so etwas auskennt.
    Vor allem ist es beim Fundament mit ein paar Eisenstangen als Bewehrung nicht getan. Schau mal in deiner Gegend bei einer Baustelle vorbei bei der sie gerade ein Fundament erstellen. Dann wirst du sehen dass du ein wenig mehr Eisen brauchst, die auch an den richtigen Stellen sein sollten.
    Ich bin zwar kein Maurer, hab aber mal Elektroinstallateur gelernt und hab auch schon gesehen was passiert wenn z.B. zuviele Leerrohre den Beton schwächen. Das willst du wirklich nicht selber neben deiner Scheune haben.

    Wenn du jemanden gefunden hast der dir hilft, kannst du ja immernoch einen großen Teil selber machen.

    Schönen Tag noch.
     
  9. #9 pauline10, 04.07.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    nun laßt mal die Scheune im Dorf.

    „Ohne weiteren Nachweis dürfen Streifenfundamente mit (der zulässigen Fundamentschlankheit) hF/a >=2 stets unbewehrt ausgeführt werden.“

    Wer es nicht glaubt, darf es im Schneider auf Seite 5.129 nachlesen.

    hF ist die Höhe des unteren Fundamentkörpers, a, ist die Breite des überstehenden Randes.

    Bei einem C20/25 reichen bereits 1,5 statt 2.

    Zulässig waren bei lehmigem, bindigem Boden so bei 2,5 kp/cm² nach früherer Norm. Inzwischen hat sich der Boden nicht verändert und wir rechen in N.

    Bei 30 cm Breite sind das 7,5t je laufenden Meter. Ich würde zwar den Fundamentboden möglichst 40 cm breit machen, damit er auch bei Wasser nicht ins kippen kommt, aber das war’s dann auch. Selbst wenn man heute angeblich genauer rechnet, 5 t / m, um mal eine Zahl zu nennen, die noch Reserven hat, müssen erst mal zusammenkommen.

    Spätestens wenn 20 cm Beton eingefüllt sind, würde ich das aufgehende Betonmäuerchen drastisch schmaler machen, abtreppen wie man sagt. Geht das Fundament nicht nur gerade sondern auch mal winklig, ist die Chance, daß es kippt, vernachlässigbar.

    Ein Fundament bewegt sich nicht mit 160 über die Landstraße und braucht keine entsprechenden Bremsen.

    Gruß

    pauline
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    mutig, mutig Pauline - dann hoffen wir mal, dass die Scheune "im Dorf bleibt".

    ich weiß nicht, eine Empfehlung (und so verstehe ich deinen Beitrag) auf alle Nachweise zu verzichten, so aus der Ferne ...

    und eifach mal so für einen vielleicht weichen oder breiigen oder aufgefüllten Boden 250 KN/m² anzusetzen .. puh
     
  11. Breker

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    Also als erstes gehen Sie bitte zur genehmigenden Behörde und werfen ein Blick in die Bauakte. Vielleicht gibt es ja schon eine genehmigte Scheune, nämlich die, die weggeflogen ist.
     
  12. #12 acensai, 10.07.2008
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    ... mal ernsthaft gefragt: Wie gross (Abmessungen) ist denn diese "Scheune"?
     
  13. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Paulinchen lass mal die Fakten sprechen.

    Das war jedenfalls noch nie pauschal zulässig: 30 cm und 250 kN/m².
    Der 7,5 tonner bleibt außen vor.
    Und die Abtreppung? Bei 30cm Fundamenten im Erdreich. Hüstel...
     
  14. gast3

    gast3 Gast

    haben lange nichts von unserem geschätzten Fragesteller gehört - bevor wir uns die Finger wundschreiben - Mauswinkler, wie ist den der Stand der Dinge ?
     
  15. #15 pauline10, 12.07.2008
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Hallo,

    natürlich haben Ferndiagnosen ihre Probleme. Völlig einverstanden.


    Aber bei „Beruf: KFZ Mechaniker“ habe ich erwartet, daß man schon einmal einen Reifen gewechselt hat, einen Wagenheber untergestellt hat, und die Probleme kennt, die bei einem weichen Boden auftreten.

    Außerdem erwarte ich nicht, daß ein Boden, der bisher von einem Schuppen bedeckt war, jetzt plötzlich aufgefüllt und sumpfig ist. Auch ist der alte Schuppen nicht im Boden verschwunden.

    Möglicherweise habe ich mich getäuscht, OK.

    Auch die Fundamentbreite von mindestens 40 cm hätte ich vermutlich deutlicher herausstellen sollen. Das war einmal als Mindestbreite eines Fundamentes festgelegt und der Boden ist heute nicht anders als vor etlichen Jahren. Damals hatte man nicht so exakte Rechenmethoden aber man hatte eben seine Faustformeln und prüfte die Tragfähigkeit des Bodens in der Hand und rollte Würste zur Beurteilung mit dem Boden.

    Heute sichert man sich bei jeder Gelegenheit mit einem Gutachter ab. Der hat dann moderne Meßmethoden, um die Tragfähigkeit des Bodens zu bestimmen. Dann schreibt er regelmäßig am Ende seines Gutachtens, daß er für nicht sichtbare Mängel und nicht untersuchte Teile nicht haftet. Aber man ist aus dem Schneider, hat alles mögliche getan und keiner ist letztlich verantwortlich.

    Ob das alles damit sicherer wird??

    Wenn man die möglichen Lasten aus einem Schuppen betrachtet und das mit einem 9 m langen Fundament vergleicht, muß es schon ein sehr weicher, mit Wasser gesättigter Boden sein, bevor da etwas passieren könnte. Auch dann dauert es lange bis sich ein Fundament irgendwie bewegt.

    Gruß

    pauline
     
  16. PeMu

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    Na ja....


    en bischen viel Geschwafel:

    Auch heute gilt die DIN 1054 alt noch. Also immer noch Regelbodenpressung und Würstchen rollen möglich.
    Und die 40 cm sind wo erfunden? Jedenfalls nicht in den Regelungen. Das beginnt mit 30 cm.

    Nur mal so.
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    Liebe Pauline: Wie sagtest du so schön:

    Heute sichert man sich bei jeder Gelegenheit mit einem Gutachter ab. Der hat dann moderne Meßmethoden, um die Tragfähigkeit des Bodens zu bestimmen. Dann schreibt er regelmäßig am Ende seines Gutachtens, daß er für nicht sichtbare Mängel und nicht untersuchte Teile nicht haftet. Aber man ist aus dem Schneider, hat alles mögliche getan und keiner ist letztlich verantwortlich.


    Bei dieser fundierten Beurteilung unseres Berufsstandes wundert mich auch das vorherige nicht mehr. Schlechte Erfahrung ? Vielleicht auch mit anderen Fachplanern ?

    Ich denke, wir sollten uns auf fundierte Ratschläge beschränken, soweit diese möglich sind - die Glaskugeln, doch eher für den Privatgebrauch.
     
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