Wann Architekten beauftragen?

Diskutiere Wann Architekten beauftragen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo ihr Experten. Wir kaufen gerade ein Grundstück und wollen dann sobald möglich ein Haus darauf setzen (lassen). Meine Frage: Wann...

  1. #1 Angakemeniel, 11.06.2011
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    Hallo ihr Experten.

    Wir kaufen gerade ein Grundstück und wollen dann sobald möglich ein Haus darauf setzen (lassen).

    Meine Frage: Wann beauftrage ich den Architekten mit der Planung? Wird da üblicherweise gewartet, bis der Eintrag im Grundbuch drin ist (ich habe gehört, das kann daauuuuuern) oder fangen die meisten schon mal an, sobald die Tinte unterm Grundstückskaufvertrag trocken ist?
    meine Befürchtung: Vielleicht platzt der Kaufvertrag ja noch irgendwie (Vorkaufsrecht der Stadt, Insolvenz des Verkäufers, was auch immer). Höre ich da die Flöhe husten?

    Ein paar Hintergründe:
    - Grundstück im Neubaugebiet
    - Verkäufer des Grundstücks ist eine 90% städtische Gesellschaft
    - Eigentumsvormerkung im Vertrag haben wir (auf Anraten des Notars und vor dem Hintergrund, dass das verkaufende Unternehmen 90% städtisch ist) abgelehnt. Es gab mit dem Verkäufer wohl nie Probleme.

    Schon mal herzlichen Dank für eure Antworten.

    Gruß,
    Anga
     
  2. Seev

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    nur eine BH-Meinung

    Natürlich kann jeder Deal bis zur Beurkundung noch platzen, aber in diesem Fall sähe ich - aus den gegebenen Informationen - wenig Grund dafür. Deshalb würde ich mit der richtigen Planung vielleicht schon bis zum Beurkundungstermin warten, aber nicht bis zur Auflassung.

    Für mich stellt sich aber die Frage, ob man nicht doch vorher den Architekten beauftragen soll: Weißt Du genau, wie und was da gebaut werden darf? Und ob Du das zu den Kosten hinkriegst, was Du Dir vorstellst? Wenn nicht, musst du evtl. ein anderes Grundstück suchen.

    Um dieses zu klären, hatten wir damals vor Kauf einen Architekten beauftragt. Allerdings waren das fast die 400 am schlechtesten investierten Euros bisher. Will sagen, praktisch alles hat sich anders rausgestellt, v.a. was die Kosten angeht. Den B-Plan hatten wir soweit verstanden.
    Wir haben es dennoch angefangen und bisher (mindestens deswegen) nicht bereut. Allerdings wussten wir dann auch, daß das nicht unser Architekt wird.

    Gruss
    Seev
     
  3. #3 Wieland, 11.06.2011
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn Sie ein Grundstück kaufen bei dem Sie persönlich sicher wissen wie gebaut
    werden darf, reicht es den Architekten nach Grundstückskauf mit ins Boot zu nehmen.

    Wenn es sich um ein Objekt / Grundstück handelt bei dem Sie sich nicht sicher
    sein können.
    Ist anzuraten einen Architekten mit Vorentwurf / Bauvoranfrage zu beauftragen
    u. für den Vorentwurf, von Seiten der Kreisbaubehörde eine Unbedenklichkeits-
    bescheinigung für den Vorentwurf ausstellen zu lassen.
    Mit der Folge, daß das Vorhaben später in der eingereichten / dargestellten Weise
    genehmigt werden muß.

    Grüße aus Bürstadt
     
  4. #4 Angakemeniel, 11.06.2011
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    Vielen Dank für die "Nur-Bauherren-Meinung" :-D. (bin ja auch nur einer)

    Der Architekt war so nett, sich den B-Plan des Grundstücks, das Grundstück selbst und unsere grobe Planung (Anzahl Geschosse, Räume, qm) schon mal anzuschauen. Wir hatten den Architekten bereits mit einer Bauvoranfrage für ein anderes Grundstück beauftragt (das uns aber trotz Reservierung leider unterm Ar... weg verkauft wurde) - das war aber ein anderer Verkäufer. Daher bin ich mir recht sicher, dass ich das was ich haben möchte auch auf das Grundstück bekomme. :-)

    Gibt's noch mehr Meinungen / Erfahrungsberichte?

    Gruß,
    Anga
     
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