EEWärmegesetz 2011

Diskutiere EEWärmegesetz 2011 im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo !! Habe eien Frage zu oben genannten Gesetz... Öffentlicher Bauherr !! Ist er verplichtet diese Gesetz einzuhalten ? oder ist dies...

  1. sebb

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    Hallo !!
    Habe eien Frage zu oben genannten Gesetz...

    Öffentlicher Bauherr !!
    Ist er verplichtet diese Gesetz einzuhalten ?

    oder ist dies bloß eine mögliche Kompenastionsmaßnahem falls EnEv nicht einghalten wird?

    MFG und danke Sebb :hammer:
     
  2. raaner

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    Ja, ist er.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ähm, da ist aber etwas im ganz falschen Blickwinkel!
    Das ist keine Kompensationsmaßnahme, dass ist eine zusätzliche Anforderung.
     
  4. sebb

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    Guten Morgen!!

    Vielen dank für die Antworten...

    Falls ein Bauherr dies nicht umsetzten will!!

    Welche Strafen würden Ihm drohen??
    Gibt es welche !?

    MFG und schönen Tag
     
  5. #5 Der Bauberater, 24.05.2011
    Der Bauberater

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    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder
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    1. entgegen § 3 Abs. 1 den Wärmeenergiebedarf nicht
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    2. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 einen Nachweis nicht,
    nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
    erbringt,
    3. entgegen § 10 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe
    aa oder Nr. 2 Buchstabe a oder Abs. 3
    Satz 1 Nr. 2 einen Nachweis nicht oder nicht mindestens
    fünf Jahre aufbewahrt oder
    4. entgegen § 10 Abs. 5 eine unrichtige oder unvollständige
    Angabe macht.
    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des
    Absatzes 1 Nr. 1, 2 und 4 mit einer Geldbuße bis zu
    fünfzigtausend Euro
    und im Falle des Absatzes 1 Nr. 3
    mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet
    werden.
     
  6. sebb

    sebb

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    moin moin !!

    2011 ist noch nicht gültig ?? Ab wann tritt es Kraft ??

    Und das seid Anfang 2009 geltende Wärmegesetz sagt (schreibt vor) aus:

    Wenn die EnEv Anforderungen Neubau nicht um 15% unterschritten werden
    muss das Wärmegesetzt angewendet werden (Kompensationsmasßnahme)...oder ?? :bef1021:
     
  7. gonso

    gonso

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    Ich denke Sie bekommen mehr Infromationen wenn Sie Ihre Rahmenbedingungen etwas näher beschreiben.
    Wenn ich als Laie das richtig interpretiere ist ein öffentlicher Bauher eine Stadt oder Gemeinde.
    Vielleicht finden Sie hier nähere Informationen: www.enev-online.org
    "EnEV 2009 Praxis-Dialog: KfW-Effizienzhaus 70 und EEWärmeG 2009 erfüllen"
    Laut dieser Quelle ist bei aktuellem Bauantrag EEWärmeG 2009 und EnEV 2009 zu beachten.

    Kann es sein das Sie unter Kompensationsmaßnahmen §7 Ersatzmaznahmen des EEWärmeG meinen?

    Um z.B bei einer Gasheizung auf Solarthermie verzichten zu können muss der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust um 15% unter EnEV liegen.
    EEWärmeG - §3, §7 und die Anlage

    Gruß
    gonso
     
  8. raaner

    raaner

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    Es ist am 01.05.2011 in Kraft getreten.
    Wie PeMu schon schrieb, ist das EEWärmeG eine zusätzliche Anforderung. Bei Neubauten müssen "Erneuerbare Energien" eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich oder gewollt, können Ersatzmaßnahmen getroffen werden. Eine mögliche Ersatzmaßnahme ist, die Anforderungswerte der EnEV (Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverluste bzw. mittlerer U-Wert) um mind. 15% zu unterschreiten.
     
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