Kann ich einen Auftrag stornieren......?

Diskutiere Kann ich einen Auftrag stornieren......? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Liebe Experten, ich müßte dringend in Erfahrung bringen, ob ich einen bereits vergebenen Auftrag (WD), wieder stornieren kann...Muß ich...

  1. Carola

    Carola

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    Hallo Liebe Experten,
    ich müßte dringend in Erfahrung bringen, ob ich einen bereits vergebenen Auftrag (WD), wieder stornieren kann...Muß ich Schadensersatz leisten....?
    Hintergrund:
    Unsere HV hat einen Auftrag zur Wärmedämmung vergeben, bevor wir die Angebote sehen konnten.Die Firma wollte mir auch am telefon zuvor keine Auskünpfte "hinter dem Rücken der HV" geben.
    Jetzt mußten wir festellen ,daß die Firma in Ihrem Angebot nicht das Dämmmaterial benutz von dem wir ausgegangen sind.
    Dazu kommen noch weitere Schwierigkeiten , so daß uns ein Bausachverständiger empfohlen hat den Auftrag zu stornieren um rechtliche und technische Sicherheit zu schaffen.
    Er sagt ,daß wir den Auftrag gemeinschaftlich wieder stornieren können.....wie sehen Sie daß ?
    Habe leider nur noch eine Woche bis zu unserer EV , wo ich diese Infos brauche.
    Mfg Carola
     
  2. #2 Baufuchs, 24.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Pacta sunt servanda

    Verträge sind einzuhalten.
    Kündigen sie einen rechtsgültig geschlossenen Vertrag, hat der AN Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er bei Nichtausführung an Aufwendungen einspart.

    Oftmals finden sich in den AGB´s der AN auch Pauschalen für den Fall der Vertragskündigung. Ob diese Rechtens sind, sagt Ihnen ein Rechtsanwalt.
     
  3. Carola

    Carola

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    Hallo Baufuchs,
    danke für die schnelle Info!!!!Also Angaben zu Pauschalen ,habe ich im Angebot für den Auftragnicht gefunden .Der Auftrag wurde von unserer HV laut Angebot vergeben.Hier geht es um eine WD ,gesammtpreis ca.55.000,00 Euro.
    Wenn diese Maßnahme nicht durchgeführt wird ,was genau kann ich abziehen ?
    Material / Arbeitsaufwand?

    Ist eine Vergabe" laut Angebot "ein rechtsgültiger Vertrag ?
    Mfg Carola
     
  4. #4 Baufuchs, 24.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Annahme

    des Angebots durch Auftragserteilung = Vertrag.

    Die AGB´s des AN finden sich i.d.R. beim Angebotsschreiben.

    Kann der AN z.B. nachweisen, dass sein Aufwand bei ca. 90% des Auftragswertes lag, so fallen 10% Stornokosten an.

    Die Abzüge nimmt nicht der AG vor, sondern den AN rechnet selbst. Dann kann u.U. die Höhe der Stronoforderung bestritten werden.
     
  5. Carola

    Carola

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    Danke Baufuchs...das war schon sehr hilfreich,Gruß Carola
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wie geht das denn? du stornierst einen auftrag, den ein anderer
    (die hausverwaltung) erteilt hat? aha ..

    u.u. wäre zu prüfen, ob die art der auftragsvergabe überhaupt rechtens war ..
     
  7. #7 Baufuchs, 24.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    wäre dann aber ein Anspruch gegenüber der Hausverwaltung..
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 24.08.2008
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    Zitat ...

    ... aus dem anderen Thread:

    "Hier unser Beschluss:
    Alle Giebel-und Vorderfassadenflächen werden mittels WVS gedämmt.Die Arbeiten sollen möglichst noch in diesem Jahr durchgeführt werden.Der Auftrag wird durch die Verwaltung in Absprache mit Herrn XY erteilt,nachdem entsprechende Ortstermine durchgeführt wurden und alle Detailfragen geklärt sind.Die Finanzierung erfolgt über den Etat........

    Leider ist wohl so ein Beschluss windelweich...."


    Da müsste dann der Herr XY auch mit ins Boot genommen werden.
    Irgendwie ist das alles saudumm gelaufen.

    Einzige Möglichkeit für Carola und ihre (berechtigten) Bedenken:
    Überzeugungsarbeit an den Miteigentümern bei der nächsten Eigentümerversammlung.
     
  9. bernix

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    so isses!

    Erstmal nicht verrückt machen:
    Warum gleich kündigen? Bis zur Klärung der Fragen kann die Ausführung verschoben werden...(Preisbindung beachten, ggf Nachtragsangebote...)
    Welches Material sollte verwendet werden, was wird verwendet, war die Vorgabe an die HV klar, welche Probleme sieht der Sachverständige?

    gruss
     
  10. Carola

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    Hallo zusammen schön das Ihr das so seht....saudumm gelaufen....ich möchte darauf hin arbeiten, daß der Auftrag von einer anderen Firma übernommen wird....weil ich a. vermute das hierbei gemauschelt wurde....b.eine Firma, die mir nicht mal auskünfte geben möchte ( "hinter dem Rücken der HV) und so ungenaue Angebote schreibt, außerdem von mir ( Frau-Laie) darauf aufmerksam gemacht werden muß, daß es durchaus auch sinnvoll ist unser Treppenhaus, Bzw Teile der Außenwände hinter denen unsere Wohnung liegt mit zu dämmen....nicht gerade mein Vertrauen genießt.
    Dieser Herr XY ist immer noch im Urlaub.....Der Sachverständiger sieht das Ganze als Problem, weil a . die Form wie wir jetzt zu diesem Auftrag gekommen sind nicht dem entspricht, wie es wohl eigentlich laufen sollte....erst beraten lassen,ausschreiben...vergleichen und dann abstimmen......b. gibt es am Haus eine Wand, bei der das Schimmelproblem von außen schon sichtbar ist. Mein Mann hatte die Dame unserer Hv darauf aufmerksam gemacht, aber die meinte nur da würde dann während der Dämmmaßnahme nach geschaut.....fand der Bausachverständiger auch nicht empfehlenswert.
    Die Wand gehört nicht zu unserer Wohnung, daher hoffe ich das die entsprechende Besitzerin auch noch dahinter kommt , daß hier mal was passieren müßte.....

    Während der EV war nur von 14cm Platten die Rede,die Firma die jetzt den Auftrag hat hatte keinen Wert angegeben ,ebenso wie das zweite Angebot (v.d. Hv. eingeholte)
    die Firma hat sich auf Preise ohne angaben zur Leistung reduziert.
    Die einzige Firma die alles genau beschrieben hat ...14cm PS 20 0/35 ....wurde von uns beauftragt ein Angebot zu schreiben....
    Danke noch mal...Gruß Carola
     
  11. Eric

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    Merkwürdige Geschichte. Klingt ganz so, als habe die Verwalterin der Eigentumswohnanlage mit dem beauftragten Unternehmen gekungelt.

    Im Außenverhältnis wird die Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten durch die Verwalterin. Die von der Verwalterin geschlossenen Verträge sind also grundsätzlich wirksam. Ausnahme: Wenn man der Verwalterin kollusives Verhalten mit dem Unternehmen zum Nachteil der Wohnungseigentümergemeinschaft nachweisen kann.

    Im Innenverhältnis hätte die Verwalterin ihre Kompetenzen überschritten, wenn sie die beschlossene Abstimmung mit Herrn XY vor Auftragsvergabe nicht durchgeführt hat. War das so ? In diesem Falle wäre die Verwalterin schadenersatzpflichtig, müßte also alles tun, um den Vertrag rückgängig zu machen.

    Wenn Kungelei vorlag, läge außerdem Untreue, § 266 STGB vor.

    Wenn die Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis überschritten wurde ( = fehlende Abstimmung mit Herrn XY ) dann wäre das außerdem ein Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrages.

    Agieren muß gegebenenfalls allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft. Mithin wäre eine außerordentliche Versammlung einzuberufen. Wer das kann, ergibt sich aus der Teilungserklärung.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2008
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    Salz in die Wunde streu:
    Warum hat die WEG die HV nicht beauftragt, einen PLANER hinzu zu ziehen.
    Der hätte ERMIITELT, welche Dämmung benötigt wird, hätte hierzu ein VERBINDLICHES LV erstellt und die Arbeiten überwacht (wenn beauftragt).
    Ich wette, ich weiss warum.
    Darum: €

    MfG
     
  13. #13 Thomas B, 25.08.2008
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    ...weil hier -möglicherweise- die HV ein ganz besonderes Interesse hat einer bestimmten Firma den Auftrag zu erteilen....? Wer weiß!:shades

    Thomas
     
  14. Eric

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    Hat denn die Verwalterin erklärt, daß die Baumaßnahme schwierig ist, sie insoweit nicht über hinreichende Kenntnisse verfügt und deshalb ein Planer hinzugezogen werden soll/muß? Übernahmeverschulden?

    Wenn der Hinweis erfolgt sein sollte: Was hat daraufhin die Wohnungseigentümergemeinschaft erklärt?
     
  15. Carola

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    Hallo zusammen,
    zu..warum haben wir keinen "Planer" beauftragt....weil wir zu unwissend waren....die mehrzahl der WEG ist schon " älter".Wir, die einziegen " jungen" , sind noch "neu" in der WEG.
    Als wir vor ca. 17 Monaten eingezogen waren,erfuhren wir daß im Jahr zuvor über eine Sanierung gesprochen wurde,es tat sich bis dahin aber nicht`s.
    Bei unserer 1.ETV wurde dann beschloßen , Kostenvaranschläge für die Maßnahme einzuholen.Das Ergebniss...ein Angebot ohne genaue Beschreibung der Maßnahme , Gesamtpreis 115.000,00 Euro.
    Daraufhin habe ich ein Angebot eingeholt ,genau beschrieben, Arbeitsstunden, Material ,Preise....schien mir sehr kompetent bei der Besichtigung. Preis =ca.80.000,00
    Hatte auch schon auf schwierigkeiten hingewiesen...wurde von unserer HV beim Ortstermin aber ignoriert.....ist mir erst später aufgefallen.
    Die Firma die den Auftrag jetzt hat wurde ganz und garnicht "ignoriert", sondern alles was diese vorschlug (auch unsinn) einfach beschlossen.
    Während der ETV lag von dieser nur ein unkonkretes Angebot vor.

    Interessant wäre auch noch zu erfahren, was eine Aspestentsorgung kostet,wir haben von der HV nur ca. zahlen und noch kein Angebot.Die Firma (80,000,00 fürs ganze Haus) hatte diese Kosten mit im Angebot.

    Jetzt ,da die andere Fa. Aspest entsorgung nicht macht, brauchen wir dafür eine spezielle Fa.,geschätzt sind die Kosten auf 2000,00 Euro (3 Giebel eines 2 Etagen Hauses)
    Wie die Absprache mit Herrn XY gelaufen ist , werde ich erst am Wochenende erfahren, da er bis dahin noch im Urlaub ist.
    Meine Vermutung:
    Wir haben den Ausdruck einer Mail an ihm gesehen, wo lediglich die Zahlen für den 1. Bauabschnitt standen und ca. Kosten für Aspest....Schlosser.....Dachdecker...
    Wenn sich meine Vermutung bestätigt, war das die einzige Absprache....oder aber die HV hat herrn XY nur die Endzahlen unter die Nase gehalten ohne dabei zu berücksichtigen, daß die Angebote unterschiedlichen Arbeitsaufwand , Material beinhalten....
    Ich habe mal versucht die Angebote zu vergleichen und habe festgestellt, daß die "teurere Fa." wenn ich alle Arbeiten streiche, die beim Mitbewerber nicht im Angebot enthalten sind, für mehr Dämmfläche mit 14cm 0/35 und der Aspest entsorgung nur unwesentlich teurer war.Heißt, wenn diese ebenfalls Teile des Hauses nicht dämmen, sondern nur anpassen würde (was sie aber nicht empfiehlt) wäre sie sogar günstiger gewesen....beim besseren Dämmwert!!
    Nur wie mache ich das unseren zt 70-80 Jährigen Nachbarn klar???
    Am Montag 01.09. haben wir diese Sondereigentümerversammlung....bis dahin werden wir versuchen noch möglichst viel in Bewegung zu setzen....
    Ich hoffe ich wiederhole mich nicht....
    Also Danke nochmal an ALLE!!!!!!!!!
    Unglaublich ,was ich in diesem Forum schon erfahren konnte.......
    Schöne Gruße Carola
     
  16. Carola

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    Hallo Erik,
    von einem Planer war nie die Rede....nur davon ,das die Fa. ,die den Auftrag jetzt hat bereits ein anderes Haus (von der HV betreut /zufällig neben uns) ebenfalls gedämmt hat .Und das man die "gute Erfahrung" damit nutzen sollte.
    Gruß Carola
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 25.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde sagen, Eure HV bewegt sich nicht auf dünnem Eis, die läuft schon fast übers Wasser.
    Eine Maßnahme von 80T€ oder mehr ohne Ausschreibung auf der Basis von 1 oder 2 nicht vergleichbaren Angeboten zu vergeben = :mauer
     
  18. Carola

    Carola

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    Danke, muß jetzt auch mal wieder lachen....
     
  19. Eric

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    Wobei das zweite Angebot offenbar von Carola kam, aber nicht beachtet wurde.

    Das jetzt zu " heilen ", wird richtig Stress.

    Ich sags ja immer wieder: Wenn man einigermaßen klar bei Verstand ist, kauft man keine ETW.

    War übrigens eine arglistige Täuschung, wenn der Verkäufer über die Probleme im Haus beim Verkauf über die 1 Jahr zuvor erörterte, ihm also bekannte, aber nicht in Angriff genommene Sanierungsbedürftigkeit des Hauses mit Feuchtigkeit und Schimmelproblemen nicht belehrt haben sollte. Daß Feuchtigkeit und Schimmel nicht in der eigenen, sondern in zwei anderen Wohnungen waren ( eine davon sogar unbewohnbar ! ) ist hierbei belanglos. Denn Feuchtigkeit und Schimmel durch offenbar unzureichende Dämmung des Hauses betrifft alle Wohnungseigentümer; siehst Du jetzt ja auch daran, daß alle Eigentümer sich an den Sanierungskosten beteiligen sollen. Wenn die Kosten von der Instandhaltungsrücklage gedeckt sein sollten, ändert auch das an der Aufklärungspflicht des Verkäufers nichts. Denn die Rücklage war ja praktisch wegen der anstehenden, gegebenenfalls vom Verkäufer verschwiegen Sanierungsbedürftigkeit, schon nicht mehr vorhanden. Für die Wertschätzung einer Eigentumswohnung ist es natürlich von Bedeutung, wie hoch die Rücklage für etwaige künftige, derzeit aber noch nicht vorhandene bzw. unbekannte Instandsetzungsmaßnahmen ist.

    Hier war die Sanierungsbedürftigkeit dem Verkäufer beim Verkauf aber bekannt! Darüber hatte er Dich, Carola, vollumfänglich zu belehrenn.

    Mit Haus und Grund insofern auch unter diesem Blickwinkel einen etwaigen Ausstieg aus der WEG besprechen !!! Was der Verkäufer wußte, siehst Du aus den Protokollen der Vorjahre. Hast Du hoffentlich nicht vor dem Kauf erhalten und/oder eingesehen ? Dann wäre der Verkäufer nämlich wieder raus.
     
  20. Carola

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    Hallo Erik,
    noch so eine doofe Geschichte....die Maklerin hat uns die Wohnung im Auftrag einer Krebskranken Frau verkauft,die diese gerade erst 3 Monate in Besitz hatte und noch nichtmal eingezogen war...wegen der Krebsdiagnose hatte Sie die Wohnung direkt wieder verkauft.
    Die Maklerin hatte uns erzählt , das die Mieter der Nachbar W. über Schimmel geklagt
    haben, hat das aber als Spinnerei abgetan....diese Wohnung hätte nie Probleme gehabt....lüftungsfehler der Nachbarn....Ok. ...ich hochschwanger wollte nie!!!!! eine Wohnung, aber mein Mann war nach 7 Jahren Haussuche begeistert....also haben wir beschlossen , für die nächsten 10 Jahre diese zu kaufen. Müßte mal schauen welches Protokoll wir haben. Vom besichtigungstermin bis zum Einzug lagen nur 3 Wochen..Als wir Schimmel bekamen, haben wir über dieses Thema nachgedacht, aber beschlossen ,daß wir niemals eine Krebskranke Frau verklagen würden....und im Hinblick darauf, daß das Haus gedämmt werden sollte....fanden wir`s auch ok.
    Es wäre auch toll, wenn diese Dämmgeschichte nicht so gelaufen wäre....unsere Nachbarn sind etwas "träge" aber sonst ganz nett.Einer überläßt uns seinen Anteil des Dachbodens, damit wir diesen für unsere Kinder noch ausbauen können....dafür brauchen wir nur noch die Zustimmung einer Eigentümerin.
    Also....bißlang waren wir sicher naiv, aber wenn wir diese Geschichte hinter uns haben,haben wir auch wirklich eine schöne Wohnung in einer guten Gegend..
    Habe schon gelernt, daß sowohl unsere Maklerin, als auch die Dame der HV jeden Tag vom Chef/Auftragsgeber mit Handkuss begrüßt werden müßten, da diese wirklich "Meister" im verkaufen/reden sind.
    Wenn ich hiermit durch bin (ja das wird noch ziemlich streßig)...werde ich mit solchen Dingen wohl anders umgehen...
     
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