Ab welche Mauerhöhe ist Geländer Pflicht

Diskutiere Ab welche Mauerhöhe ist Geländer Pflicht im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, gibt es irgendwo eine Vorschrift, ab welche Mauerhöhe (z.B. Stützmauer) ein Geländer gesetzlich vorgeschrieben ist?

  1. #1 RedTiger2407, 08.01.2009
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    Hallo,

    gibt es irgendwo eine Vorschrift, ab welche Mauerhöhe (z.B. Stützmauer) ein Geländer gesetzlich vorgeschrieben ist?
     
  2. Baumal

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    gugst du googel.

    "absturzhöhe"
     
  3. sepp

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    musst ihm aber noch sagen, daß er in seiner lbo googeln soll.
     
  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wieso, ein bischen Auswahl ist doch gut ... duck un wech
     
  5. #5 Baufuchs, 09.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In Bayern

    sieht es so aus:
     
  6. #6 RedTiger2407, 14.01.2009
    RedTiger2407

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    Komm jetzt da immer noch nicht recht weiter, da ich noch keine eindeutige Antwort habe.

    Es geht darum das ich höher auffüllen werde wie mein unterer Nachbar. Davor möchte ich eine Gabionenwand erstellen.

    Evtl. wollt ich auf ein Geländer verzichten und dafür nicht so hoch machen.
     
  7. Baumal

    Baumal

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    ... "und unmittelbar an mehr als 50 cm tiefer liegende Flächen angrenzen, ausreichend hoch und fest zu umwehren, es sei denn, daß die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht."

    nix lesen oder nix verstehen?
     
  8. #8 Baufuchs, 14.01.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Veränderung

    der Höhenlage von Grundstücken:

    Kann Ärger geben, wenn die Veränderung der Höhenlage des Grundstücks an den Grenzen im Bauantrag nicht -so wie jetzt ausgeführt werden soll- eingezeichnet war/ist.

    Begründung (falls nicht so beantragt):
    Wäre es eingezeichnet gewesen, hätte die Gemeinde gem. Art. 10 verlangen können, dass keine Veränderung vorgenommen wird.
     
  9. #9 RedTiger2407, 14.01.2009
    RedTiger2407

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    du könntest ruhiger bisschen verständnisvoller schreiben. keine gute wortwahl :yikes
     
  10. Baumal

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    [​IMG]

    :winken

    ansonsten, s.o. baufuchs.
     
  11. #11 RedTiger2407, 15.01.2009
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    Also mir war schon klar was du meinst. Aber ich finde einfach das du netter schreiben könntest.
     
  12. Baumal

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    ... dann werde ich mich zukünftig auf skizzen beschränken. :D
     
  13. #13 RedTiger2407, 15.01.2009
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    Ist ab und zu wohl besser, als zu schreiben ob jemand lesen kann oder nicht.

    :offtopic:
     
  14. #14 Andreas77, 16.01.2009
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    Wer wäre eigentlich im umgekehrten Fall für die Absturzsicherheit verantwortlich? Nehmen wir an der Nachbar hätte nachträglich einen "Aushub" gemacht und die Stützmauer erstellt! Ist dann der höherliegende Nachbar für die Absturzsicherheit auf seinem Grundstück verantwortlich?
     
  15. Baumal

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  16. #16 shneapfla, 16.01.2009
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    ebenfalls :offtopic:

    ich fand den Hinweis von Baumal zwar nicht übertrieben höflich aber durchaus angebracht, der erste Beitrag von Baufuchs war imho nicht wirklich miß- oder gar unverständlich...
     
Thema: Ab welche Mauerhöhe ist Geländer Pflicht
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