Haftung bei undichtem Dach bei Neubau ??

Diskutiere Haftung bei undichtem Dach bei Neubau ?? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe leider ein Problem und eine Frage zu Baumängeln und Haftung. Ich habe letztes Jahr einen Flachdachanbau erstellt. Das Dach wurde mir...

  1. togger

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    Hallo, habe leider ein Problem und eine Frage zu Baumängeln und Haftung.
    Ich habe letztes Jahr einen Flachdachanbau erstellt. Das Dach wurde mir vom Dachdecker gebaut und ebenso die Dachanschlüsse ans vorhandene Mauerwerk.
    Das Flachdach ist aus Holz mit 3 Lagen oben drauf ( ich weiß nicht genau wie es aufgebaut wurde) und die Dachanschlüße an 2 Seiten ans robuste Klinkermauerwerk. Wir haben am Anbau den Winter über nichts mehr gemacht und haben nach einem starken Sturm im Frühjahr einen Wassereinbruch im neuen Dach entdeckt. Wir hatten sofort beim Dachdecker angerufen und 2 Tage später kam jemand und hat da was gemacht. Angeblich war allerdings nicht zu sehen und er hat trotzdem irgendwas abgedichtet.
    Er meinte es kommt von undichten Holzbrettern die ca. 10cm oberhalb der Anschlüsse des Flachdachs an der Wand angebracht sind.
    Diese Aussage habe ich als Schwachsinn verbucht, da selbst wenn durch das leicht undichte Holz Wasser durchkommen würde, würde es am Mauerwerk runterrieseln und müsste über die Anschlüsse des Flachdachs auf das Dach geleitet werden und abfliessen und nicht ins Mauerwerk eindringen :mauer

    Heute, nach 2 Tagen Dauerregen und starkem Westwind, habe ich wieder Wassereinbruch entdeckt. Nun sind wir aber schon soweit das Isolierung unter dem Dach ist und eine Klimamembrane als Dampfsperre. Ich habe den Schaden nur entdeckt da in der Ecke der Putz feucht ist und nach genauen hinsehen kann ich das Wasser hin und her schwappen .
    Eigentlich wollte ich die kommende Woche endlich die Decke von innen verkleiden...
    Ich werde morgen früh gleich beim Dachdecker wieder auf der Matte stehen.

    Nun aber meine Frage zu der Haftung.
    Der Mangel, der schon vor paar Monaten aufgetreten ist, ist ja nicht beseitigt worden.
    Somit gilt es ja noch als Nachbesserung ?
    Wie lange muss der Dachdecker allgemein für seine Arbeit haften ?
    Und muss er für den Schaden an der Isolierung nun auch haften ?
    Die Isolierung ist ja jetzt feucht und ich habe da bisschen Angst vor Schimmelbildung.
    Da er sich beim letzten Mal schon mit der Ausbesserung angestellt hat und ausflüchte gesucht hat vermute ich er will dafür nicht haften...

    Ich bin über jede Hilfe dankbar.
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Mhhh...

    Der Dachdecker haftet mindestens 2 Jahre für alles was er ausführt ausser er hat mit dir schriftlich vereinbart das die Haftung ausgeschlossen ist.

    Wenn er das nicht einsieht solltest du mal vielleicht die IHK anfunken und dir da einen Sachverständigen nehmen...
     
  3. togger

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    Ich werde natürlich zuerst versuchen ihn nachbessern zu lassen. Auf langwierige Streitigkeiten habe ich keine Lust und Zeit...da will ich lieber dieses Jahr fertig werden!
    Bei so einem Gespräch ist es aber besser zu wissen welche Rechte ich da habe und für was der Dachdecker haften muss.

    Wie ist es mit der feuchten Isolierung, muss er das auch instand bringen oder zumindest Schadenersatz leisten ?
     
  4. #4 wasweissich, 03.07.2011
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und was ist wenn er damit
    recht hat ?

    und du damit daneben liegst ??
     
  5. togger

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    Das würde bedeuten das Wasser kann hinter dem Holz in das Mauerwerk eindringen, im Mauerwerk ca. 10-15 cm nach unten durchfeuchten und genau da wo das Dach am Mauerwerk angeschlossen ist, wieder austreten. Da das Mauerwerk (Vollklinker) in einem sehr guten Zustand ist, halte ich diese Möglichkeit für ausgeschlossen.
    Dazu muss ich sagen, der Anbau wurde an ein L-förmiges Gebäude, direkt in die Ecke, angebaut. Der eine Anschluss ist praktisch gesehen an eine senkrechte Wand angeschlossen, wo eben 10 cm drüber die Holzbretter als Verkleidung auf der Mauer angebracht sind.
    Die zweite Seite des Flachdachanschlusses ist ein Stück unter dem Hauptdach (Satteldach) des Hauptgebäudes angebracht. Dort wurde vom Dachdecker eine neue Regenrinne angebracht, die verhindert das das Wasser vom Hauptdacht auf das Flachdach fliesst. Die Rinne hängt genau über dem Flachdach, welches noch unter der Rinne ca 20cm bis zur Wand geht. Meine Vermutung ist das genau in dieser Ecke die Undichtigkeit ist. Das würde auch erklären das beim heutigen Starkwind und Starkregen aus West, der Wind das Wasser genau in die Ecke unter diese Regenrinne drückt und dahinter der Anschluss eben liegt. Aber um das zu sehen müsste man die Regenrinne wieder abnehmen und ich vermute ganz stark das beim Versuch der ersten Ausbesserung sich keiner die Mühe gemacht hat diese abzunehmen. Ich vertraue dem Dachdecker eingentlich schon soweit beurteilen zu können ob eine Fläche oder ein Anschluss ein Riss hat. Aber ich kann mir halt eben schon sehr gut vorstellen das er zu faul war die Rinne abzunehmen um zu schauen....Fakt ist,....es ist nass und das Mauerwerk weist 0 Schäden auf..
     
  6. H.PF

    H.PF

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    Wasser hat einen spitzen Kopf... Mich würde das überhaupt nicht wundern wenn das die Bretter sind... Häng doch mal eine Plane über die Bretter, damit kannst du diese Stelle schon mal ausschließen...

    Schon oft habe ich skurrile Fehler gesehen und mir nen Wolf gesucht an den Undichtigkeiten... Das ist mein täglich Brot...
     
  7. togger

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    So, bin mal eben aufs Flachdach geklettert und hab die Bretter eben von unten abgehoben (sind ja fast lose und will sie in den nächsten Wochen eh neu machen) und hinter geschaut, alles trocken...
    Die Undichtigkeit ist jetzt erst das 2. mal seit letzem Herbst aufgetaucht, daher meine Vermutung mit der Witterung. Starker Westwind mit Regen, der genau passend drauf steht. an welcher Stelle auch immer das sein mag. Wobei die Stelle in der Ecke hinter der Rinne passen würde. Von innen sinds ca. 20-30 cm von der Ecke bis zur Wasserstelle.

    Zur Fehlersuche müsste ich dann wohl ein Wasserschlauch nehmen, voll draufhalten und schauen.
    Wenn da nur nicht meine Isolierung schon drin wäre...
     
  8. #8 DerPiti, 03.07.2011
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    ferndiagnose ist schwer..
    Bilder wären hilfreicher
     
  9. Dachi

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    @Holger: typischer Denkfehler. Privatperson immer 5 Jahre nach BGB
    Es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    @Fragesteller: Foddos sagen mehr als ..........
     
  10. #10 Halbwissender, 03.07.2011
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    und auch die VOB hat sich "verlängert", sind ewig schon nicht mehr 2 Jahre.

    Aus dem "Mangel" sind weitere Schäden resultiert. Auch dafür kann der Verursacher in Anspruch genommen werden. Das nennt sich dann "Mangelfolgeschaden". Folgeschäden kann der DD seiner Haftpflicht anzeigen. Jedoch nur die, die nicht in sein Gewerk fallen.
     
  11. H.PF

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    Najaaaa, ich weiß schon das es eher 5 Jahre sind. Aber wieso soll ich mir irgendwelche Gedanken über diverse Vertragsgestaltungen machen wenn es sowieso nicht mal 1 Jahr her ist? ;)

    Deswegen mein MINDESTENS 2 Jahre...
     
  12. #12 Halbwissender, 04.07.2011
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    Neee auch nicht 5 (nach VOB). DIN 1961 = VOB / B für Bauwerke 4 Jahre (wenn nichts anderes vereinbart ist)
     
  13. sepp

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    :mauer
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2011
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    @ halbwissender
    BGH hat die Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistung nach VOB auf 4 Jahre gegenübder den 5 aus dem BGB shon vor Jahren gekippt, wenn es um Verträge mit (Bau)Laien geht.

    Da gilt - egal was im Vertrag steht - 5 Jahre.
     
  15. #15 Halbwissender, 04.07.2011
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    DAs ist nicht "Jahre" her das das BGH das gekippt hat. Er könnte einen sogenannten "Bauerfahrenen" Erfüllungsgehilfen gehabt haben. Da geht auch die Vereinbarung der VOB :)
     
  16. KPS.EF

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    Ist es denn überhaupt sicher, dass die Feuchtigkeit von außen kommt?
     
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