Kommunwand-Körperschallbrücke

Diskutiere Kommunwand-Körperschallbrücke im Dach Forum im Bereich Neubau; Es geht um DHH, die - aus Diebstahlschutz? - zusammengemauert wurden. Die Blödheit am Bau ist durch nichts zu übertreffen als durch Blödheit am...

  1. Peter1

    Peter1

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    Es geht um DHH, die - aus Diebstahlschutz? - zusammengemauert wurden. Die Blödheit am Bau ist durch nichts zu übertreffen als durch Blödheit am Bau.
    Meine Fragen:
    Kommunwand - Gutachten für Schallschutz:
    a) wer erstellt diese Gutachten?
    b) ca. wie teuer?
    c) wie weit muß der Bau zur Durchführung des Tests fortgeschritten sein - bzw. kann man Schallbrücken im Rohbau feststellen (wäre sehr wünschenswert)?
    d) wenn man den Bauträger auf Mängel (z.B. Schallbrücken zwischen den Kommunwänden durch übergelaufenen Beton) aufmerksam gemacht hat, und der diese nach Kräften hat beseitigen lassen, und ich aber berechtigte Zweifel habe (Klopfversuche): wer ist jetzt beweispflichtig bzw übernimmt die Kosten für einen solchen Test?
    Wäre ziemlich gut, bald einen Hinweis zu bekommen.
    Danke Peter
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ich probiers mal ...

    hoffe aber insbes. bei dem letzten punkt auf unterstützung:
    a) bauphysiker mit kompetenz im schallschutz
    b) 4000 euro (nicht repräsentativ, mehr preise kenn ich nicht)
    c) geht, imo sobald verputzt ist, ist aber mit dem "schallschützer" abzustimmen
    d) hängt davon ab, ob e. endabnahme erfolgte

    zusammenmauern is natürlich ein dicker hund ;)
    ich würde das von hier aus aber nicht weiter beurteilen wollen, ohne details zu kennen.
    zudem wäre ich vorsichtig mit schall"empfinden" und schall"messung".
    wäre dumm, auf den kosten für den bauphysiker sitzen zu bleiben ...

    ps: fragen bitte nur einmal einstellen, damit die antworten gebündelt niederprasseln ;)
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "ich"

    probiers auch mal ... zuerst des praktische dann die Theorie und danach des rechtliche ;)

    Aus welchen Material bzw. Wärmeleitgruppe sind die Aussenwände ? ... aus welchen Material bzw. Rohdichte sind die Haustrennwände ... aus welchen Material bzw. Stärke ist die Dämmung in den Haustrennwänden ?
    -
    Vielleicht bin ich verwöhnt "aber" meistens gibt´s von den Statikern den Schallschutznachweis samt der Materialauswahl ... "Vermutung" Ihr Bauträger hat keine Kosten und Mühen gescheut und bringt Ihnen diese Nachweise noch ?
    -
    und jetzt des wichtigste ... was wurde hinsichtlich Schallschutz vereinbart ? ... "nichts" ? ... dann iss es die Mindestanfoderung der Din ... "erhöhter Schallschutz" dann wären es 67db und "dann" hätte der Bauträger mit dem durchgezogenen Mauerwerk sicher bereits verloren (!)

    MfG
     
  4. #4 Michael Prieß, 11.09.2003
    Michael Prieß

    Michael Prieß Experte im Forum

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    wie bidde

    ... 4000 Euro ? Es geht doch "nur" um ein Haus oder irre ich mich ;-)

    Wo steht denn das Objekt überhaupt?
     
  5. Peter1

    Peter1

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    Kommunwand-Schallbrücke

    Kommunwand (KG-EG):
    15cm Beton - 2x2cm weiche Glaswolle - 14,5 Kalksandstein.
    Kann man damit 67db erreichen - Das steht so in der Baubeschreibung Zusatz.
    Kommunwand OG-DG: beide Seiten 14,5 Kalksandstein.

    Stück für Stück die Kommunwand auf der anderen Haushälfte (nicht bei uns, da sie andere noch nicht verkauft ist) aufgemacht worden. Soweit ich das fühlen konnte, (der BT ist im Urlaub gewesen trotz dieser Sauerei der überbeonierten Kommunwandfuge) ist keine direkte Brücke mehr zu fühlen. Aber z.T sehr stark verdichtete Glaswollmatten, die den Körpeschall schon übertragen können.

    Bei der Abnahme: "ich habe berechtigte Zweifel, daß das Haus 67dB Schalldichtheit erreicht" sagen und der BT muß den Schallisolationstest durchfühen lassen auf seine Kosten?

    Ist das richtig?
    Peter 1
     
  6. Ebel

    Ebel

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    muß?

    Müssen muß er gar nichts und Sie müssen auch keine Abnahme machen. Bei den Kosten wäre ich etwas vorsichtig. Abnehmen "müssen" Sie nur, wenn der Bauträger Ihnen nachweist, daß er mängelfrei gebaut hat. Wenn Sie es trotzdem nicht machen kann er eine Fertigstellungsbescheinigung erlangen (die bis jetzt nur wenige machen) und damit ein vollstreckbaren Titel erreichen. Bei Ihrem Einspruch, wird aber keiner eine Fertigstellungsbescheinigung ausstellen, da er ggf. später haftbar ist. Also wird evtl. der AN zähneknirschend eine Messung beauftragen, aber bei negativen Ausgang evtl. die Zahlung von Ihnen verlangen. Wenn der Grenzwert evtl. geradeso eingehalten ist könnte er mit seiner Forderung vor Gericht scheitern (bei negativen Ausgang sowieso), bei deutlich besseren Werten als gefordert könnte er obsiegen.
     
  7. Peter1

    Peter1

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    Danke für die Hinweise.
    Was ist Ihrer Erfahrug nach überhaupt bei der beschriebenen Bauweise (s.u.) für eine Schalldämmung zu erwarten?
    Mit welchem Wandaufbau ereicht man sicher 67db?

    Kommunwand (KG-EG):
    15cm Beton - 2x2cm weiche Glaswolle - 14,5 Kalksandstein.
    Kommunwand OG-DG:
    beide Seiten 14,5 Kalksandstein mit 2x2cm weiche Glaswolle dazwischen.

    Peter1
     
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