Nach EnEV Dämmung Außenfassade

Diskutiere Nach EnEV Dämmung Außenfassade im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Danke für die schnelle Antwort: 1. Bestand: U=1,1 - geplant mit 140mm WLG 032 zu dämmen 2. Nein, nur die eine Giebelseite - Die anderen Wände...

  1. Jogie

    Jogie

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    Danke für die schnelle Antwort:
    1. Bestand: U=1,1 - geplant mit 140mm WLG 032 zu dämmen
    2. Nein, nur die eine Giebelseite - Die anderen Wände vielleicht mal in 10 Jahren wenn der nächste Anstrich oder ähnliches ansteht
    3. Um es auf heutigen Stand zu bringen wäre eine Dämmung ohne weiteres möglich: freistehend, zugänglich, keine besonderen Zwängungen durch Balkone, Dachüberstände etc.

    Wie gesagt: es geht mir nicht darum, wie ich zu dämmen habe sondern in welchem Umfang. Auch wenn sich nichts an den Wortlauten der Enev verändert hat, konnten mir sowohl Energieberater als auch Handwerkskammern nicht mit 100%-tiger Sicherheit sagen, ob der Rest des Hauses auch zu dämmen wäre. Die Dibt-Erläuterungen sagen mir eigentlich auch nur, dass die Richtungsorientierung für die Berechnung der 10% weggefallen sind.

    Nochmal in kürze:
    Beziehen sich die "betroffenen Außenbauteile" für das die 0,24 dann eingehalten werden muss auf meinen zu bearbeitenden Giebel oder auf die gesamte Fassade?
     
  2. #22 Fritz531, 29.08.2012
    Fritz531

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    §9, Abs. 3, EnEV sagt nur, dass bei der Sanierung von Bauteilflächen <10% der gesamten Bauteilfläche die Anforderungen der EnEV nicht angwendet werden müssen. Nicht mehr und nicht weniger. Ergo, wenn die zu sanierende Bauteilfläche > 10% gesamten Bauteilfläche, dann greift die EnEV, aber nur für die Bauteilflächen die saniert werden. Es steht aber nirgendwo, dass dann die gesamte Bauteilfläche entsprechend EnEV energetisch ertüchtigt werden muss. Ob dies sinvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage.
     
  3. Jogie

    Jogie

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    Ok, aus dieser Annahme würde sich dann auch folgendes ergeben:

    - mehr als 10 % der Fenster werden getauscht und ich brauche dann auch nur für die zu tauschenden Fenster Enev einhalten, die anderen bleiben so erhalten
    - ich lasse mir nur eine Dachhälfte dämmen :-)
     
  4. Taipan

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    Nee ganz so einfach ist es nicht. Beim Dach geht es um den oberen Gebäudeabschluss, welcher extra behandelt wird.

    Der Streit, ob bei einer Überschreitung der Bagatellgrenze (10% gesamte Bauteilfläche) alle Bauteile oder nur der anvisierte Bauteilteil (ich hoffe Du merkst den Murks mit den Begriffen) saniert werden muss, wurde noch nirgends zufriedenstellen banantwortet oder formuliert (auch nicht in den Auslegungsstaffeln zur enev).

    Saniere also deine Aussenwand. Ich würde aber nicht 140mm nehmen, sondern wenn die Maßnahme durchgeführt wird, gleich einen guten Schlag mehr. Warum? Die Maßnahme soll eine recht dauerhafte (30a+) Angelegenheit werden. Jetzt gibst Du Geld aus der Hand und mit einer sehr geringen Mehrinvestition (Mehrdicke der Dämmung) kannst Du nochmals bessere Ergebnisse erreichen. Bei dieser Gelegenheit solltes Du prüfen, ob nicht auch gleich die Fenster auf Aussenkante Mauerwerk (oder gar dovor gesetzt werden sollten. Minimierung der Wärmebrücken) gesetzt werden sollten (Wärmebrückenberechnung - Verringerung der Wärmeverluste je Meter - Kostenersparnis - Gegenrechnen des Aufwandes mit der Energieersparnis).
     
  5. Mark

    Mark

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  6. #26 Alfons Fischer, 30.10.2012
    Alfons Fischer

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    Vielen Dank für diesen Beitrag.

    ich gebe zu: auch ich bin ein Adressat dieser Klarstellung, weil auch ich es immer (vielleicht aus der Angst, nichts falsch zu machen) trotzdem falsch ausgelegt habe... (nur bin ich immer einen anderen Weg gegangen, um mich in solchen Einzelfällen rauszuwinden. Aber das ist ein anderes Thema).

    Gut, dass es jetzt Rechtsicherheit gibt: wir dämmen nur die Flächen, die wir ohnehin ändern wollten, sofern die Bagatellgrenze überhaupt erreicht wurde...
     
Thema: Nach EnEV Dämmung Außenfassade
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