Reservierungsvertrag

Diskutiere Reservierungsvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor ca. 3 Monaten einen Reservierungsvertrag für ein Haus unterschrieben. Nach ca. einer Woche sind wir von diesem Vertrag...

  1. #1 Ladybau, 27.08.2006
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    Hallo,

    wir haben vor ca. 3 Monaten einen Reservierungsvertrag für ein Haus unterschrieben. Nach ca. einer Woche sind wir von diesem Vertrag zurückgetreten. Der Reservierungsvertrag enthält eine Klausel das wir 0,2 % des Hauspreises zahlen müssen. Letzte Woche kam die Rechnung.

    Meine Frage: Sind Reservieungsverträge überhaupt rechtskräftig? Eigentlich hatten wir nur zwei kurze Termine mit dem Verkäufer.

    Zweite Frage: Wir haben das gefühl, das das ganze Projekt vielleicht (es sollten auf einer Fläche 6 Häuser gebaut werden) gar nicht genehmigt wird, da einige Käufer bereits vor über einem Jahr unterschrieben haben. Was passiert dann mit dem Reservierungsvertrag?

    Vielen Dank für die Antwort.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.08.2006
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    Reservierungsverträge ...

    ... sind in der Regel rechtskräftig. Es sei denn, sie sind sittenwidrig (was hier der Höhe nach - 0,2% von z.B. 250.000 sind 500 € - erstmal nicht der Fall zu sein scheint) oder sie wären in betrügerischer Absicht erstellt (was Sie mit Ihrer 2. Frage andeuten).

    Hier kann Ihnen dazu keiner eine Antwort geben. Wenn Sie einen begründeten Verdacht hegen, müssten Sie das mit einem Fachanwalt für Baurecht besprechen, der auch den Reservierungsvertrag beurteilen kann.

    Wenn Sie das nicht wollen, müssen Sie zahlen.

    Sie müssen das so sehen:
    Bei einem Reservierungsvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, Ihnen ein bestimmtes Objekt zu einem bestimmten Preis für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Das heißt, in diesem Zeitraum auch keine weiteren Verkaufsbemühungen anzustellen. Die ja unter Umständen auch einen höheren Preis erzielen könnten.
    Sie gehen dabei noch keinerlei Kaufverpflichtung ein. Der Verkäufer trägt jedoch das Risiko, dass nach Ablauf z.B. von 3 Monaten der "Markt" umgeschlagen hat und er das Objekt dann nicht mehr für den ursprünglichen Preis verkaufen kann. Und für dieses Risiko verlangt er eine angemessene Entschädigung. Und das ist durchaus legitim.

    Mich wundert nur, dass die Rechnung so relativ spät nach Ihrem Rücktritt kam.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2006
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    Wo leben wir eigentlich....

    Da unterschreibt jemand einen Vertrag, den er, so nehme ich an, VOR Unterschrift gelesen hat.
    Und wenn dann die Vertragsstrafen wirksam werden, dann schauen wir mal, ob so ein Vertrag nicht unwirksam ist.
    Hätte der Verkäufer auf Unwirksamkeit plädiert, wenn der Käufer den Vertrag halten wollte, wie wäre dann wohl der Tenor der Frage gewesen.
    So langsam raff ichs wirklich nicht mehr. :motz :motz
    MfG
     
  4. #4 lugasch, 27.08.2006
    lugasch

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    Und nu sind wir beleidigt

    Hallo Ladybau,
    als du unterschrieben hast, hast du dabei darüber nachgedacht, ob er Vertrag rechtskräftig ist? Und hattest du vielleicht im Hinterkopf, die deinerseitigen Vorteile zu nutzen und wenn du damit fertig bist, die Rechtskräftigkeit anzuzweifeln?
    Genau richtig. Du bist Deutschland. Nimm, was du kriegen kannst.
     
  5. BJ67

    BJ67

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    Vorsicht, vorsicht, das hört sich nach Baugebiet an:
    Dann steht die Frage, ob der Vertrag, welcher zu schließen wäre, beurkundungspflichtig ist. Wenn ja, dürfte eigentlich der Wille des potentiellen Käufers nicht durch eine Vertragsstrafe in Richtung Kauf gebeugt werden. Dann müsste nach meiner laienhaften Rechtsauffassung bereits der Reservierungsvertrag notariell beurkundet werden, da dann der notar auch den arglosen Kaufinteressente über die tragweite seines Verhaltens aufklärt, was der Projekt-Verkäufer nicht macht.
     
  6. Jesus

    Jesus Gast


    Und Du bist auch Deutschland. Oder gibst Du, was Du hast?
    Echt toll, solche Kommentare...
     
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