Kampfmittelräumdienst notwendig?

Diskutiere Kampfmittelräumdienst notwendig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir starten jetzt mit unserem Bauvorhaben, wobei folgendes schon geschehen ist: - Erster Entwurf Architekt steht, wir arbeiten...

  1. #1 Raupengemach, 02.06.2009
    Raupengemach

    Raupengemach Gast

    Hallo zusammen,

    wir starten jetzt mit unserem Bauvorhaben, wobei folgendes schon geschehen ist:
    - Erster Entwurf Architekt steht, wir arbeiten an den Änderungen
    - Grundstück ist überschrieben (Kreis Düren, in der Eifel)

    Bevor wir anfangen zu bauen (bzw. bauen lassen ist wohl eher der richtige Begriff), möchte ich eine Sache klären:

    Der Vorbesitzer informierte uns, dass quer durch das Grundstück während des 2. Weltkriegs ein Schützengraben verlief. Die Flucht vor dem Feind war eher panikartig, vieles wurde (vielleicht?) zurückgelassen. Meine Frage:

    Muss ich das Grundstück vor dem Bauen vom Kampftmittelräumdienst untersuchen lassen oder ist dies nicht unsere Aufgabe? :confused:

    Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?
    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

    Raupengemach
     
  2. Terra

    Terra

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    Ja, muss immer gemacht werden. Bei uns hat die Stadt sogar ein Merkblatt und Anschreiben dem Bauantrag beigefügt. Vor der Absteckung mußte das Grundstück überprüft werden.
     
  3. #3 rainerS.punkt, 02.06.2009
    rainerS.punkt

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    Moin,

    Ein Pflicht zur Untersuchung gibt es m.E. nicht. Die Beräumung eines privaten Grundstücks ist aber vom Eigentümer selbst zu organisieren. Die Regelungen dürften aber je nach Bundesland unterschiedlich sein. Für NRW: http://www.im.nrw.de/sch/725.htm

    Die sollten dir sagen können, ob dein Grundstück besonders gefährdet ist. Würde ich schon im eigenen Interesse wissen wollen ;). Allerdings scheint es den Vorbesitzer nicht gestört zu haben, wenn ihm eine Granate unter der Kloschüssel explodiert?

    Edit: Da war Terra schneller und fachkundiger. Aber hätte das dann nicht schon längst erfolgen müssen?



    Viele Grüße
    Rainer
     
  4. Terra

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    Laut Bauordnung Nordrhein-Westfalen ist bereits im Baugnehmigungsverfahren die Überprüfung des zu bebauenden Grundstücks erforderlich.

    Dies geschieht zunächst durch Auswertung von Luftbildaufnahmen aus den Jahren 1939 bis 1945 durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierungen. Vom Ergebnis dieser Auswertungen hängt dann ab, ob im Vorfeld der Baumaßnahme weitere Untersuchungen durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erforderlich werden (z.B. Oberflächendetektionen von Flächen und Baugruben, Überprüfung von ehemaligen Flak-Stellungen, Schützengräben, -löchern, Sondierbohrungen im Bereich von vermutlichen Blindgängereinschlagstellen und dergl.).

    Da diese Maßnahmen in manchen Fällen einen Zeitraum von mehreren Wochen beanspruchen, sollten Bauherren rechtzeitig vor Baubeginn eine Auskunft über die Kampfmittelbelastung des zu bebauenden Grundstücks einholen.

    Bei uns wurde in nur 100m Entfernung letztes Jahr eine Fliegerbombe entschärft, dabei wurden für 4 Std. 500 Menschen evakuiert. Diese Bombe schlummerte Jahrelang 15 m neben einem Mehrfamilienhaus.
     
  5. #5 rainerS.punkt, 02.06.2009
    rainerS.punkt

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    Hi Terra,

    aus reinem Interesse: Wer trägt in den Fällen die Beräumungskosten?

    Grüße
    Rainer
     
  6. Terra

    Terra

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    Hallo Rainer,

    aus Billigungsgründen bei uns die Gemeinde. Ist glaub ich auch in ganz NRW so üblich.

    Leider ist das gesamte Ruhrgebiet damals stark zerbombt worden. Meine Heimat zu 60 %. Also ist es nicht unüblich darauf desöfteren zu stoßen.

    Es gehören ja auch nicht nur Fliegerbomben dazu, sondern auch Granaten, Munition, Kampfmittel etc.
     
  7. Terra

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    Ups,

    habe jetzt erst gelesen, dass Du die Beräumung meinst. Ich meinet die Untersuchung.

    Ich meine der Eigentümer muss dafür Rechnung tragen. Ein Grundstück ist halt nicht nur die sichtbare Ebene Fläche, sondern es gehört einem auch das Erdreich und der Luftraum unter und über einem.

    Soll aber nicht heißen, dass einem dann auch Bodenschätze gehören, dafür gibt es halt andere Gesetze.

    Und einem Flugzeug darf man das überfliegen des eigenen Grundstücks auch nicht verbieten! ;)
     
  8. #8 rainerS.punkt, 02.06.2009
    rainerS.punkt

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    Die Welt ist ungerecht! :frust

    Aber danke; wieder was gelernt!
    r.
     
  9. #9 DarkwingDuck, 02.06.2009
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    Darfst man schon :
    1. Es muß unter 100ft fliegen
    und
    2. Man muß das Beschwerdeschreiben an der Windschutzscheibe des Fliegers befestigen!(Jump High):bounce:

    Darkwing Duck
     
  10. #10 rainerS.punkt, 02.06.2009
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Thema: Kampfmittelräumdienst notwendig?
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