Brandwände

Diskutiere Brandwände im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hat jemand eine aktuelle Auflistung, wie die einzelnen Länder regeln, wann eine INNENwand als Brandwand ausgebildet werden muss? Innerhalb...

  1. Mark

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    Hat jemand eine aktuelle Auflistung, wie die einzelnen Länder regeln, wann eine INNENwand als Brandwand ausgebildet werden muss?

    Innerhalb ausgedehnter Gebäude sind diese in Abständen von höchstens 40 m zu errichten.

    Wie ist das bei Reihenhäuser genau geregelt?

    Gruß

    Mark
     
  2. #2 Gast360547, 06.05.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    falscher bereich, aber dennoch

    Moin,
    der Wortlaut ist in den LBO fast überall nahezu gleich.
    Bei ausgestreckten Gebäuden so um die 40m, wenn denn das Gebäude auf EINEM Grundstück steht.
    Bei Reihenhäusern mit einzel parzellierten Grundstücken ist m. W. n. IMMER eine Brandwand oder Brandwand ähnliche Konstruktion vorzusehen.
    Das ergibt sich daraus, das die ansonsten geforderten Abstände zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten sind.
    Und bei der Ausbildung von Brandwänden gibt es ganz klare Vorschriften, die aber bei Reihenhäusern und Bauträgern meistens (99%) nicht eingehalten werden.
    M. f. G.
    stefan ibold
     
  3. Gast

    Gast Gast

  4. Mark

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    Habe mir die Mühe gemacht. :)

    Im Folgenden habe ich für jedes Bundesland aufgeführt, wann für Reihenhäuser die Gebäudetrennwand als Brandwand ausgebildet werden muss, die LBOs hoffentlich richtig interpretiert:

    Baden-Württemberg: alle

    Berlin: ab 3 Vollgeschosse

    Hessen: alle Gebäude größer 13 m (Klasse 5)

    Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: alle Gebäude größer 8m (mittlerer Höhe).

    Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Gebäude bis 8m (niedriger Höhe) ab 3 Wohneinheiten und alle Gebäude größer 8m (mittlerer Höhe).

    Stimmt die Auflistung?
     
  5. #5 hscholl, 10.05.2003
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    Brandwände in nrw

    @ mark: nicht ganz
    für nrw gilt:
    Gebäudeabschlusswände als Brandwände sind in Gebäuden geringer Höhe mit mehr als 2 Wohnungen sowie in allen anderen Gebäuden, also bei mittlerer Höhe und höher hinaus anzu- wenden.
    Bei Gebäuden geringer Höhe liegt der Fußboden des obersten Aufenthaltsraumes weniger als 7 m über dem Geländeniveau.
     
  6. MB

    MB Gast

    Ähm

    Ging es nicht um Innenwände?
     
  7. #7 hscholl, 15.05.2003
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    Innenwände

    hallo mb:
    die Frage lautete: Wie ist das bei Reihenhäusern?
    Daraus schloss ich, dass hier die Gebäudeabschlusswände nachgefragt sind. Reihenhäuser mit mehr als 40 m Breite sind recht selten
    mfg
    hajo scholl
     
  8. MB

    MB Gast

    Ich biete 120

    120 m Reihenhaus :) Ist Ernst, hab ich gerade zur Sanierung.

    Aber um auf das Thema zurückzukommen: man muß eben nachfragen, was genau gemeint ist.
     
  9. Mark

    Mark

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    Es geht natürlich um die Gebäudetrennwände :)
     
  10. MB

    MB Gast

    Danke

    Sach ich ja immer: viele Fragen führen wegen der Formulierung zu falschen Antworten.
     
Thema: Brandwände
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