Aufbau einer Mängelliste

Diskutiere Aufbau einer Mängelliste im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Wie muss eine Mängelliste bei einem Neubau aussehen bzw. was muss dariun enthalten sein? Gibt es irgendwo Beispiele bzw. Vorlagen?...

  1. #1 DerBauherr, 08.09.2006
    DerBauherr

    DerBauherr Gast

    Hallo.

    Wie muss eine Mängelliste bei einem Neubau aussehen bzw. was muss dariun enthalten sein?
    Gibt es irgendwo Beispiele bzw. Vorlagen?

    Danke.
    Dirk
     
  2. #2 Carden. Mark, 08.09.2006
    Carden. Mark

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    Ja

    gibts es
     
  3. damy

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    ich würde mal sagen: die Mängel

    aber da frag ich mich auch: :think

    wer soll die Mängel fachlich richtig erkennen und aufschreiben :confused:
    Das kann doch eigendlich nur jemand der die Mängel erkennen kann, also ein Sachkundiger/Sachverständiger.

    Und ein Sachkundiger/Sachverstäniger weis in der Regel wie eine Mängelliste aussehen muss. :biggthumpup:

    damy
     
  4. #4 DerBauherr, 08.09.2006
    DerBauherr

    DerBauherr Gast

    ...schon immer wieder klasse, diese Beiträge/Antworten.

    Selbst, wenn ich nicht hingeschrieben habe, woher ich eine Vorlage einer solchen Mängelliste erhalten/finden kann, impliziert das ja wohl meine Frage.

    Naja, wer sich dabei toll findet, einfach nicht helfende Antworten zu geben... Der ist aber hier im Forum falsch, denn hier geht es darum, Fragenden zu helfen und nicht verarschende Antworten zu posten.

    Ansonsten:
    ...ja, ist schon richtig, dass das ein Bausachverständiger machen sollte. Dennoch möchte ich das schon vorbereiten und eine entsprechende liste erstellen. Eine Liste stellt jedoch eben nur eine "Liste von Behauptungen" dar, die nicht begründet sind, oder!?
     
  5. #5 Carden. Mark, 08.09.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Richtig

    jedenfalls bis zur Abnahme.
     
  6. damy

    damy

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    Dann machs doch nicht so kompliziert, nimm ein Blatt Papier und schreibe die Dinge von denen du meinst sie wären Mängel darauf. Am besten irgendwie geordnet z.B. nach den Räumen im Haus, den Ansichten von außen, dem Dach usw.
    Dann kanst du das später mit deinem SV vorlegen.


    damy
     
  7. #7 peter9, 01.10.2006
    Zuletzt bearbeitet: 01.10.2006
    peter9

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    Hallo,

    Prof. Reister empfiehlt eine ausführliche Dokumentation mit Foto und eingeblendetem Zollstock und Beschreibung.

    Sie muß bereits während des Baues fortlaufend erstellt werden.
    Manches ist später eben nicht mehr sichtbar.

    Ohne diese Erläuterungen ist eine reine Fotosammlung nicht ausreichend


    Eigentlich dürfte das alles nicht notwendig sein, da ja heute alles überwacht wird. Zumindest muß für jeden Pups ein Saachkundiger dem Bauamt gemeldet werden. Auch der Architekt ist ja in jedem Fall mit der Beaufsichtigung beauftragt und haftet ebenfalls für den Murks der Handwerker.

    Oft ist der Murkst der Handwerker aber auch wegen fehlender oder falscher Planung erst notwendig, weil es dann nicht mehr anders geht.

    peter
     
  8. #8 Hundertwasser, 01.10.2006
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    Nimm am besten ein Excel Tabellenblatt. Oben kommt der Bauherr und das jeweilige Gewerk. Dann können die Mängel eingetragen werden:

    Erste Spalte laufende Nummer, zweite Spalte Raum, dritte Spalte Bauteil, vierte Spalte Beschreibung des Mangels. Durch die laufendse Nummer können problemlos etwaige Fotos zugeordnet werden. Der Mangel muss so beschrieben sein, das der Handwerker diesen auch problemlos identifizieren kann.

    Also nicht: Im Wohnzimmer sind zwei Flecken an der Wand, sondern:

    1. Nummer X 2. Wohnzimmer, 3. Wand Süd, über Fenstersturz 4. gelbliche Flecken im Anstrich

    Zusätzlich können noch weitere Punkte aufgenommen werden. Mein Beispiel ist aus dem Malerbereich wo die o.g. Punkte ausreichen. Kann mir aber vorstellen das bei verschiedenen Gewerken noch mehr Infos aufs Blatt müssen.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 01.10.2006
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    @DerBauherr ...

    ... worum handelt es sich denn eigentlich genau?
    Ist es ein Bauträgerobjekt?
    Ist es eine GÜ- oder GU-Leistung, die abgenommen werden soll?
    Was ist das für ein Sachverständiger, der die Mängel aufnehmen soll und wozu?

    Ich denke mal, wir schwimmen hier alle ein bisschen :konfusius .
     
Thema: Aufbau einer Mängelliste
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