Bauen im Aussenbereich

Diskutiere Bauen im Aussenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir würden gerne im Aussenbereich bauen. Mit dem Fragezeichen versehen ist unser Grundstück. Rechts wurde vor 30 jahren mit...

  1. Urbi81

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    Hallo Zusammen,
    wir würden gerne im Aussenbereich bauen.
    Mit dem Fragezeichen versehen ist unser Grundstück. Rechts wurde vor 30 jahren mit baugenehmigung gebaut, etwas weiter steht
    noch eim haus. Wie seht ihr den Fall ?
    Mir ist sehr wohl bewusst, das es unheimlich schwierig ist im außenbereich eine genehmigung zu erhalten, stichwort zersiedelung, politischer willen und vieles andere.
    Was haltet ihr von diesem Argument was für eine Bebaung sprechen würde: Da hier eine Baulücke aufgefüllt werde, werde die Splittersiedlung zulässig aufgefüllt.
    Für Eure Meinungen und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
     

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  2. PeterB

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    Wenn die Nummern auf den Häusern die Hausnummern sind, dann sind zwischen 52 und 62 ja genau 4 Bauplätze eingeplant. 3 davon auf dem "ehemaligen"? Sportplatz und einer auf Deinem Grundstück ;-)
    Ich würde es also nicht für sooo abwegig halten dort etwas genehmigt zu bekommen.
     
  3. #3 Thomas B, 04.12.2013
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    Ich auch nicht.

    Zumal: es ist m.E. immer sinnvoll eine vergleichsweise teure Straße (Bauwerk Straße, Kanal, Versorgungsleitungen usw.) nicht nur einseitig zu bebauen, sondern wenn möglich immer beidseitig. Das gebietet mE schon die Wirtschaftlichkeit.

    Dein Grundstück schließt tatsächlich eine eher zersiedelte Situation. Wie es gelungen ist die sich speerspitzenförmig in die Ackerlanschaft hineinragende Bebauung genehmigt zu bekommen würde mich tatsächlich interessieren.

    Ich sehe hier absolut gute Chancen für eine Genehmigung. Gerade angesichts dessen was da schon genehmigt worden ist!
     
  4. Einmal

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    Ist es nicht normalerweise so, dass erst die Gemeinde das Ackerland günstig kauft, dann zu Bauland erklärt und um den Faktor 50-100 teurer wieder verkauft. Zumindest bei den klammen Kommunen in NRW ein Geschäftsmodell.

    Ich bin deshalb nicht ganz so optimistisch. Ein Kollege der auf einen ehemaligen Hof wohnt, versucht schon seit Jahren zu bauen. Die Gemeinde besteht aber auf den Kauf des Ackerlands.
     
  5. #5 Berzuio, 11.12.2013
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    Es gilt doch der Leitsatz mit dem letzten Haus beginnt der Außenbereich und für eine Baulücke ist das ganze bis zur Nr 52 zu groß.
    Ich sehe da keine Chance.

    Durch Parteispenden könntest du höchstens versuchen eine Außenbereichssatzung für den Bereich 52 bis 64 hinzubekommen

    Die Speerspitzenbebauung wird aus einer Zeit sein, in der noch ganze andere Gesetze galten.
     
  6. #6 Bauliesl, 11.12.2013
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    Was ist eine Speerspitzenbebauung??

    Frag ich mich.
    Gruß Liesl
     
  7. stevie

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    Die Reduzierung der Bebauungsbeschreibung eines Bauexperten :winken :

     
  8. Taipan

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    Es liegt aber ein nicht unwesentlicher Unterschied darin, ob ich speerspitzenförmig baue oder ob ich auf einer Speerspitze baue. Wieder mal ein Fall von: Deutsch verlernt.
     
  9. #9 Thomas B, 12.12.2013
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    Die Baugesetzgebeung ist aber kein Selbstbedienungsladen der jeweiliegn Geinden/ Behörden, sondern ist allg. gültig und ist anzuwenden. Wenn da nun eine Baulücke ist kann man eine Bauvoranfrage stellen. Diese kann natrürlich abgelehnt werden. Diese Ablehnung gilt es aber zu begründen. Das dürfte spannend werden. Denn eine solche Begründung wird ja kaum lauten "...wir hätten gerne günstig das Stück Land von Herrn XY um es in Bauland umzuwidmen und ihm dann wieder zu veräußern...". Gleichzeitig sollte in einer solchen BVA natürlich das eigenen Anliegen auch stichhaltig begründet werden, warum man da will und daß die Anderen ja auch durften....

    Einziger Wermutstropfen: Handelt es sich bei dem Stück Land tatsächlich um ein unerschlossens Stück Ackerfläche, könnte der Stadt (in Person des Bundesministeriums der Finanzen) hier eine Wertsteigerung erkennen und diese Wertsteigerung würde steuerlich ins Gewicht fallen. Es wäre ja quasi ein Wertzuwachs.
     
  10. Urbi81

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    Hallo

    erstmal Danke für die zahlreichen Antworten, in den Baulücken 54-58 wurde ein baustopp erhängt,
    da diese fläche eine frühere Mülldeponie der damaligen besatzungsmächte war. Ab dem Weg beginnt wieder
    freies Ackerland. Ich hänge noch zur Ergänzung einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan bei.
    Vielleicht erkennt der ein oder andere hieraus noch das ein oder andere Argument. 2013-12-12_082615.png
     
  11. #11 Eumeltier, 12.12.2013
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    Sowas kann ich (in Grenzen) verstehen, wenn derjenige dort auch wirklich bauen möchte, den Antrag stellt, dieser genehmigt wird und damit das Land dann tatsächlich "mehr wert" ist.

    Im Fernsehen gab es jedoch Berichte, wo in einer Straße die Baugrenze nach hinten geschoben wurde. Auf einmal hätten alle, die dort wohnen, ein zweites Haus hinten in ihren Garten stellen dürfen. Und alle sollten nun Steuern auf diesen Wertzuwachs aufgrund der Änderung von Garten- in Bauland zahlen.

    DAS finde ich nicht akzeptabel. Ist ja wie eine Gelddruckmaschine... nachher kommt meine Gemeinde noch auf die Idee, meine 5ha Ackerland zu Bauland zu machen. Macht mich damit (auf dem Papier) reich, aber in Wirklichkeit arm...
     
  12. #12 Thomas B, 12.12.2013
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    Also wäre Deine Fläche "unbelastet"?

    Wie ich schon schrieb.: Da dort andere (ich sehe hier mind. 4 Einzelhäuser) schon gebaut haben, würde imich interessieren mit welcher Begründung man gerade Dir das selbe Recht nun verwehren will.

    Mein ernstgemeinter Ratschlag, weil anders kann man das hier ohnehin nicht klären, wäre, daß Du Dir einen guten Architekten nimmst (brauchst Du ja früher oder später ohnhin) und den beauftragst die Bebaubarkeit mittels BVA rechtssicher zu klären. Macht er es richtig, malt er auch nicht einfach nur einen lieblosen Plan, sondern fühlt erstmal persönlich im zuständigen Bauamt vor, frat, klärt, diskutiert und argumentiert. Das Ganze sollte dann in eine BVA münden. Ein positiver Bescheid ist dann schon mehr als die halbe Miete. Dann nämlich hast Du einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.
     
  13. #13 Eumeltier, 12.12.2013
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    Das klappt auch nicht überall. Hier im Bauamt arbeiten solche Exemplare... hat mir mein Architekt erzählt, er dort hin um zu klären, was geht und was nicht, worauf man sich einigen kann. Die Sachbearbeiterin war nicht zu einem Gespräch bereit... "Stellen Sie einen Antrag, dann werde ich ihn genehmigen oder ablehnen"...
     
  14. #14 Thomas B, 12.12.2013
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    ...es gehört schon zu den Obliegenheiten der Behördenhengste mit dem gemeinen Fußvolk (und in diesem Falle desssen Vertrerer...Architekt) Gespräche zu führen, zu beraten usw.

    Will der eine nicht, muß man sich ggf. einen Stufe höher in der Hierachie melden. Fühlt sich dann einer übergangen, kann man ja darauf hinweisen, daß der "untere" ja nicht mirt einem reden wollte...kommt sicher gut an.

    Aber stimmt natürlich schon: Ratschläge und Tipps können niemals allgemein gültig sein, weil es natürlich überall menschelt und sich diese Exemplare der Spezies auch überall ein wenig anders verhalten.

    Dennoch kommt die Info hier etwas rüber als würde nach alter Gutsherrenart entschienden. Das mag sogar hin und wieder zutreffen, man muß sich das aber nicht gefallen lassen! Die Damen und Herren Behördenmenschjen haben nach getltendem Recht zu genehmigen oder abzulehenen. Lehnen sie ab, so muß dies natürlich begründet sein. Genauso sollte eine BVA natürlich begründet werden (nicht nur "will bauen!"). Der Hinweis (in diesem fall) auf mind. 4 weitere Häuser, die an sogar noch exponierterer Stelle genehmigt wurden. der Hinweis die Baulücken gerade an der Außengrenze des Ortes zu schließen/ zu glätten/. evtl. noch mehr Hintergrundinfos (über die wir hiuer nicht verfügen) sollte schon mal gute Munition sein....
     
  15. #15 Berzuio, 12.12.2013
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    Das sieht ja gar nicht so schlecht aus!
    Dann wäre die Mülldeponie (Baulücke) ja Teil des Innenbereiches.
    Dann ist der Acker ggf eine Baulücke zw. Innenbereich und der Einzelaußenbereichsbebauung.

    Also das hätte schon Chancen. Ein Beratung beim Baurechtsanwaltz würde sich da lohnen.

    Leider verlaufen solche Fälle meistens so, dass das Bauamt das ernstmal ablehnt und man dann den Weg über das Verwaltungsgericht wählen muss. 2-3 Jahre Zeit und ca 3000-6000 Euro kostet das dann

    BEi mir hat es einmal nicht geklappt, einmal schon:)
     
  16. #16 Thomas B, 12.12.2013
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    Kann ich nicht bestätigen.

    Was nicht heißt, daß die erstmal nicht ablehnen. Das kann natürlich sein.

    Daß dies aber eher die Regel ist, kann ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen (Außenbereich schon mal gerne mit Ablehnung, aber hier...bei dieser schon recht dichten, das betroffene Grundstück quasi umschließeneden Bebauung??).

    Die Begründung der Ablehung würde mich interessieren...ehrlich.

    Aber über dasWohl und Wehe können wir hier noch stundenlang spekulieren, können Mutmaßungen, Abstimmungen machen ... alles egal. Es gilt dies mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Dann wird man sehen.

    Baurechtsanwalt halte ich derzeit für absolut Fehl am Platze. Kostet Geld (viel Geld?). Warum nicht erstmal mit einem Planer (Architekt) das Thema bereden...obwohl...machst Du ja...hier ;) ?
     
  17. #17 Ingo Nielson, 12.12.2013
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    Ich sehe hier auch gute Chancen. Die Lücke schreit ja sozusagen nach Bebauung. Ich für mich sieht das eher nach einem 34er Grundstück aus als nach einem 35er..
    Die erste Frage ist: wo beginnt der Außenbereich eigentlich?
     
  18. #18 Viethps, 15.12.2013
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    In der Bodenrichtwertkarte von Lampertheim ist der Bereich ab dem Weg nicht mehr enthalten.
    Der Nachbar und der weitere südlich wurden wohl mal als Aussiedlerhöfe genehmigt.
    Hier in NRW unter ähnlichen Bedingungen klappt eine Auffüllung fast nie.
    Stichwort: Abstandsflächen zu landwirtschaftlichem Betrieb, Tennisplatz, Umgehungsstrasse.....
     
Thema: Bauen im Aussenbereich
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