Mauerwerk abrechnen/kalkulieren

Diskutiere Mauerwerk abrechnen/kalkulieren im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen allen miteinander, ich habe mal eine generelle Frage bezüglich dem Abrechnen von Außenmauerwerk. Wie verhält sich das abziehen von...

  1. #1 Dieter3011, 26.11.2015
    Dieter3011

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    Guten Morgen allen miteinander,

    ich habe mal eine generelle Frage bezüglich dem Abrechnen von Außenmauerwerk. Wie verhält sich das abziehen von Öffnungen?
    Darf man die Öffnungen abziehen? Oder erst ab z.B. 2,5m²?

    Wir haben z.B. im EG ein Fenster Außenmaß von 1,75 x 1,21 = 2,12m². Jetzt soll der GU auch noch ein Rollladenkasten mitliefern und verbauen. Dies ist in einer separaten Position in lfdm. ausgeschrieben/angeboten.
    Nun wäre die Öffnung 1,75 x 1,51 = 2,64m². Dürfte ich diese Öffnung abziehen? Denn die Öffnung ist als "U" zu sehen und wäre nun größer als 2,50m²?

    Vielleicht kann uns hier jemand auf die Sprünge helfen. Wir sind aktuell kurz vor Vertragsunterschrift. Allerdings möchte der GU erst einen Vertrag Als Einheitspreisvertrag, sodass er die genaue Massen zusammentragen kann um daraus eine Pauschale zu bilden. In unserem LV wurden allerdings alle Öffnungen überrechnet. Der Vertrag soll nach BGB (Haus und Grund) geschlossen werden.

    Vielen Dank im Voraus

    Grüße Dieter
     
  2. #2 Dieter3011, 27.11.2015
    Dieter3011

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    Hi! bin ich mit der Frage eventuell im falschen Unterforum?
    Falls ja, kann es gerne verschoben werden. Sorry!

    mfg Dieter
     
  3. #3 Gast036816, 27.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das thema ist schon richtig platziert.

    nach VOB/C ist das eindeutig geregelt, ab 2,50 m² wird abgezogen. wird der vertrag nach BGB abgeschlossen sollte eine regelung im vertrag detailliert aufgenommen werden. damit bist du bei der beständigen problematik, die in diesem zusammenhang immer auftritt: der vertrag sollte von einem fachmann oder einer fachfrau auf vollständigkeit geprüft werden und anwaltlich abgesichert sein. ein forum wird das nicht ersetzen können.
     
  4. #4 Dieter3011, 27.11.2015
    Dieter3011

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    Hallo Rolf, vielen Dank für deine Antwort. Ich war mir nicht sicher gewesen.
    Fliesen die m² der RoKa dann mit in das Öffnungsmaß hinein, wenn dieser separat ausgeschrieben ist?
    Im LV ist keine separate Öffnungsposition. Allerdings sind Laibungssteine separat in lfdm ausgeschrieben.

    Öffnungsmaß.jpg

    Wäre diese Öffnung abzuziehen?

    Welcher Anwalt wäre für unseren Fall der richtige? Welche Fachrichtungen? Bau und Vertragsrecht?

    Grüße Dieter
     
  5. #5 Gast036816, 27.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich kann dir das nicht sagen, dafür muss jemand das ganze angebot mit leistungsbeschreibung lesen und verstehen.

    ein anwalt dieser fachrichtung ist richtig!
     
  6. #6 Dieter3011, 27.11.2015
    Dieter3011

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    Hallo Rolf, noch einmal vielen Dank. Bei Recherchen im Internet habe ich gelesen das RoKa übermessen werden. Weiter unten steht dann, wenn RoKa größer sind als 0,5m², werden diese abgezogen.
    Es muss doch eine eindeutige Regel hierfür geben, ohne diesen Punkt mit dem Anwalt besprechen zu müssen, oder? Natürlich werden wir einen Anwalt wegen dem gesamten Vertrag aufsuchen. Mir geht es aktuell um das nachrechnen der Massen.

    Das Fenster ist 2,12m², der RoKa 0,53m². Ich verstehe in diesem Fall die Erklärung in der VOB/C nicht.
    Tut mir leid, wenn ich noch einmal nachfasse.

    Grüße Dieter.
     
  7. #7 Gast036816, 27.11.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    noch einmal, es muss sich jemand mit dem gesamten text der leistungdbeschreibung? beschäftigen. wenn dort eine textpassage enthalten ist wie: die regelungen nach VOB/C DIN 18...... sind bestandteil des BGB-vertrags......, dann ja oder anwalt fragen.

    hat ein dienstleister deines vertrauens die leistungsbeschreibung erstellt oder ist die beschreibung der kreativität des unternehmers entsprungen?
     
  8. #8 Dieter3011, 27.11.2015
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    Somit dürfte ich, falls ich dich richtig verstanden habe, auf der sicheren Seiten sein. Vielen herzlichen Dank Rolf und dir ein schönes Wochenende.
     
  9. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Gut da ist schon mal der zughörige Teil der VOB vereinbart. Allerdings kann man das in den weiteren Vorbemrkungen und LV-psotionen wieder anders handhaben .

    Daher: manche Themen gehören einfach direkt bei der LV-Position geklärt, statt dieser unsäglichen Auslegungsfragen...
     
  10. #10 Baufuchs, 27.11.2015
    Baufuchs

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    gehört die Zeichnung aus #4 zu deinem Bauvorhaben?
     
  11. #11 Dieter3011, 27.11.2015
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    Hallo Baufuchs, ja, es war ein Ausschnitt aus dem Eingabeplan. Wieso?
     
  12. #12 Baufuchs, 27.11.2015
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    Baufuchs Gast

    weil da ein Fenster mit Aufsatzrollladenkasten dargestellt ist.

    Den liefert/baut der Fensterbauer ein, nicht der Rohbauer, die Mauerwerksöffnung wäre dann sowieso inkl. Rollladenkasten zu bemessen.

    M.e. wird das bei den in der Zeichnung dargestellten Giebelfensterposition nicht gehen, da seitlich (nach rechts) nicht genug Platz für Überstand Rollladenkasten + Sturzauflager vorhanden ist.
     
  13. #13 Dieter3011, 27.11.2015
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    Ok, dann ist das im Eingabeplan falsch. In den Detailplänen ist der Mauerwerksrollladenkasten abgebildet und auch in den Schnitten erkenntlich. Dieser ragt dann jeweils ca. 12,5cm über die Fensteröffnung hinaus.

    Ich werde in den Vertrag einfach mit reinnehmen, das der RoKa mit zu der Öffnung zählt.
     
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