Ausschreibung bei Ersatzvornahmen üblich ?

Diskutiere Ausschreibung bei Ersatzvornahmen üblich ? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Moin, ich hatte schon ein paar mal hier geschrieben und bin sicher einer der wenigen, die richtig Pech mit dem Bauen haben. Wir mussten unseren...

  1. #1 angostura, 15.05.2010
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    Moin,

    ich hatte schon ein paar mal hier geschrieben und bin sicher einer der wenigen, die richtig Pech mit dem Bauen haben. Wir mussten unseren Rohbauer kündigen, weil er zuletzt trotz terminlicher Zusage mehrfach unentschuldigt nicht erschienen ist und auch für ein Gespräch nicht zur Verfügung stand. Die Schlußrechnung hat er bis jetzt trotz Fristsetzung nicht erstellt. Kündigung war Ende März. Unser Architekt hält es aktuell auch nicht für nötig die Schlußrechnung zu erstellen, damit wir wissen, wo wir finanziell stehen. Nun sind Ersatzvornahmen für mangelhaftes und nicht erfolgtes geplant. Es geht hier speziell um einen Teil des Daches, der aufgrund des Wetters jetzt langsam mal richtig fertig gestellt werden muss. Es gibt ein Angebot zur Ersatzvornahme, welches auf Stundenbasis berechnet ist. Dies erscheint mir recht riskant, zumal der Preis sehr hoch ist im Vergleich zum ursprünglich veranschlagten Preis des Rohbauers (erweiterter Rohbau, kein GU oder GÜ).
    Die Frage nun ist es üblich nur ein Angebot zur Ersatzvornahme einzuholen oder ist eine kleine Ausschreibung eher die Regel ? Worauf hat man ein Anrecht ? Das die Kosten komplett vom Rohbauer getragen werden oder der Einbehalt ausreicht ist illusorisch. Die Rechnung sind leider vor Erkennen des Mangels durch unseren Sachverständigen vom Architekten freigeben worden (Abschläge)

    Vielen Dank bei meinem Hilfegesuch.

    Angostura
     
  2. #2 MoRüBe, 15.05.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich bin verwirrt...

    ... im September wurden bereits die Fenster eingebaut und nu is noch nicht mal der Rohbau fertig?

    Oder hab ich da was völlig mißverstanden???:confused:
     
  3. #3 angostura, 15.05.2010
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    Moin MoRüBe

    sehr aufmerksam gelesen. Es handelt sich um eine Art erweiterten Rohbau, soll heissen das Bauunternehmen ist verantwortlich für den klassischen Rohbau inkl Klinker im EG ( mit falscher Z-Folie), Dach, Wärmedämmung, Putz, Estrich Trockenausbau innen (Gipskarton an den Decken im OG). Du siehst also , dass es extrem hakt.
    Ja die Fenster sind im September rein. Das WDVS im OG ist kurz danach dran gekommen (okay falsche Dicke, war auch schon Thema hier). Wir haben jetzt ein Staffeldach, diese ist fehlerhaft ausgeführt worden.
    Es fehlt die Dampfbremse, unser Architekt hat dies nicht bemerkt. Wir hatten im November einen Sachverständigen auf der Baustelle. Seitdem herrscht hier eine Art Beamtenmikado.
    Nun nach Kündigung des Bauunternehmens wurde die beschriebene Ersatzvornahme geplant, wobei die Haftung aktuell gänzlich unklar ist. Es ist natürlich keiner gewesen. Das Staffeldach ist provisorisch geschlossen worden, nun aber nicht mehr komplett dicht. Hier liegt das Problem.

    Also wie steht es mit den Ersatzvornahmen, muss man da nehmen was angeboten wird ?

    Angostura
     
  4. #4 greentux, 15.05.2010
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    Ich würd nen Anwalt auf die Baustelle holen... aber den hast Du ja schon vermutlich vom anderen Streß.
     
  5. #5 angostura, 15.05.2010
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    Ja wir haben einen Anwalt, einen Gutachter und einen Bauherrenvetreter, aber man ahnt nicht, wieviel Ärger eine einzelne Person machen kann. Ein Rausschmiß zieht ungeklärte Haftung nach sich und eigentlich wollen wir kein Rechtsstreit, sondern nur ein fachgerechtes Haus zu einem aktzeptablen Preis.

    Momentan schüttet es hier wie aus Eimer, hoffentlich ist morgen nicht wieder Wasser im Haus, obwohl der rchitekt am Freitag mit einem Dachdecker was gemacht haben will.

    Angostura
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ersatzvrnahme ist immer ein heisses Thema.

    Wenn Ihr noch mit den bösen Buben abrechnen wollt oder müsst (Gegenrechnen), dann geht der Weg eigentlich wie folgt.
    1) Bautenstand festhalten!
    2) Halbfertige Leistungen lassen sich fast immer nur nach Stunden abrechnen. Hier muss der Nachunternehmer aber genau festhalten, an welcher Position aus Vertrag des Gekündigten er gerade rumbastelt.
    Da müsste dann stehen 2 Std Pos. 34, 1 Std Pos 78 nachgearbeitet ............
    3) Für noch komplett ausstehende Leistungen oder Leistungen, die sich klar aufteilen lassen (Durchbruch anlegen hat der erste gemacht, das mit beauftragte Schliessen macht der zweite) sind Einheitspreise sinnvoll.
    4) Wenn wie hier anscheinend gegeben der Bau durch die Zeit für die Einholung von Angeboten oder Aufstellen von LVs Schaden nehmen kann, ist das nicht zumutbar.
    Wenn es "nur" um den Zeitverzug für den Bauherren geht, ist es sinnvoller, mehrere Angebote einzuholen oder eine Ausschreibung zu machen, damit der Nachweis erbracht werden kann, dass der AG seiner Schadenminderungspflicht nachgekommen ist.

    *************

    Die arme Sau, die das alles abrechnen darf, tut mir echt Leid. Ich hab das einmal für ein riesiges Dach gemacht, bei dem Zimmerer Nr. sich z.B. mal eben eine Woche mit der ganze Firma auf seine Dorfkirmes verabschiedet hat - ganz offiziel mit Ansage.
     
  7. #7 susannede, 16.05.2010
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    Ich hab das auch mal gemacht - den Zustand aller angefangenen, halbfertigen und ganz erstellten Leistungen ermittelt....nicht zu vergessen, die Mängel, die "Meister 1" ggf. hinterlassen hat, samt deren Bewertung.

    Das ist der zeitliche Horror...und das Schönste daran: bezahlen will dies meist auch keiner.

    Hier kann man nur raten, eine vertrauenwürdigen Nachfolger zu finden, der

    a) wie Ralf schon schreibt, die angefangenen Sachen auf Regie beendet (muss überwacht werden)

    b) die noch offenen Leistungen als EP anbietet.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 16.05.2010
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    Der Unternehmer müsste nen Sockenschuss haben wenn er *Restarbeiten* zum Einheitspreis anbietet.

    Meistens handelt es sich um *Popelmengen* bei denen der Einheitspreis dann solche Höhen annimmt, dass einem schlecht wird oder das Angebot strotzt nur so vor lauter *Mehrpreisen* für anarbeiten hier und da und dort und hier nochmal .... ausserdem viel Spaß beim Mengen erfassen und ausschreiben von so nem Kram .... das geht ganz einfach in die Hose.

    Gute Architekten haben für sowas mindestens einen Handwerker in ihrem Bieterkreis bei dem sie wissen dass sie nicht übern Tisch gezogen werden auch wenn der oftmals von Haus aus nen Tick teurer ist als die üblichen Verdächtigen.


    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.05.2010
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    Achim, das Problem sind nicht "wir".

    Das Problem ist das Gericht, wenn BU Nr1. seinen Werklohn einklagt (natürlich völlig überzogen) oder AG von BU 1 die Kosten von BU 2 zurück haben will.

    Du glaubst gar nicht, was Gerichte da an Schwachsinn der Gegenseite akzeptieren.
    Bei dem o.a. Zimmerer wäre es nur möglich gewesen, die Anforderungen des Gerichts zu erfüllen, wenn wir extra einen BL für die Zeit der Nachbesserung und Fertigstellung fest auf der Baustelle gehabt hätten, der jedem Zimmerergesellen auf die Finger geschaut hätte und mit dem zusammen genau dokumentiert hätte, was er gerade wie lange gemacht hat.
    Die Nacharbeiten und die Fertigstellung haben insgesamt rd. 4 Wochen gedauert :mauer
    4*40*50 = 8.000 € zusätzlicher Bauleitungskosten.
    Die hätte man uns umgekehrt aber garantiert als übertrieben und damit als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht um die Ohren gehauen.
    Ergo:
    Wie Dus machst, machst Dus verkehrt :cry
     
  10. #10 angostura, 16.05.2010
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    Vielen Dank für die Beiträge, obwohl es mir nun noch schlechter geht. Der Bautenstand ist nicht so detailliert festgehalten, wie hier beschrieben. Die Mängel sind schon gar nicht genau aufgeführt. Es gibt nur Photos aus allen Winkeln mit den fehlenden Arbeiten, aber nicht mit den mangelhaften. Dies scheint also so nichts zu taugen. Auch beeinhaltet das Angebot der Ersatzvornahme keinen bezug zum Vorauftrag, wie beschrieben. Es werden nur die Leistungen aufgeführt, die zu vollbringen sind. Der Architekt ist leider ein Teil des Problems, weil er im Bereich des Staffeldaches keine Bauüberwachung durchgeführt hat und nur deshalb sitzen wir nun da. Die Verantwortung dafür will er auch nicht übernehmen. Die Firma , die die Ersatzvornahme durchführen soll, ist auch nicht von ihm, sondern vom Bauherrenvertreter vorgeschlagern worden. Er hatte keine Firma , die er bennen konnte.
    Wir reden hier über ein Staffeldach von ca 70 qm, welches aktuell provisorisch geschlossen ist. Diest muss neu aufgebaut (Dampfsperre rein) und mit vorhandenem Material fertiggestellt werden. Dafür werden momentan so ca 8000 Euro plus MwSt und plus Gerüstkosten aufgerufen. Ich finde dies ist enorm.

    Ich sehe, wir sind noch lange nicht am Ende, wahrscheinlich noch nicht einmal auf der Hälfte der Strecke.

    Vielen Dank

    Angostura
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 17.05.2010
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    + einen Architekten + div. BU.

    Und trotzdem ist scheinbar keiner in der Lage gewesen, Euch zum Ablauf eines solchen Verfahrens richtig zu beraten.
    Nimms mir nicht übel angostura, aber ich glaube da offenbart sich Euer eigentliches Problem. Viel hilft in den seltensten Fällen viel. Oder anders - viele Köche verderben den Brei.

    Euer Anwalt hätte das (s.o.) eigentlich wissen sollen, Euer Gutachter hätte Euch hin zu einer Bautenstandsermittlung beraten sollen, der Bauherrenvertreter (was ist das eigentlich genau?) ebenso.
    Der Architekt schon zweimal. Die anderen BU mögen sich rausgehalten haben.

    Entweder sind Hinweise/Ratschläge nicht gehört oder in den Wind geschlagen worden oder die ganze Truppe weiss nicht, was sie tut.
    Mit einem oder meinetwegen zwei von denen ins Näpfchen zu greifen, kann sicher passieren. Aber wenn FÜNF (ich zähl die BU mal als Partei) Parteien es nicht schaffen, die Sache auch nur ansatzweise in den Wind zu drehen, dann ist systemisch etwas faul.

    Bevor Du also weitermachst, solltest Du um einen überlegen, wie gerettet werden kann, was noch zu retten ist. Und zum anderen, wie Du Ordnung in Deine Crew bekommst.
    Denn mit einer Crew, die nicht weiss, was sie tut, ist die Chance, schon im Hafen zu sinken, groß.
    Das erste Mal bist Du schon mit Anlauf gegen die Mole gefahren. Nutz die Zeit, die die Zwangspause Dir verschafft.
    Nimm Dir lieber noch mehr Zeit. So großen Schaden kann das Wetter gar nicht anrichten, wie eine Chaostruppe, die unter Zeitdruck den Bau durchprügelt.
     
  12. #12 angostura, 17.05.2010
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    Moin Ralf,

    schöne Metapher und sehr treffend für den Norden.

    Anwalt und Bauherrenvertreter (ein Architekt, der wirklich unsere Interessen vertritt) haben die Bautensatnddokumentaion vom eigentlichen Architekten angefordert. ich glaube nicht die Crew ist schlecht sondern der Kapitän (ursprünglicher Architekt) Die letzten Planung und Ersatzvornahmen hat er alleine nicht hingekriegt und brauchte Unterstützung.

    Das Problem ist nun das der Architekt nur vordergründig mitarbeitet und sich immer auf seine Versicherung bezieht. Ohne deren Aussage will er nichts sagen. Das geht nun schon seit ca 6 Monaten so. Heute habe ich von der Versicherung erfahren, dass sie selbst auf eine Stellungnahme vom Architekten warten. Hier beisst sich der Hund in den Schwanz.
    Wir sind auf den Architekten angewiesen. Wenn wir ihn rausschmeissen, haben wir ein Haftungsproblem. Momentan haben wir wenigsten die Versicherung des Architektens. Der gefeuerte BU wird ja eher nicht zahlen.
    Die Schlußrechnung des BU will der Architekt diese Woche fertigstellen, sagt er.

    Ich sehe das Chaos nu bei einer Person, die leider in einer Schlüsselstelle sitzt und auf den anscheinend keiner ausreichenden Druck ausüben kann. Selbst eindeutig und von ihm mündlich anerkannte Fehler seinerseits, werden nicht zugeben und somit verzögert sich alles.

    Angostura
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 18.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Irrtum - der Käptain bist DU. Dein Architekt ist nur der 1. Offizier (oder der Steuermann - ja nach Sichtweise).

    Wenn der Architekt nicht mitspielt, dann muss er eben am Ende auch raus. Ein Haftungsproblem gibts deswegen in aller Regel nicht, denn auch nach einer Kündigung haftet der Architekt für alle von ihm bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

    Probleme gibts eigentlich nur dann, wenn Handwerker nach der Kündigung eine Planung beanstanden - aber auch das ist lösbar.
     
  14. #14 angostura, 18.05.2010
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    Moin,

    ich halte auf dem laufenden. Allerdings sollte der Kapitän doch schon etwas von der Sache verstehen. Eigentlich bin dann eher der Reeder. Naj den Kapitän feuern kann der auch.

    Angostura
     
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Ausschreibung bei Ersatzvornahmen üblich ?

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