Wohngebäudeversicherung

Diskutiere Wohngebäudeversicherung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Gemeinde, kann man von der Schätzung des Wertes eines Bauvorhabens auf Basis des Jahres 1914, so wie diese von den Gebäudeversicherern...

  1. #1 Chris G, 06.06.2010
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    Hallo Gemeinde,

    kann man von der Schätzung des Wertes eines Bauvorhabens auf Basis des Jahres 1914, so wie diese von den Gebäudeversicherern vorgenommen wird, auf den aktuell möglichen Verkaufspreis (Marktwert) eines Objektes schließen?

    Gruß
    Christoph
     
  2. #2 Baufuchs, 06.06.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein
     
  3. #3 Chris G, 06.06.2010
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    Hallo Baufuchs,

    ist es so dass diese Berechnung im Regelfall zu deutlich geringeren Werten kommt? Ich sehe nämlich ein Problem darin, wenn man ein Gebäude für 300 TEUR kauft und gem. Versicherungssumme lediglich 225 TEUR berechnet werden. So würde man doch das Haus unterversichern und somit das eigene Vermögen im Schadenfall vernichten, oder?

    Gruß
    Christoph
     
  4. #4 wasweissich, 06.06.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das grundstück brennt in der regel nicht mit ab........
     
  5. #5 Chris G, 06.06.2010
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    Hi,

    guter Einwand ;) Besten Dank

    Gruß
    Christoph
     
  6. Julius

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    Der Rückschluß ist auch deswegen unmöglich, weil die Versicherung ja auf den Kosten eines heute zu errichtenden kompletten Neubaus beruht, also dort keinerlei Abschläge für Alter und tatsächlichen Zustand des Gebäudes enthalten sind.

    Meine Hütte z.B. ist einige Jahrhunderte alt, aber natürlich so versichert, daß man sie zu heutigen Kosten so ähnlich wiederaufbauen könnte. Nicht identisch (das wäre bei so einem Denkmal fast unbezahlbar), aber doch vergleichbar in Größe, Gestalt und Ausstattung. Aber eben mit Maschinenziegel statt Handstrich und Betondecken statt unheimlich vieler Balken...
    Wenn ich heute verkaufen müßte, würde ich jedoch längst nicht diesen Preis bekommen.
    Also liegt der Versicherungswert bei den meisten Gebäuden über dem Verkehrswert (auch wenn man das Grundstück herausrechnet). Hinzu kommt meist noch ein Zuschlag für Abbruch-, Beräumungs- und Entsorgungskosten bei Totalschaden.
     
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