Aufschlüsselung Einzelpositionen bei Nachtrag zum Vertrag

Diskutiere Aufschlüsselung Einzelpositionen bei Nachtrag zum Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe bei einem Fertighaushersteller einen Werkvertrag unterschrieben. Nun habe ich im Nachgang noch Änderungen vorgenommen(Anzahl der...

  1. mspitz

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    Hallo,
    ich habe bei einem Fertighaushersteller einen Werkvertrag unterschrieben. Nun habe ich im Nachgang noch Änderungen vorgenommen(Anzahl der Fenster, Fußbodenheizung, Dachüberstand). Für diese Änderungen hat mir nun der Fertighaushersteller eine Gesamtsumme genannt, weigert sich aber jede Position einzeln auszuweisen. Diesen Nachtrag bekam ich genau 4 Tage vor dem Bemusterungstermin, mit dem Hinweis ohne Unterschrift keine Bemusterung. Da ich aber extrem unter Zeitdruck stehe blieb mir nichts anderes übrig als zu unterschreiben. Nun versuche ich seit Wochen diese Einzelaufstellung zu bekommen. Kann ich hier aber auf eine Einzelausweisung bestehen? Wäre nett, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
    Vielen Dank
    Name: Markus Spitz
     
  2. #2 Thomas B, 18.12.2009
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    ..keine Schadenfreude...aber so etwas sollte man schlichtweg VORAB klären. Nachträge (also zusätzliche Angebote nach erfolgter Vertragsunterzeichnung) sind in den alermeisten Fällen mit satten Gwinnen beaufschlagt. Ob eine Einzelaufstellung einforderbar ist, kann ich i.d. Tat nicht sagen (gibt es hierzu eine vertragliche Vereinbarung wie zusätzliche Aufträge/ nachträge behandelt werden?). Grundsätzlich aber sollte es kein Problem sein die paar Positionen in Einzelpositionen auszuweisen. Helfen wird es letztendlich nichts und am Endpreis wird sich auch nichts tun. Vielleicht hat der GU Angst, daß bei einer Einzelaufstellung bemerkt wird, was hier für Mondpreise kalkuliert wurden und fürchtet, daß Ihr von diesem -für ihn extem lukrativen- Nachtragsangebot Abstand nehmt. Who knows....

    Thomas

    PS: Das Aufbauen von Druck (Zeitdruck) ist eine sehr gewählte Maßnahme zur Erlangung einer Unterschrift/ Beauftragung. Seriös....?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2009
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    1) Wieso sollten Sie ein Anrecht auf eine Aufschlüsselung haben. Ihr Hauspreis ist ja auch nicht weiter aufgeschlüsselt, oder?
    2) Was hülfe es, wenn Sie Einzelpreise hätten. Sie können weder über die Gesamtsumme noch über deren Teilsummen verhandeln. Das sind Vogel-friss-oder-stirb-Preise
    3) Was meinen Sie, was Sie nach der Bemusterung erwartet?
     
  4. mspitz

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    @Ralf Dühlmeyer
    zu 1) na ja, wenn ich das mal mit einem Autokauf vergleiche ist das auto selbst wohl nicht aufgeschlüsselt, aber sehr wohl jedes Extra
    zu 2) ich habe die Möglichkeit wieder Punkte rauszunehmen, und die waren auch im Nachtrag drin.
    Und übrigens habe ich mündlich eine Aufstellung bekommen(habe ich natürlich handschriftlich mitgeschrieben)

    @Thomas B
    Über die "Seriosität" von meinem Anbieter was den Vertrieb betrifft möchte ich lieber nichts sagen. Das würde das Forum sprengen
     
  5. #5 Thomas B, 18.12.2009
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    Das will der GU vielleicht gar nicht......

    Geht ja prima los.

    Thomas
     
  6. #6 rainerS.punkt, 18.12.2009
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    Ach du Scheiße!!! Na dann drücke ich mal die Daumen!; denn irgendein Rücktrittsrecht habet ihr vermutlich nicht (mehr).

    Wir hatten für unsere Nachträge immer eine genaue Aufschlüssung der Kosten.
    Klingt nach Erpressung. Cooles Geschäftsmodell. Was ist das überhaupt für ein Nachtrag. Klingt irgendwie als ob ihr eine Vertrag unterscreiben habt und als Nachtrag kam: Die Bodenplatte müssen wir aber noch extra berechnen.


    Gruß
    Rainer
     
  7. #7 HolzhausWolli, 18.12.2009
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    Die anstehenden Nachträge "FBH, ein oder mehrere zusätzliche Fenster und ein geänderter Dachüberstand" schreien ja gerade danach, sie aus dem Vertrag herauszunehmen und anderweitig zu beauftragen, bzw. in Eigenleistung zu liefern. /Ironiemodus aus

    Wozu also überhaupt Kenntnis der Einzelpositionen erlangen? Bringt eh nix.

    Spass bei Seite, an den Nachtragspreisen wirst Du wohl nix ändern können und die sind zum aktuellen Zeitpunkt mit Sicherheit ein Stück teurer, als zum Zeitpunkt der Kalkulkation, die die Basis war, dir das Haus erst zu verkaufen.

    Was mich aber sehr viel mehr beunruhigen würde, ist deine Haltung zur Partnerschaft mit dem Hausverkäufer, die Du jetzt schon in den Bereich der Unseriosität einstufst. In aller regel bessert sich das nicht sondern verschärft sich vielmehr.

    Zeitdruck hin oder her.... ich würde meine Ausstigesoptionen sehr genau prüfen, diese in Betracht ziehen und ggef. auch in diese Richtung entscheiden.
    Die Kiste "Neubau" ist zu groß und wichtig, als vor dem Hintergrund eines unfairen und unseriösen Partner auf biegen und brechen durchgezogen zu werden.
     
  8. #8 RMartin, 18.12.2009
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    Wie Thomas B in Beitrag #2 schon fragt sollten Sie mal im Vertrag lesen ob da etwas über die Vergütung von geänderten/ zusätzlichen Leistungen verzeichnet ist.
    Mondpreise zu verlangen kann der Unternehmer in der Regel nicht; es sei denn Sie lassen sich das gefallen. Man hat eigtl. immer ein Anrecht (wenn nichts anderes) geregelt ist, dass der Unternehmer nach tatsächlichen Kosten zzgl. entspr. Zuschlag entschädigt wird. Nachweis über tatsächliche Kosten können z.B. Lieferanten-, Subunternehmerrechnungen, Stundenlohnzettel (vom AG unterzeichnet) sein. Höhe des Unternehmerzuschlags sollte im Vorfeld vertraglich festgehalten sein....wenn nicht, kann der Unternehmer hier natürlich ein bisschen nach oben spielen.
    Weiter gibt es die Möglichkeit (das besagt die VOB), dass Nachträge auf Basis der Urkalkulation kalkuliert werden müssen. Die werden Sie jedoch wahrscheinlich nicht haben; die Urkalkulation des Unternehmers?!
    Aber einfach ein Schreiben mit der Summe X einzureichen wird schwer sein für den Unternehmer (sollte es zum 'richtigen' Knatsch kommen) durchzuboxen.
    Nun haben Sie diesen Nachtrag (war das 'nur' ein Nachtragsangebot oder bereits eine Beauftragung über die Leistung einschl. deren Summe?) aber schon unterschrieben.... Hier muss halt geprüft werden wie dieses unterschriebene Schreiben genau aufgesetzt ist.
     
  9. #9 Baufuchs, 18.12.2009
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    Verstehe

    ich nicht.

    Dann wissen Sie doch wie sich der Mehrpreis zusammensetzt.
    Wenn Ihnen nun eine der Pos. als zu teuer erscheint, dann geben Sie die eben nicht mit in Auftrag.

    Wozu brauchen Sie die Einzelbeträge schriftlich?

    Was mir mehr Kopfschmerzen macht ist das Verhalten Ihres BU.
    Das grenzt an Nötigung.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2009
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    Schöne Theorieabhandlung. Geht VIELLEICHT bei guten Einzelvergaben im VOB-Bereich.

    Bei BÜ und BT Verträgen machen die :mega_lol: :mega_lol:, wenn der Bauherr mit dem Ansinnen kommt, die Urkalkulation sehen zu wollen
     
  11. #11 Baufuchs, 18.12.2009
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    Baufuchs Gast

    Wozu auch?


    Bei Festpreisverträgen kommt es ja nicht zu Mengenänderungen die auf Basis der Urkalkulation nachberechnet werden müssten/könnten.

    Das gibts nur bei Vergabe nach LV und Abrechnung nach Aufmaß.

    Und bei Zusatzleistungen zum Vertrag ,also Leistungen, die ursprünglich nicht vorgesehen waren gibts eh keine Urkalkulation.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 18.12.2009
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    Sorry - Du hattest Dich "dazwischen gemogelt". Mein Beitrag bezog sich auf den von RMartin, nicht auf Deinen.
     
  13. #13 RMartin, 18.12.2009
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    Ja, deswegen führe ich ja als erste Möglichkeit die Bezahlung nach tatsächlichem Aufwand an....das ist gängige Praxis.
     
  14. mspitz

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    Ich habe ja den Nachtrag schon unterschrieben. Bei der Bemusterung habe ich dann einige Dinge wieder rausgenommen. Als ich dann das Protokoll bekam, hat es mich fast vom Stuhl gehauen. Ein Beispiel: Laut telefonischer Aussage wurde z.B. ein franz. Balkon zusätzlich mit 1000 Euro berechnet. Da mir diese dort aber nicht gefallen haben, habe ich die bei der Bemusterung rausgenommen, und zwar insgesamt drei franz. Balkone. Die Gutschirft betrug insgesamt nur 554 Euro. Da will sich der Bauträger eine goldene Nase verdienen und deswegen die Einzelaufstellung nicht rausrücken.....
    Bei den Fenstern ist das genauso. Für 8 bodentiefe Fenster, 7 normale Fenster incl. Rollokästen, Lieferung und Einbau wollen die nur 8000 Euro vergüten....
     
  15. #15 Olaf (†), 21.12.2009
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    Man...

    Du bist doch Kaufmann und nichts menschliches ist Dir fremd!
    Was nutzt Dir die Einzelaufstellung? Selbst wenn die sich ne goldene Nase verdienen: Wat willste tun?
    Und telefonische Aussage: ne nich oder? Du solltest es wissen, was das wert ist.
     
  16. #16 RMartin, 21.12.2009
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    Sorry, aber so was macht man auch nicht. Irgendwelche Nachträge-, bestätigungen unterschreiben über x Teilleistungen (ohne detaillierte Kostenangaben), die noch nicht mal bemustert sind; also wo du noch gar nicht weißt ob Du diese überhaupt haben möchtest...und dann über zigtausende Euris...
    Naja, Kind ist tief in den Brunnen gefallen. Nun versuch von der Firma eine schriftliche Bestätigung über die nun tatsächlich beauftragten Nachtragsleistungen (also ohne die nachträglich stornierten) zu erhalten einschl. Einzelaufstellung. Schreib einen höflichen aber bestimmenden Brief. Führe in dem Brief u.a. die Tatsache auf, dass aufgrund nachträglicher Stornierungen um Missverständnisse zu vermeiden die Aufstellung über die tatsächlich auszuführenden Leistungen einschl. deren Preise in beider Interesse benötigt wird. Wenn die Firma das dann nicht will und macht, weiß ich auch nicht weiter. Musst Du Dir dann überlegen ob der Berufsstand der Juristen sich dann damit befassen soll...
    Ob das dann evtl. Erfolg hat, kann Dir hier schätze ich keiner sagen. Da müßte man sich den Vertrag sowie das schriftliche und von Dir unterschriebene Nachtragsschreiben mal ganz genau ansehen.
     
  17. #17 Baufuchs, 21.12.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja,

    der ganz normale Ablauf.

    Guckst Du mal in BGB oder VOB/B.

    So wie das gelaufen ist, betrachtet der Häuslebauer den Entfallwunsch als teilweise Vertragskündigung.

    Und da hat er Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, muss sich jedoch dasjenige, was er an Aufwendungen erspart anrechnen lassen.

    Allerdings heisst es in BGB auch:

    "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen."

    Will er demnach merh als 5% muss er Nachweis führen.

    Frag dazu mal einen Anwalt.
     
  18. #18 rainerS.punkt, 21.12.2009
    rainerS.punkt

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    Das ist aber normal: Als Großabnehmer erzielt er natürlich gute Preise. Aber seine Marge kann er dir ja schlecht gutschreiben.

    Bei uns waren die Aufpreise ok, die Gutschriften aber auch so niedrig, das man als Privatperson nicht Vergleichbares zu dem Preis bekommen könnte. Sich darüber aber aufzuregen, ist müßig.

    Außenrolläden Haus gesamt (mit etlichen bodentiefen Fenstern hat glaube ich 3.000 gekostet). Bodentiefe Doppelflügelfenster ohne Mittelsteg 250 Aufpreis zu Fenstern mit einem festen Fensterflügel. Das ist mir so spontan noch präsent.

    Grüße
    Rainer
     
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