Frage zur Verkehrslast und leichten Trennwänden

Diskutiere Frage zur Verkehrslast und leichten Trennwänden im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben kurz vor Weihnachten die Statik für unseren Neubau bekommen. Da der Statiker in Urlaub ist und ich so schrecklich neugierig...

  1. #1 Bolanger, 29.12.2009
    Bolanger

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    Hallo,

    wir haben kurz vor Weihnachten die Statik für unseren Neubau bekommen. Da der Statiker in Urlaub ist und ich so schrecklich neugierig bin, stelle ich meine Frage hier im Forum. Vielleicht kann sie ja jemand beantworten.

    Es geht um nicht tragende Innenwände. In der Statik steht folgendes geschrieben:
    "unbelastete leichte Trennwände, die ohne besondere Abfangung auf der tragenden Konstruktion stehen, werden durch einen gleichmäßig verteilten Zuschlag zur Verkehrslast von 1,25 kN/m² berücksichtigt.
    Das Wandgewicht darf dabei 1,5 kN/m² einschl. Putz nicht überschreiten"


    Nun weiss ich, dass Leichtwände ein gewisses Gewicht nicht überschreiten dürfen. Was bedeuten denn nun diese beiden Zahlen genau? Beziehen sich die Flächenangaben auf die Aufstandsfläche der Wände oder auf die Wandfläche selbst?
    Und gibt es irgendwelche Tipps für die eierlegende Wollmilchsau unter den Steinen, die sowohl leicht genug ist, als auch gute Schallschutzeigenschaften und Wärmespeicherfähigkeit hat?

    Vielen Dank,

    Bolanger
     
  2. #2 alex2008, 29.12.2009
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    nimm einfach eine Trockenbauwand.
     
  3. #3 RMartin, 30.12.2009
    RMartin

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    @Bolanger: 1 kN entspricht knapp 100 kg (bei uns auf der Erde)
    Dein Statiker hat die Deckenflächen mit einer Verkehrslast von 1,25 kN/m2 Decke (also 125 kg) für leichte Trennwände bemessen. Diese Trennwände dürfen dann jedoch ein Gewicht von 1,5 kN/m2 Wand (also 150 kg) nicht überschreiten. Somit kannst Du Dir an 'beliebigen' Stellen leichte Trennwände (bis 150 kg/m2) installieren ohne dies statisch überprüfen zu müssen. Diese 150 kg/m2 Wandfläche sind natürlich nicht viel; da gibts wirklich eigtl. nur 'Pappwände'; also Trockenbau für.
    Selbst eine 11,5 er KS-Wand aus Lochsteinen wiegt verputzt schon mehr (ca. 160-180 kg/m2).
    Wenn Du 'kräftigere' Innenwände möchtest, dann sollte die Lage dieser Wände festgelegt werden und die Lasten dieser Wände als Linienlasten in die Bemessung der Decke eingerechnet werden.
     
  4. #4 muellerf, 30.12.2009
    muellerf

    muellerf Gast

    @Bolanger und RMartin: Die Ausführungen von Herrn Martin sind soweit korrekt. Nur in einem Punkt nicht: Es gibt sie, die "eierlegende Wollmilchsau". Es handelt sich dabei um Gips-Massiv-Wände aus Gips-Wandbauplatten.

    Gips-Wandbauplatten (früher auch Gips-Dielen genannt) sind Bauelemente aus massivem Stuckgips zum Herstellen von nichttragenden inneren Trennwänden, Schachtwänden, Vorsatzschalen oder Stützenummantelungen im Innenbereich.

    Die Wände werden ohne Unterkonstruktion allein mit Gipskleber errichtet. Wegen dieses grundsätzlichen Unterschieds dürfen Gips-Wandbauplatten nicht mit den dünneren Gipskartonplatten verwechselt werden, wie sie als Beplankung von Ständerwänden zum Einsatz kommen.
    Gips-Wandbauplatten kombinieren die Vorteile von klassischem Mauerwerk mit denen des modernen Trockenbaus. Wie bei Mauerwerk entstehen massive hohlraumfreie Trennwände hoher Stabilität. Weil jedoch kein Mauermörtel und kein Putz zum Einsatz kommen, werden die Wände wie im Trockenbau (fast) ohne Wasser errichtet. Zur Unterscheidung vom herkömmlichen Trockenbau mit Ständerwänden und Gipskarton- oder Gipsfaserplatten wird hier auch von massivem Trockenbau gesprochen.

    Mit Flächengewichten von etwa 54 kg/m² bis 120 kg/m² gehören nichttragende innere Trennwände aus Gips-Wandbauplatten zu den leichten Trennwänden. Sofern bei der statischen Bemessung der sogenannte Trennwandzuschlag nach DIN 1055 Teil 3 berücksichtigt wurde, lassen sich die Wände an jeder beliebigen Stelle auf der Decke errichten – in der Regel auch auf schwimmendem Estrich. Dadurch ist die Grundrissgestaltung sehr flexibel: Wände können auch nachträglich hinzugefügt, entfernt oder versetzt werden.
    Die Trennwände sind mit 60, 80 oder 100 mm Dicke zudem sehr schlank, durch ihren massiven Aufbau aber trotzdem robust und stabil. Selbst schwere Konsollasten lassen sich mit handelsüblichen Dübeln überall auf der Wand befestigen.

    Die wichtigste Unterscheidung zum Massivbau besteht darin, dass Gips-Massiv-Wände mit allseitig umlaufenden Rand-Dämmstreifen elastisch an angrenzende Wände, Decken und Böden angeschlossen werden. Dadurch sind die Wände akustisch entkoppelt, die Übertragung von Körperschall ist deutlich vermindert. Der elastische Anschluss trägt wesentlich zum guten Schallschutz von leichten Trennwänden aus Gips-Wandbauplatten bei.
     
  5. #5 Gast943916, 30.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    @muellerf, du hast nur vergessen zu erwähnen, das Wände aus Gips Wandbauplatten einen schlechteren Schallschutz haben, vollflächig mit Glasgitergewebe gespachtelt und bei Kabelverlegung geschlitzt werden müssen.
    Nicht umsonst werden seit mehr als 30 Jahre Ständerwände bevorzugt.
     
  6. #6 sepp, 30.12.2009
    Zuletzt bearbeitet: 30.12.2009
    sepp

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    @ müllerf
    schön abgeschrieben, aber sieh dir mal die schalldämmmaße an.
     
  7. #7 Gast943916, 30.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry, Sepp:winken
     
  8. #8 muellerf, 30.12.2009
    muellerf

    muellerf Gast

    Lieber Sepp, ich darf doch wohl noch von mir selber abschreiben ... und Gipser, einschalige Gips-Massiv-Wände mit hoher Rohdichte ca. 1.200 kg/m3 in 100 cm Dicke bringen 46 RwP, zweischalige mit hoher Rohdichte in 150 cm Dicke inkl. 25 mm MW sogar 62 RwP, beide jeweils mit Randstreifen aus Wollfilz. Anforderungen an den Schallschutz, etwa bei Wohnungstrennwänden oder Flurtrennwänden in Hotels und Krankenhäusern, lassen sich mit zweischaligen Wänden sicher erfüllen.
    Ich empfehle den Lesern den aktuellen Artikel aus der BAUPHYSIK 6.09 "Direkt- und Schalldämmung von Wänden aus Gips-Wandbauplatten" von Prof. Dr.-Ing. Heinz-Martin Fischer.
    Die Wände müssen nicht mit Glasgittergewebe verspachtelt werden. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich aber, wenn bspw. Verteilerkästen eingebracht werden, die z.B. rückseitig mit GK geschlossen werden. Richtig ist, dass die Wände zur Verlegung von Installationen geschlitzt und keinesfalls gestemmt werden.
     
  9. Lukas

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    Du bist aber Viele. :)

    Gruß Lukas
     
  10. sepp

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    rechnen wir mal ....
    1.200 kg/m3 x Wandstärke 0,15 x Raumhöhe 2,5 = 450 kg/m

    was hatte Bolangers statikus geschrieben? ach ja 1,5 kn/m2
    na, dämmerts?

    also müllerf, bitte schreibe nicht irgendeinen mist um den fragsteller zu verunsichern.
     
  11. Julius

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    Na, daß mit Wandstärken von einem oder gar anderthalb Metern halbwegs passabler Schallschutz möglich ist, bezweifelt wohl niemand.
    Auch das Problem mit den Leitungs-Schlitzen besteht dann nicht.

    Allerdings würde ich bei sowas nicht mehr von Leichtbauwänden sprechen!
    Vom immensen Platzbedarf mal ganz abgesehen...
     
  12. #12 Gast943916, 30.12.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    dein obiger Text ist in leicht abgewandelter Form in Unterlagen eines Gipswandbauplatten Herstellers nachzulesen,
    lt. deren Unterlagen erreichen Einschalige Wände mit hoher Rohdichte max. 44dB,
    eine einfach beplankte Ständerwand Dicke 100mm kann bereits 48 dB erreichen,
    außerdem ist eine Ständerwand, selbst für einen Laien, leichter zu erstellen...
     
  13. Lukas

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    Ich denke mal, daß der muellerf für die Kommunikation des Herstellers bezahlt wird und einfach mal mitteilen wollte, daß auch seine Gipsplatten ein Trockenbaustoff sind. Daß nun hier die Grenzen und Unterschiede aufgezeigt werden hatte er sich so bestimmt nicht gedacht. :p

    Gruß´Lukas
     
  14. #14 Bolanger, 30.12.2009
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    wirklich verstehen tue ich den Sinn nicht

    Hallo,

    also ich darf 1,25 kN/m² auf die Betondecke stellen, das Gewicht der Wand darf 1,5 kN/m² Wandfläche aber nicht übersteigen. Das macht doch keinen Sinn.

    Angenommen ich habe ein Wohnzimmer mit 50 m² und möchte das in zwei Zimmer mit 25 m² teilen. Wenn die Betondecke nun 1,25 kN/m² Decke aushält, dürfte ich in diesem Raum 1,25 x 50 = 62,5 kN als Last aufstellen.

    Angenommen der Raum habe 5x10 m, dann würde ich eine 5 m lange Wand ziehen, Höhe sei 2,50 m. Also dürfte die Wand pro laufenden Wandmeter 12,5 kN aufbauen. Das ist mal eben eine 24er KS-Wand.

    Warum wird nun also das Wandgewicht auf 1,5 kN pro m² Wandfläche beschränkt?

    Vielen Dank,

    Bolanger
     
  15. sepp

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    ich kann deiner rechnerei nicht folgen..
    du schreibst selbst 1,5KN/m2 wandgewicht - dies bezieht sich auf die last die die wand auf die decke bringen darf.
    hier muss der twp zwischen linienlast, punktlast und flächenlast unterscheiden, deshalb ist auch die angabe 1,5 kn/m2 korrekt.
    ergo - darf die wand bei einer länge von 1m nicht 150kg überschreiten und keine zwei wände innerhalb einem m2 aufstellen, denn dann müsstest du das wandgewicht halbieren :Brille
    und solltest du auf die idee kommen, rechts und links der wand ein 100l aquarium aufzustellen - hast du ein problem!
     
  16. #16 RMartin, 31.12.2009
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    @sepp: So ganz richtig ist das auch nicht...
    Fakt ist, dass die Wand 1,5 kN/m2 wiegen darf maximal. Nicht pro m Länge, sondern pro m2 Wand. Wenn die lichte Raumhöhe z.B. 2,50m ist, dann darf die Wand pro m 2,5 x 1,5 kN/m2 = 3,75 kN/m wiegen.
    Die gesamte Decke ist dafür mit einem gleichmäßig vetreilten Zuschlag zur Verkehrslast von 1,25 kN/m2 Deckenfläche bemessen worden. Dies alles gemäß DIN 1055.
     
  17. sepp

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    bist du dir da ganz sicher?
    .....
    habs grad nachgelesen, stimme dir zu.
    obwohl mir hier die frage in den sinn kommt, woher weiss die DIN wie hoch meine geschosse sind und demnach die gesamtlast der wand.
    logischerweise sollte doch mit angaben zu zuschlägen für die belastung, die max mögliche belastung auch angegeben werden?!
     
  18. #18 Bolanger, 31.12.2009
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    genau, warum ist die DIN so schlau?

    Hallo,

    diese Frage zum Gewicht der Wand verstehe ich eben nicht. Die DIN hat keine Ahnung, wie hoch die Geschosshöhe ist. Und die DIN weiss auch nicht, wo ich später eine Wand baue.

    Bei meinem 5x10 m Raum könnte ich nach DIN im Abstand von 1 m eine Wand bauen, eben mit besagtem Wandgewicht von 150 kg/m² Wandfläche. Und nun soll ich verstehen, dass 9 Wände fast so schwer wie eine 11,5er KS Wand möglich sind, eine einzige 24er KS Wand in der Mitte aber nicht?

    Grüße,

    Bolanger
     
  19. Baucon

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    Hallo Sepp,

    nach der derzeit gültigen Norm, DIN 1055-3, wird die maximale Last aus dem Wandgewicht pro Meter bei einem Trennwandzuschlag von 1,20 kN/m² (alte Norm 1,25 kN/m²) Wandlänge begrenzt auf 5,0 kN/m. Ist die Last größer, so ist ein gleichmäßig verteilter Zuschlag zur Last (Trennwandzuschlag) ohne genauere Nachweise zu führen nicht zulässig.

    Ausgenommen sind Wände mit einer Last von mehr als
    3 kN/m Wandlänge, die parallel zu den Balken von Decken ohne ausreichende Querver teilung (z.B. Holzbalkendecken) stehen. :winken
     
  20. sepp

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    danke Baucon.
    obwohl mir die logik bei p 2KN +1,2 KN und die max. zul. Wand von 5 KN noch nicht so ganz einleuchtet.
    aber ich hatte auch nur vor langer zeit 4 semester statik :o
     
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