Ankerabstand Kunststofffenster

Diskutiere Ankerabstand Kunststofffenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Moin zusammen, wir lassen gerade über einen Bauträger unser neues Haus errichten. Leider haben wir zur Zeit ein Problem, bei welchem sich...

  1. #1 balz333, 15.08.2012
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    Moin zusammen,

    wir lassen gerade über einen Bauträger unser neues Haus errichten. Leider haben wir zur Zeit ein Problem, bei welchem sich Gutachter und Bauleiter in den Haaren liegen. Ich würde mir gern selbst eine Meinung bilden, weshalb ich folgende Frage hätte. Bei uns wurden Kunsstofffenster verbaut. Die Ankerpunkte liegen größtenteils alle 750mm. Einige jedoch aber auch im Abstand von 1050mm. Laut Gutachter müssten diese aber grundsätzlich alle 700mm liegen. Schaue ich jetzt im Internet, so finde ich immer nur Empfehlungen für diesen Abstand, aber nicht wirklich eine Vorschrift. Gibt es diese, wo explizit der Ankerabstand beschrieben wird ?

    thx
    Mario
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Kaufst Du Dir den "Leitfaden zu Planung und Ausführung von Fenstern und Haustüren", schaust in Kapitel 5 und alles ist gut.

    Kurz gefasst steht darin, dass die Befestigungsabstände zu ermitteln sind und bei Plastefenstern max. 70 cm betragen dürfen.
    Also nicht pauschal 70, sondern nach Ermittlung max 70!
    Hinzukommt noch der kleinere Eckabstand

    Daher irren also beide!
     
  3. Peeder

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    Peeder

    ehm. Fensterbauer
     

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  4. #4 balz333, 15.08.2012
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    Danke an Euch beide !

    Exakt das Dokument meinte ich bei meinem obigen Kommentar. Hier stehen halt sehr oft die Wörter - "Leitfaden" oder "Regelwerk", nicht unbedingt "es muss so und so ausgeführt werden", wie man es von einer Vorschrift erwarten würde. Klingt alles nicht sonderlich bindend.

    Trotzdem Danke für die Infos !
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2012
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    Der "Leitfaden .... " fasst alle derzeit gültigen aRdT rund ums Fenster und die Tür zusammen. Einzige Ausnahme - Toleranzen erwähnt er (leider) nicht.
     
  6. #6 schriebs71, 17.08.2012
    schriebs71

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    Ja, daß ist so, deshalb streiten sie ja beide!! Daran sollte man sich halten, und orientieren, aber gesetzlich verpflichtend ist das so halt nicht!!

    Und wenn der Monteur glaubhaft nachweist, dass das was er gemacht hat funktioniert, siehts schlecht aus für den Gutachter!!

    Gruß Schriebs 71
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 17.08.2012
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    @ schriebs - der "Leitfaden" der RAL-Gütegemeinschaft ist eine Fachregel oder besser eine Sammlung der jeweils aktuellen Fachregeln.

    Die haben wie die Normen die widerlegbare Vermutung, aRdT zu sein. Widerlegbar heisst, der, der meckert, muss den Beweis der Ungültigkeit (in Gänze oder in Teilen) beweisen.

    Das ist fast unmöglich. Alle mir diesbezüglich erfolgreichen Fälle haben die entsprechenden Regelwerke nach oben ausgehebelt; also festgestellt, dass deren Anforderungen zu gering waren!
    Ich kenne keinen Fall, in dem eine Fachregel oder Norm als überzogen ausgehebelt wurde!!!
     
  8. #8 schriebs71, 17.08.2012
    schriebs71

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    @Ralf, was anderes habe ich auch nicht behauptet!!

    Siehste
    zu siehste hier

    Alles richtig, und trotzdem gibt es kein Gesetz, was diese Frage regelt!! Wie in Beitrag 1 dargestellt!!

    Sind alles Empfehlungen, die man wenn man sie beachtet klar im Vorteil ist!
     
  9. #9 Werner Sch, 18.08.2012
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    Hallo schriebs,

    die Macht der Gesetze spürst du spätestens dann wenn der Bauherr die Abnahme und Bezahlung verweigert weil du dich nicht an die "Empfehlungen" gehalten hast.

    MfG
     
  10. #10 schriebs71, 27.08.2012
    schriebs71

    schriebs71

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    @ Werner Sch

    Was ich spüre, und was nicht, wurde nicht gefragt! Die Frage wurde gestellt, ob es ein Gesetz gibt!! Und die wurde beantwortet

    Gruss Schriebs 71
     
  11. #11 balz333, 28.08.2012
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    Danke für Eure Antworten, aber als Laie ist es für mich gerade schwer zu verstehen, wie die Sachlage ist.

    Muss ich jetzt dem Bauträger den Mangel nachweisen oder umgekehrt, weshalb er von dem RAL-Leitfaden abgewichen ist ? Ersterer Fall dürfte einer Privatperson schwer fallen.

    thx
    Mario
     
  12. #12 schriebs71, 29.08.2012
    schriebs71

    schriebs71

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    Hast du schon die Abnahme durch???

    Gruss Schriebs 71
     
  13. #13 balz333, 30.08.2012
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    Nein, es hat bisher keinerlei Abnahme stattgefunden. Wir haben allerdings die Teilzahlungen nach MaBV vorgenommen, da es ja noch den 5%igen Sicherheitseinbehalt gibt. Mein größtes Problem ist, das der Bauträger trotz Mängelanzeige einfach weiter gebaut hat - sprich FBH und Estrich gelegt hat. Der Aufwand jetzt noch einen zusätzlichen Anker zu setzen dürfte mit ziemlichen Aufwand verbunden sein.
     
  14. #14 Holzingenieur, 03.09.2012
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    Auch Toleranzen werden besprochen: Abschnitt 7.1.3 "Toleranzen und Toleranznormen" der 5. Auflage der Technischen Richtlinie Nr. 20 aus 2010.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 03.09.2012
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    Der Abschnitt befasst sich dummerweise (oder doch gar nicht so dumm?) nur mit den Toleranzen, die sich die Vorgewerke erlauben dürfen.
    Welche Toleranzen montierte Fenster haben dürfen (Lot, Waage, Winkligkeit, Fugenmaße usw) verschweigt der Leitfaden.
    DAS wäre aber viel wichtiger als die bei den sntsprechenden Vorgewerken geregelten Toleranzen für deren Leistung.
     
  16. #16 schriebs71, 07.09.2012
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    schriebs71

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    1,Dann muss der Fensterbauer es dir nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat!
    2,Eine Schraube durch den Rahmen!! Das ist kein Hexenwerk!

    Gruss Schriebs 71
     
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