Grenzbebauung - Neue Baulinie.

Diskutiere Grenzbebauung - Neue Baulinie. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir bauen gerade ein EFH auf einem Grundstück welches geteilt wurde. Das besondere: Die Baulinie liegt 12m von der Strasse. Nun plant...

  1. #1 dangerman, 06.04.2014
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    Hallo,
    wir bauen gerade ein EFH auf einem Grundstück welches geteilt wurde. Das besondere: Die Baulinie liegt 12m von der Strasse. Nun plant unser Neunachbar sein haus und möchte die Baulinie gerne nach vorne Verlegen - auf 5m von der Strasse. Damit haben wir generell kein Problem, jedoch möchte er dann auf unsere Grundstücksgrenze eine 9m Garage bauen.

    Meine Frage: Darf er das ? Die Garage würde dann von uns aus gesehen recht weit vorne anfangen, und mitten in unserem Carport enden... Was natürlich recht bescheiden aussieht...


    Vielen dank für euere Meinungen ...
     
  2. #2 mastehr, 06.04.2014
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    Ja klar, wenn er sonst nichts mehr an die Grenze baut.
     
  3. #3 dangerman, 06.04.2014
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    Auch versetzt zu meiner Grenzbebauung ? Ich habe einen Carport und einen Abstellraum auf der Grenze - hier wären also schon 9m insgesamt auf meiner Seite bebaut. ALso dürfte er nur maximal eine 6m Garage bauen ? Richtig ?
     
  4. H.PF

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    Wieso sollte er nur 6 m bauen dürfen? Er darf 9 m bauen...
     
  5. LaZi

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    Wie kann der Nachbar die Baulinie nach vorne verlegen?
     
  6. #6 Gast036816, 06.04.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage beantwortet dir recht schnell das zuständige bauamt oder das stadtplanungsamt!
     
  7. #7 dangerman, 06.04.2014
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    Er beantragt dies bei der Stadt.

    Wenn ich die Landesbauordnung NRW richtig lese darf max eine Grenzbebauung von 15m gemacht werden. Wenn er also versetzt baut kann er maximal 6m über meinen Carport gehen...
     
  8. #8 dangerman, 06.04.2014
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    Rufe morgen genau dort mal an. Hat mir gerade nur keine ruhe gelassen...
     
  9. H.PF

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    Du hast die Bauordnung falsch gelesen, JEDER darf 9 m bebauen am Stück...
     
  10. #10 aladini, 07.04.2014
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    a) Die Baulinie zu verschieben, hängt von dem Bauamt ab, manche erlauben, manche nicht. (z.B. wenn es mit Nachteilen für Nachbarn verbunden ist)
    b) jeder darf 9m an einer seinen Grenze bauen, an allen Grenzen zusammen max. 15m (wie H.PF schon erwähnt hat)
     
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