Arbeiten nach DIN 18015/3

Diskutiere Arbeiten nach DIN 18015/3 im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich der Elektroarbeiten. Wir bauen mit einem GÜ und der Elektriker hat nun seine Preisliste für...

  1. #1 tommi01, 19.05.2015
    tommi01

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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der Elektroarbeiten. Wir bauen mit einem GÜ und der Elektriker hat nun seine Preisliste für zusätzliche Arbeiten geschickt. Unten drunter steht: "Die komplette Installation erfolgt nicht nach DIN 18015/3 da die Planung und Ausstattung nicht nach DIN 18015/1 geplant wurde."
    Kann er das einfach so machen? Er muss doch nach gewissen "Regeln" arbeiten!?
    Viele Grüße
     
  2. fuchsi

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    Wenn man die Regeln der Planung und Ausstattung, und die in der TAB verwiesenen DIN 18015 Regeln weglässt, bleibt eh nicht viel übrig (an die in der TAB verwiesenen Regeln MUS er sich halten).

    Netzwerk und Medienleitungen austauschbar in Rohr verlegt, würde ich bestehen. Mal überlegen, was die DIN noch so hergibt.


    Allerdings, da die DIN einen Mindeststandard bei der Ausstattung vorgibt, und Deine Planung nicht der DIN entspricht, muss die schon sehr dürftig ausgefallen sein. Obligatorischer Schalter/Steckdosen Kombi beim Zimmereingang und fertig?

    Ich würde mal abklären inwieweit Deine Planung/Ausstattung nicht der DIN entspricht.
     
  3. #3 DerMarc, 20.05.2015
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    ich würde mal behaupten mit diesem Satz macht der Elektriker es sich zu einfach, bzw. versucht da ein eigentlich nicht vorhandenes Schlupfloch zu nutzen.
    An die TAB muss er sich ja zwangsweise halten und DIN sind ja im Prinzip "nur" Empfehlungen.

    Tante Edit:

    nach den aaRdT muss er sich aber an die VDE halten, die sollten ja Gesetzescharakter haben.
     
  4. #4 karo1170, 20.05.2015
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    Du hast doch einen Vertrag mit dem GÜ. Dort sollte festgehalten sein, nach welchen Regeln die Ausführung der Anlage erfolgt, oder?

    Die Ausstattung ist nicht Inhalt der DIN18015-1 sondern der DIN 18015-2. Die DIN 18015-1 enthält Plaungsgrundlagen, (z.B. Ausführung Zaehlerplatz, Hauptleitungen usw.) die 18015-3 enhält Hinweise zur Leitungsverlegung, Installationszonen u.dgl... Abweichungen davon sollte man schon sehr gut begründen können.

    Wer hat die Planung der Anlage gemacht? Der GÜ, der Elektriker, du, niemand...Von welchen Abweichungen der Planung spricht der Elektriker konkret?
    (Wenn das nur ein Versuch des Elektrikers zum pauschalen "Freizeichnen" sein sollte, wäre das ein guter Zeitpunkt für den Einsatz eines Denkholzes...)
     
  5. #5 zille1976, 21.05.2015
    zille1976

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    Die Begründung ist schwach.

    Aber grundsätzlich brauch er die DIN 08/15 Teil 3 nicht beachten. Auch ohne Begründung.

    Klopft aber einer mit nem Meissel in ein Kabel und bleibt Tod am Boden liegen, wird der Richter ihn schon erklären was die anerkannten Regeln der Technik sind und das man Installationszonen einhalten sollte.

    Mit dem Schmierblatt kommt der da im Ernstfall nicht raus.

    Vergleichbar: Mein Nachbar hat im Laden geklaut. Ich geb ihm ein Schreiben, dass das BGB für mich nicht gilt, weil er sich auch nicht dran gehalten hat. Dann jag ich ihm zwei Kugeln in den Kopf. Ob ich dann straffrei bleibe?
     
  6. Taipan

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    Nö, weil dann STGB gilt.
     
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