Abnahme durch den Schornsteinfeger bei Neubau - wer zahlt den Schornsteinfeger

Diskutiere Abnahme durch den Schornsteinfeger bei Neubau - wer zahlt den Schornsteinfeger im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ende Juni 2010 sind wir in unseren Neubau eingezogen. Gemäß Schlussprotokoll sind jedoch noch ein paar Mängel abzuarbeiten. Kurz nach dem Termin...

  1. #1 ricochico, 07.07.2010
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    Ende Juni 2010 sind wir in unseren Neubau eingezogen. Gemäß Schlussprotokoll sind jedoch noch ein paar Mängel abzuarbeiten. Kurz nach dem Termin kam auch der Schornsteinfeger und hat die Heizung, den Aussenkamin für einen zusätzlichen Kaminofen sowie den Kaminofen abgenommen. Wir haben unser Haus durch eine Baubetreuung - bauen mit Werkvertag zum Festpreis - erstellen lassen. Jetzt will unsere Baubetreuung die Kosten für die Abnahme durch den Schornszteinfeger nicht zahlen. Jedoch gehören der Aussenkamin und die Heizung (der Kaminofen ist von usnn privat gekauft worden) zum Gesamtauftrag gemäß Werkvertrag. Hier meine Frage: Ist die Abnahme der Heizung des Aussenkamins durch den Schornsteinfeger nicht Teil des jeweiligen Gewerkes, also im Auftrag enthalten und wäre somit durch die Baubetreuung zu zahlen???

    LG
     
  2. R.B.

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    Gute Frage.
    Nachdem Ihr das Haus zum Festpreis gekauft habt, sollte die Abnahme des Schornsteins auch Bestandteil des Kaufvertrags sein, denn nur durch eine erfolgreiche Abnahme wird die Heizung auch betriebsbereit.
    Man kauft/bezahlt ja kein Haus mit einer Heizung die man nicht nutzen kann. Als Käufer muss man also davon ausgehen können, dass die Heizung betriebsbereit ist.

    Wenn ich ein neues Auto kaufe, gehe ich ja auch davon aus, dass es verkehrssicher ist und dass ich damit fahren kann.

    Es stellt sich halt die Frage, ob man wegen ein paar Euro für den Schorni, mit der Firma Stress anfängt. Interessant wird es vor allen Dingen deswegen, weil der Ofen ja von Euch gekauft wurde. Da könnte man jetzt auf die Idee kommen, dass die Kosten anteilig von Euch zu tragen sind.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Falsch Ralf.

    Bestandteil des Werkvertrags sind die vertraglich vereinbarten Leistungen. Wenn Gebühren da nicht enthalten oder gar, wie durchaus üblich sogar ausgeschlossen sind, dann ist das Sache des Bauherren.

    Zu Deinem Autovergleich:
    Wenn Du innerhalb der Gewähr zum TÜV fährst (z.B. Taxi meine ich schon nach einem Jahr), dann sind die TÜV Gebühren Deins. Auch dann, wenn der TÜV Mängel feststellt.
    Nur die Mängelbehebung und die Wiedervorführungskosten sind nimmer Deins.

    @ Fragesteller:
    Baubetreuung - wirklich so genannt oder doch BT oder GÜ
    Mfg
     
  4. #4 MoRüBe, 07.07.2010
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    MoRüBe Gast

    Steht im Vertrag etwas...

    ... von öffentlichen Gebühren, Abnahmen oder ähnlichem?

    Ö-r. Gebühren sind zunächst mal personalisiert, z.B. auch Baugenehmigungsgebühren...
     
  5. #5 ricochico, 07.07.2010
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    Leider steht nichts über Abnahmen und öffentliche Gebühren im Vertrag. Allerdings wird ausgeführt, dass die Häuser schlüsselfertig hergestellt und übergeben werden. Grundsätzlich dachte ich, dass die notwendigen Abnáhmen der Heizung und des Aussenkamins als Teil der jeweiligen Gewerke zu sehen sind. Von daher ging ich davon aus, dass mir diese Kosten nicht auferlegt werden. Kennt jemand ggf. dazu bestehende rechtliche Regelungen oder Verordnungen??

    LG
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2010
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    Wieso rechtliche Regelungen und Verordnungen?
    Es gibt einen Vertrag und der IST die Regelung!!

    Was hat denn der Baubetreuer als Begründung angegeben, warum er nicht zahlen will?
     
  7. #7 Baufuchs, 07.07.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Schlüsselfertig" heisst nicht "Schlüsselfertig".

    Mal hier lesen
     
  8. R.B.

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    Soweit wäre mir das schon klar, aber die vertraglich vereinbarte Leistung war doch eine funktionsfähige und betriebsbereite Heizungsanlage.

    Zu Deinem Beispiel mit dem Taxi, das wäre doch so, wie wenn ich ein neues Taxi kaufen würde und die "Zulassung" (nicht die steuerliche Anmeldung, sondern die erstmalige Zulassungsprüfung/Baumusterprüfung beim KBA) bezahlen müsste. Es geht nicht um Wiederholungsprüfungen (TÜV Abnahme), das ist eindeutig Sache des Besitzers.

    Vermutlich klebe ich zu sehr an dem Begriff "schlüsselfertig". Ist ein Haus das ich nicht beheizen kann wirklich "schlüsselfertig"?

    Gruß
    Ralf
     
  9. R.B.

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    Ein großes Danke an Baufuchs.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2010
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    Du hast es GENAU richtig formuliert!!!
    Die Anlage funzt und kann in Betrieb genommen werden.
    Das sie erst in Betrieb genommen werden DARF, wenn der Schorni seinen halbgöttlichen Segen gegeben hat, hat nichts mit der Mangelfreiheit der Anlage zu tun.

    Ausserdem ist Schorni immer öffentliche Gebühr (Siehe Rübe). Die lassen ja sogar säumige Gebühren über die Kommunen beitreiben.
    Und für öffentliche Gebühren ist immer der Grundstücksbesitzer Kostenschuldner. Wenns also kein BT ist, zahlt der Bauherr. Genau wie bei der Baugenehmigung.

    Und wenn im Vertrag nicht drinsteht, dass öffentliche Gebühren Bestandteil der Kosten sind, dürfte der TE sich die Nase wischen.
    Ausserdem steht da was von Baubetreuung. Das ist oft der Begriff für einen Zwitter zwischen GÜ und Archi+Einzelverträge.
    Da ist der Baubetreuer nur für die Betreuung zuständig, für den Rest gibts Einzelverträge mit den Gewerken, die der Bauherr oft nur nicht mitbekommt, weil er im Betreuungsvertrag z.B. ne Vollmacht mit unterschrieben hat, mit der Betreuer in seinem Namen Aufträge erteilen darf :yikes.
     
  11. lulu66

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    Die Zulassung eines Autos zahlt erstmal IMMER der Käufer. Nur wenn er gut verhandelt, übernimmt das auch der Verkäufer.

    Willst du auch die Vermessungskosten nach der Fertigstellung einfordern?
     
  12. R.B.

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    Sorry, missverstanden. Ich hatte (deswegen extra noch einmal in Klammern) nicht die Zulassung mit KFZ Kennzeichen gemeint, sondern die KBA Zulassung des Fahrzeugs.

    Umgangssprachlich wird bei der Anmeldung beim Landratsamt auch von "Zulassung" gesprochen, deswegen ist das etwas verwirrend.

    Gruß
    Ralf
     
  13. lulu66

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    Ich weiss, aber die KBA-Zulassung des Fahrzeugs wird nur einmal je Fahrzeugtyp vorgenommen. Der Schorni kommt imho bei jeder Inbetriebnahme vorbei.

    Es ist wohl eher mit Autoteilen vergleichbar, der Hersteller liefert die ABE mit, die TÜV-Eintragung mit Prüfung auf ordnungsgemäßen Einbau ist dann die Schornsteinfegerabnahme der Autowelt.
    Und auch diese gibts nur bei expliziter Vereinbarung mit dem Verbauer "kostenlos".
     
  14. #14 Baldbauherr, 07.07.2010
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    Was kostet so eine Abnahme durch den Schorni? 100.-€ oder 200.-€?

    Manchmal nimmt man sich eventuell die Freude am neuen Haus und dem laut Schlussprotokoll zur Mängelbeseitigung aufgeforderte die Motivation dies zu aller Zufriedenheit zu erledigen.

    Soll natürlich nicht bedeuten, alles ungeprüft und anstandslos zu zahlen....
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Richtig, weil jede "Anlage" als Unikat betrachtet wird.

    Aber ich hatte oben schon geschrieben:

    Gruß
    Ralf
     
  16. Dingo

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    Die Bauphase scheint so tadellos gelaufen zu sein, dass es keine anderen Sorgen gibt, als sich wg. 50 oder 100€ mit BU/GU/GÜ/etc's auseinanderzusetzen.
    Abnahme durch den Schorni kann auch Spass bereiten :bierchen: und bringt dir vieleicht auch noch Glück ins Haus (Einfach mal am Messingknopf von Schorni's Joppe drehen):winken
     
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