Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm

Diskutiere Hilfe - Nichteinhaltung Abstandsfläche um 20cm im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Ihr lieben Bauexperten! Meine Partnerin und ich haben ein Problem und vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen.... Unser ehemalige...

  1. #1 BVH2011, 07.03.2012
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    Hallo Ihr lieben Bauexperten!

    Meine Partnerin und ich haben ein Problem und vielleicht könnt Ihr uns weiterhelfen....

    Unser ehemalige Generalunternehmer hat sich nicht an die Vorgaben des Bauantrags gehalten, wodurch unser Haus nun höher geworden ist als ursprünglich geplant bzw. vom Bauamt genehmigt worden ist.

    Ursprünglich war laut Baugenehmigung eine Abstandsfläche von 3,00m ausreichend. Da wir unser Haus im Altstandgebiet bauen, haben wir den Abstand von uns aus auf 3,20m erweitert, um den Nachbaren nicht zu sehr auf die Pelle zu rücken. Dieser "zusätzliche" Puffer reicht nun jedoch nicht, da wir auf Grund der jetzigen Ausführung einen Abstand von 3,40m einhalten müßten.

    Baurechtlich und Bautechnisch sind die Änderung für das Bauamt OK. Uns fehlt "eigentlich" nur die Unterschrift des Nachbarn, dass sie nichts gegen die Überschreitung der 20cm haben. Daran scheint es aber zu scheitern :(
    Nach aktuellem Stand der Dinge erwarten unsere Nachbarn von uns, dass wir auf der ihr zugewandten Hauswandseite (aus unserer Sicht gen Westen) in die Fenster Milch- oder Ornamentglas einbauen. Dies betrifft 2 Fenster im EG (Wohnzimmer), 2 Fenster im OG (Gästezimmer & Kinderzimmer) und 1 Fenster im DG (Dachboden).

    Meine Partnerin und ich sind verzweifelt, dass uns 20cm Überstand, die wir nicht zu verantworten haben (der Generalunternehmer ist nicht mehr zu belangen) so in Schwierigkeiten bringt. Milch- oder Ornamentglas kommt für uns nicht in Frage. Oder wer von Euch würde sein Kind in einem Zimmer mit Milch- oder Ornamentglas aufwachsen lassen wollen?

    Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich unser Grundstück (Hessen) in der Altstadt befindet und es dadurch per "Definition" Unterschreitungen von Abstandsflächen gibt. Außerdem stehen die beiden Häuser nicht(!) gegenüber. Wenn wir aus den geplanten Fenstern schauen, sehen wir nur den Garten des Nachbarn.

    Hinweise, dass wir Vorhänge anbringen werden und nicht nur wir in den Garten der Nachbarn schauen können, sonder das auch sie in unser Haus schauen können, sind keine Argumente für sie.

    Was ist rechtlich möglich? Worauf können wir uns evtl. berufen? Darf der Nachbar den Einbau von Milch- oder Ornamentglas verlangen? Habt Ihr evtl. andere Ideen / Vorschläge?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

    Gruß
    Goldstück

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  2. BJ67

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    Fragt den Nachbarn direkt, wie viel Geld es kostet die Unterschrift zu bekommen und regelt das bis hin zum Geldfluss notariell.

    Sonst baut ihr schlimmsten Falls zurück, auf eigene Kosten, wenn der GU nicht mehr greifbar ist.
     
  3. #3 BVH2011, 07.03.2012
    BVH2011

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    Geld möchte der Nachbar nicht haben. So zumindest die aktuelle Aussage.

    Ein Zurückbauen können wir uns nicht leisten. Das wäre für uns der finanzielle Kollaps. An die Folgen möchte ich gar nicht denken. Außerdem gibt es da doch den Punkt der Verhältnismäßigkeit und der kann meiner Ansicht nach (20cm vs. Rückbau) nicht gegeben sein.
     
  4. #4 gunther1948, 07.03.2012
    gunther1948

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    hallo
    evtl. anfüllen/anböschen weiss aber nicht wie die hessen die abstände regeln.

    gruss aus de pfalz
     
  5. chf01

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    Hallo,

    ein Bekannter hatte das selbe Problem, allerdings nur 5 cm. Hat dann dem Nachbarn 5 cm Grund abgekauft, kein Witz :D
     
  6. #6 gunther1948, 07.03.2012
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    hallo
    vermessung teurer wie die suppe, oder wie man hier sagt
    do iss die supp deirer wie de brocke.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 Pruefhammer, 08.03.2012
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    wenn ihr 20cm mehr Abstandsfläche benötigt ist euer Haus sicher ne ganze Ecke zu hoch, da die Höhe mit 0,4 multipliziert wird (wenn bei euch anders gerechnet wird, sag Bescheid) da wird man nicht mit Toleranzen argumentieren können. Ein halber Meter in der Höhe ist sicher mehr als eine mögliche Toleranz.
    Ich denke auf den Vorschlag des Nachbarn eingehen oder noch mal nach gewünschter Summe fragen, wenn ihr da rechtlich durch wollt wird das vermtl. scheitern, neben den Kosten für den Rechtstreit könnte der Nachbar im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen. Seit froh, dass sich der Nachbar mit einer Milchglaslösung zufrieden geben will, ich denke der könnte sogar den Rückbau verlangen, was das bedeutet muss ich dir wohl nicht erklären.
     
  8. #8 benutzer1, 08.03.2012
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    Unfassbar, wie manche Nachbarn drauf sind.
    Die 20 cm wären mir als Nachbar sowas von egal...
    Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen.

    Solchen Menschen wünsche ich nichts Gutes!
     
  9. #9 Achim Kaiser, 08.03.2012
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    Wie kommt man zu dem Schluss ? Der Nachbar hat sich 0,00 zu Schulden kommen lassen.

    Vielleicht ists ihm genau das .... Motto : Mach auf deinem Grundstück was du willst solange mir meine Ruhe lässt und ich keine Verpflichtungen in Form einer *(Bau-)Last* eingehen muss.

    Genau das .... da wird beim Nachbarn Mist gebaut ... und anschließend soll man sich dafür noch bedanken.

    Abriss ist die Alternative .... so what ?
    Es gibt schlimmeres .... auch wenn einem die Lösung nicht gefällt.

    Der Grundstein für ein *gut nachbarliches Verhältnis* ist auf jeden Fall schon vor dem Einzug gelegt ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  10. Baumal

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    milchglas im kinderzimmer ist natürlich mehr als bescheiden.

    bin zwar kein hesse, aber wer sagt denn das haus wäre zu
    hoch und das problem wäre nicht über geländemodellierung
    zu lösen?
     
  11. #11 ralf9000, 08.03.2012
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    Nicht nur ein halber Meter, denn:
    Damit hat sich um einen ganzen Meter Höhe vertan. Das kann doch in der ganzen Bauphase keinem (auch dem Bauherren) verborgen geblieben sein, spätestens nach EG-Platte sieht man diesen Unterschied relativ zur Strasse und sieht auch, das es nicht zu den Plänen passt. Oder hat man hier bewußt anders gebaut, in der Hoffnung, es merkt keiner?
    Sehe ich genauso, der Bauherr beeinträchtigt die Rechte des Nachbarn erheblich, nicht umgekehrt. Mir scheint aber auch eine Vorgschichte mit dem Nachbarn vorzuliegen, denn ohne weiteres macht man ja nicht das, wenn alles sauber ausgeführt werden kann:
     
  12. #12 Zuendler, 08.03.2012
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    Milchglasfolie auf die Fenster und abwarten ob sich das Verhältnis zum Nachbarn über die Zeit nicht bessert und man dann ggf. auf das "Milchglas" verzichten kann.
     
  13. Neutal

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    Ich habe letztes Jahr ein Garagenhaus zum Wohnhaus umgebaut. Da es sich um eine Grenzbebauung handelte hat der Nachbar eine Baulast unterschrieben. Er hat für die Bauls gut 20000€ bekommen und war glücklich.
     
  14. AnneB

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  15. #15 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo gunther1948,

    danke für die Idee. Laut unserem Bauleiter ist das wohl keine Option. Darüber hatte er schon mit dem Bauamt gesprochen.

    Gruß
    Goldstück
     
  16. #16 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo chf01,

    interessanter Vorschlag. Daran haben wir noch nicht gedacht. Gehe aber auf Grund des aktuellen Verhaltes davon aus, dass das keine Option für den Nachbarn sein wird. Trotz und alle dem werde ich das mal mit unserem Bauleiter und dem Bauamt besprochen, ob das auf Grund der Lage in der Altstadt überhaupt möglich ist. Die Grundstücke sind eh schon alle so verwinkelt...

    Gruß
    Goldstück
     
  17. Baumal

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    mit was hat er mit dem amt gesprochen?

    tfh wird gemessen ab geländehöhe bestand?
     
  18. #18 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Pruefhammer,

    Du hast Recht, in Hessen ist der Multiplikator 0,4. Von Toleranzen, im Bezug auf die Höhe des Hauses, will ich auch gar nicht sprechen.

    Hintergrund:
    Der Bauantrag wurde mit einem 2,0m hohen Trempel im OG eingereicht und so genehmigt. Wir hatten uns im Nachhinein aber überlegt, dass wir doch gerne ein echtes Vollgeschoss im OG hätten und haben die Baufirma und den Architekten gefragt, ob man das noch ändern könnte. Es hießt, dass das kein Problem wäre. Auch die unsere Nachfrage, ob das alles mit dem Bauamt abgestimmt sei, wurde bestätigt. Daraufhin wurde das Haus wie gewünscht ausgeführt.

    Wie wir nachträglich herausgefunden haben, sind aber noch weitere Erhöhungen hinzugekommen, die so nicht vorgesehen waren: dickere Decken (22cm statt 18cm), falsche Sockelhöhe (Keller schaut weiter aus dem Boden als von uns gewünscht) und falsch ausgeführte Firste (Firstauflage 14cm höher als vom Zimmermann vorgegeben).

    Wenn sich unser Nachbar dazu einmal klar äußern würde, wäre das sehr hilfreich für uns. Tut er jedoch leider nicht. Er meint, wir sollen uns etwas einfallen lassen...

    Was einen möglichen Rückbau, da kam mir jetzt schon an verschiedenen Stellen der Punkt der "Verhältnismäßigkeit" zwischen die Finger. Die kann meinem Verständnis nach in dieser Situation nicht gegeben sein. Habe diesbezüglich gegenüber den Bauamt schon gesagt, dass das den finanziellen Ruin unserer kleinen Familie bedeuten würde, da wir das neben den bisherigen Schaden nicht stemmen können.

    Gruß
    Raffael
     
  19. #19 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo benutzer1.

    da kennen wir inzwischen einige, die das genauso sehen. Zumal die Häuser wie bereits erwähnt gar nicht voreinander stehen und alle relevanten Vorgaben (z.B. Brandschutz) erfüllt sind. Mal ganz davon abgesehen, dass sich unser Grundstück/Haus in Mitten der Altstadt befindet und auf Grund der Historie dort das Thema Abstandsflächen keine Anwendung gefunden hat. Dort stehen 95% aller Häuser kreuz und quer. Halt typisch Altstadt. Deswegen haben wir uns ja auch das Grundstück gekauft.

    Soweit würden wir jetzt nicht gehen wollen, aber menschlich verstehen es meine Freundin und ich nicht :(

    Gruß
    Goldstück
     
  20. #20 BVH2011, 08.03.2012
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    Hallo Herr Kaiser,

    rechtlich gesehen haben Sie mit Ihrer Aussage vollkommen Recht. Aber wie sieht es mit der moralischen Seite aus? Nach gesundem Menschenverstand behindern wir den Nachbarn in keinster Weise - keine Verschattung, keine Behinderung in Bezug auf Frischluftzufuhr, keine Gefahrensteigerung wegen vernachlässigtem Brandschutz,.... Mal ganz davon abgesehen, dass unsere beiden Häuser nicht voreinander stehen und wir besseres zu tun haben als unseren Nachbarn in die Fenster zu schauen. Außerdem gilt das Ganze auch für ihn. Ist ja keine Einbahnstraße.

    Das er sich bei uns bedankt, dass verlangen wir in keinster Weise. Es paßt aber (menschlich) einfach nicht zusammen, wenn man uns erst von der großartigen Nachbarschaft erzählt, die ihnen nach dem eigenen Hausbrand geholfen hat wo sie nur konnte (Essen, Klamotten, Unterkunft,....) und sie offen, dass wir uns dort "positiv" mit einbringen können, dann aber so eine Reaktion uns gegenüber an den Tag legen.

    Ganz nebenbei, wir waren es die zum Bauamt gegangen sind um die Unstimmigkeiten zusammen mit unserem neuen Bauleiter aus der Welt zu schaffen.

    Mag sein, aber wir können es nicht bezahlen! Gegen die Baufirma können wir auch nicht vorgehen, da die bereits pleite ist.

    Wenn wir Millionäre wären, dann würden wir das Haus wieder abreißen lassen und es neu, anders, ohne die ganzen Baumengel und natürlich auch mit den passenden Abstandsflächen wieder aufbauen lassen... oder einfach dort bauen, wo wir gerne geblieben wären.

    Dieser wurde mit Sicherheit nicht von uns gelegt! Das waren/sind die einzigen Nachbaren die von Anfang an mit Zollstock und Maßband an der Grenze standen und nachgemessen haben und sich beim Bauamt erkundigt haben, ob dort denn so gebaut werden darf. Alle anderen Nachbaren haben uns herzlich willkommen geheißen und unterstützen uns seit Beginn der Bauarbeiten wo sie nur können. Das nennen wir Nachbarschaft!!!

    Gruß
    Goldstück
     
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