GRZ vom Grundstück richtig berechnen ?

Diskutiere GRZ vom Grundstück richtig berechnen ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage zur GRZ. das Grundstück 1000 m² hat ein GRZ von 0,2, das heißt ich darf 200 qm bebauen Das Haus ist ein Bungalow...

  1. #1 nexttime, 25.03.2013
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    Hallo, ich habe eine Frage zur GRZ.
    das Grundstück 1000 m² hat ein GRZ von 0,2, das heißt ich darf 200 qm bebauen

    Das Haus ist ein Bungalow 200 qm, Dachüberstand 1m
    Hinzu kommt ein Carport 24 qm
    Auffahrt gepflastert 25 qm
    Terrasse gepflastert 25 qm
    Gartenhaus 18 qm

    Die GRZ für das Haus würde ja passen 200 qm, dann hatte ich gelesen das man 50% von der 0,2 für Carport und Terrasse nutzen kann stimmt das ?
    dann würde ja alle passen oder ?

    Danke!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 25.03.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    GRZ 1 = 200 + (Dachüberstand geschätzt) 60 + Terrasse 25 + Gartenhaus 18 + Wege (geschätzt) 30 = 333 m² = GRZ 1 = 0,33
    GRZ 2 333 + Carport 24 + Zufahrt 25 = 383 = GRZ 2 = 0,38

    GRZ 1 max 0,2
    GRZ 2 max 0,3 (GRZ 1 + 50% < 0,8)

    Vergiss es oder kauf noch mal 600 m² dazu!
     
  3. #3 nexttime, 25.03.2013
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    Hallo und danke für deine antwort! ich hätte da nach was :-) habe ich das richtig gerechnet ?

    Grundstück 700 qm GRZ 0,3

    GRZ 1 = 135 qm + Dachüberstand 60 qm + Terrasse 20 qm + Gartenhaus 18 qm + Wege 10 qm = 243 qm = GRZ 1 = 0,24
    GRZ 2 243 qm + Carport 25 qm + Zufahrt 25 qm = 293 qm GRZ 2 = 0,29

    GRZ 1 = max 0,3
    GRZ 2 = max 0,45
     
  4. #4 Gast036816, 26.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ob du richtig gerechnet hast, sagt dir in erster linie der bebauungsplan.

    aber was hast du vor, wenn bei grz 1 fast die hälfte vom haus als dachüberstand dazu kommen soll. baust du mit dachüberständen von 1,50 bis 2,00 m?
     
  5. Jan81

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    Dachüberstand wird mit in GRZ1 eingerechnet? Oh man
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
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  7. Jan81

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    Also mir z.B. wurde gesagt, dass Dachüberstand bis 50 cm nicht mitzählt. Im B-Plan steht dasvon nicht drin. Ich rufe mal bei Bauamt an.

    Ps: Sorry das ich diesen Thread ausnutze ;) Nur die Sache mit dem Dachüberstand hat mich einwenig durch einander gebracht.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
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    In Niedersachsen zählen Dachüberstände gemäß LBO bis 50 cm nicht mit bei der Bemessung des Grenzabstands!!!

    BauNVO ist aber Bundesrecht und das bricht Landesrecht!
     
  9. #9 Baufuchs, 26.03.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Ralf
    Der Landkreis Lüneburg z.B. ist der Auffassung, dass bei der GRZ Dachüberstände erst ab 50cm einzurechnen sind.

    Guckst Du hier unter "wie errechnet man..."
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
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    Ich kenne die Auslegung des Lk Lüneburg.
    Überdeckt = Projektionsfläche des Bauwerks!

    Es gibt einen Streit, der darauf basiert, wie die Flächen zu ermitteln sind. Einige Anhänger der "Dachüberstand bis 50 cm nicht" Theorie berufen sich dabei auf die DIN 277, die diese nicht mitrechnet. Das ist aber nicht über die BauNVO abgedeckt.
    Andere berufen sich auf die LBO-Regelungen dazu bzw entsprechende Urteile, wieder andere auf den Begriff des "untergeordneten Bauteils".

    Alle diese Spitzfindigkeiten sind nicht direkt aus der BauNVO abzulesen. Ein Urteil, das hier ein "Machtwort" spricht, ob oder bis wann Dachüberstände nicht anzurechnen sind, kenne ich nicht. (Deswegen mag es das trotzdem geben)

    PS: Eigentlich ist es aber logisch, die Dachüberstände immer mit anzurechnen, da es keinen Hinweis auf eine Breite/Fläche gibt, bis zu der die Dachüberstände nicht anzurechnen sind.
    Denn dann könnte man ja auch 3 m Dachüberstand bauen und die nicht mitrechnen wollen - es gibt ja keine Obergrenze!

    Noch ein Punkt: Für überdachte Stellplätze gibts in 23a ein Maß, bis zu dem die unberücksichtigt bleiben dürfen! Für Dachüberstände gibts da kein Sonderregelung.
     
  11. ypg111

    ypg111 Gast

    Wo hast Du das denn gelesen? Bzw. was steht in DEINEM Bebauungsplan?

    (bei unserem steht, dass man für Nebengebäde und -Flächen nochmal 100% veranschlagen darf. Terrasse gilt zum GRZ |, Garage, Carport und Zuwegungen zum GRZ ||)

    Und wo baust denn Du? Doch nicht in Nds (wie die anderen hier auf Nds. kommen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen) , sondern in HH?!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
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    Yps, ach yps.

    Jan hat ne Zusatzfrage gestellt, der Wohn lt. seiner Angabe in Springe und das liegt mitten in Niedersachsen (Ich weiß es, ich fahr da ab und an vorbei :p)

    Wenn das:
    stimmt und Du da nichts was falsch verstanden hast, dann ist der B-Plan ungültig, weil er gegen die BauNVO verstößt.
    Die sagt dazu:
    Oder er wäre von vor 1990 - da müsste ich lange suchen, ob da mehr zulässig war.
     
  13. ypg111

    ypg111 Gast

    Ach.... jaaaaaa, jetzt kann ich auch lesen ;) Hab die Frage doch glatt unterschlagen, und weil ich immer an HH vorbeirausche.... nun denn :)

    Ich habe gestern extra nochmal reingeschaut, als ich die Frage gelesen habe.... der B-Plan ist ganz neu! :wow
     
  14. ypg111

    ypg111 Gast

    Den Auszug kennt Ihr ja ;)
    (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

    mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8;


    Wenn bei unserem B-Plan steht, dass nach §19 blablabla (siehe oben) die zulässige Grundflächenzahl (bei uns GRZ 0,2) bis zu 100% (mit Nebengebäuden) überschritten werden darf, komme ich rechnerisch auf gesamt 0,4 (0,2 + 100%)... das ist unter 0,8 :D
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 26.03.2013
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    Stopp - ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :D. Sorry für alle, die ich verwirrt habe.
    Stimmt, der B-Plan darf auch mehr als 50 % zulassen, es steht in 19 nur, das abweichende Regelungen getroffen werden dürfen. Abweichen kann auch nach oben bedeuten (solange < 0,8).

    Das ist dann aber der erste B-Plan, der das zulässt, den ich erlebe.Sonst immer nur eingeschränkt.
     
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