bauen im aussenbereich

Diskutiere bauen im aussenbereich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo, ich habe interesse mir einen alten bauernhof in bayern/oberpfalz zu kaufen und dort ein neues wohnhaus zu errichten. habe nun ein...

  1. #1 thomas m., 15.05.2006
    thomas m.

    thomas m. Gast

    hallo,
    ich habe interesse mir einen alten bauernhof in bayern/oberpfalz zu kaufen und dort ein neues wohnhaus zu errichten.
    habe nun ein geeignetes objekt (im aussenbereich) gefunden. der hof wird schon seit einigen jahren nicht mehr bewirtschaftet und das haus ist nicht mehr bewohnbar, die scheunen sind schon etwas zerfallen.
    nun will ich das alte haus abreißen und ein neues wohnhaus errichten.

    nun meine frage:
    ist das möglich eine baugenehmigung zu bekommen ohne eine landwirtschaft anzumelden? welche möglichkeiten habe ich?
    wenn nicht, ab wann gilt es als landwirtschaft und kann ich es auch nebengewerblich betreiben, da ich berufstätig bin?
    reichen ein paar hühner oder schafe oder auch nur der anbau von salat den ich dann an nachbarn verkaufe?

    ich habe mir folgende vorgehensweise gedacht:
    1) objekt aussuchen
    2) bauvoranfrage stellen
    3) bei erfolgreicher bauvoranfrage den hof kaufen
    4) bauantrag stellen

    für eure hilfe danke ich euch im voraus

    mfg
    thomas m.
     
  2. #2 Gast3007, 15.05.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    Hallo Thomas,

    also ich bin nur ein "privater" (aber hab 1.5 Jahre mit meinem Bauamt rumgehändelt wg. §34 Bebauung).
    Meiner Meinung nach ist dein Vorgehen (die 4 Punkte in genau der Reihenfolge) schon richtig - das einzige was ich Dir auf den Weg geben möchte, ist, dass Du Bei deiner Bauvoranfrage SEHR GENAU formulierst bzw. am besten auch zeichnest, was Du verändern bzw. neu aufbauen möchtest. Sonst hast 2 Problemfelder - 1. Du bekommst es nicht genehmigt, weil die Jungs vom Bauamt sich das nicht recht vorstellen können oder 2. Sie sagen zur Voranfrage "jaja" und wenn der Bauantag kommt "nein so nicht".

    Gruß
    Reilinga

    p.s. Denke einfach mal bei Landwirtschaft nicht nur dan das tratitionelle (so Mit Viechern und Getreidefelder). So ist z.B. einer der ne Sonderkultur (Wein etc.) anbaut schon ab relativ geringer Grundfläche (Zwangs-)Mitglied bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (und damit für mein empfingen auch offizieller "Bauer") :e_smiley_brille02: . Ich glaube die Fläche liegt bei 250qm bewirtschafteten Gebiet von Sonderkulturen.
     
  3. Uli B.

    Uli B. Gast

    Hallo Thomas,

    leider kann ich reilinga zum Begriff der Landwirtschaft nicht ganz Recht geben - im Baugesetzbuch ist der Begriff der Landwirtschaft genau und abschließend beschrieben: "[...]insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei."

    Dieser Begrif der Landwirtschaft ist auch unmittelbar auf § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB anzuwenden, nämlich das sog. privilegierte Bauen im Außenbereich.

    Im Moment ist dein Vorhaben wohl unter die "sonstigen Vorhaben" nach § 35 Abs. 2 BauGB einzuordnen. Hiernach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
    Eine reine Kann-Vorschrift also, die Dein Vorhaben zunächst mal nicht unmöglich macht.
    Der häufigste Knackpunkt sind die "öffentlichen Belange". Ich gehe jetzt mal davon aus, dass für das Gebiet, in dem du dir dein Objekt aussuchst, ein Flächennutzungsplan existiert; dein Grundstück wird voraussichtlich als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sein. Und schon sind wir bei der Beeinträchtigung öffentlicher Belange, denn Wohnnutzung beißt sich mit Landwirtschaft (es sei denn, sie dient einem landw. Betrieb; siehe oben).

    Dein 4-Punkte-Vorgehen würde ich noch um einen Punkt erweitern:
    1b) Vorsprache bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (meistens das Landratsamt). Wenn von dort ein positives Signal kommt, tut man sich bei der Gemeinde meistens leichter. Und nur eine positiv beurteilte Voranfrage bei der Gemeinde heißt noch lange nicht, dass das Landratsamt der Sache auch positiv gegenüber steht...

    Letztendlich liegt die Sache im Ermessen sowohl der Gemeinde (gemeindliches Einvernehmen) als auch des Landratsamtes als Bauaufsichts- und Genehmigungsbehörde.
     
  4. #4 elisabeth, 18.05.2006
    elisabeth

    elisabeth

    Dabei seit:
    23.04.2006
    Beiträge:
    169
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellte
    Ort:
    Niedersachsen dort wo es schön ist :-)
    hallo


    hab ja null ahnung.....aber hier bei uns ist es so das wenn man im außenbereich ein haus abreißen will und dann eine ersatzwohnung bauen will.....man auch selber 2 jahre in dem alten haus gewohnt haben muss!

    freunde von mir leben seit gut 19 monaten in einem ...lach na ja stein alten haus und warten nur das die zeit um ist und sie mit dem neubau beginnen können...
    ist das bei euch nicht so???

    lg
     
  5. #5 Gast3007, 20.05.2006
    Gast3007

    Gast3007 Gast

    ... so falsch war ich dann ja gar nicht Uli ...

    ... denn ich denke mit Weinbau (ob das sinnvoll is oder nicht seht ja auf nem anderen Blatt) brauchst evtl einfach weniger Fläche als mit dem herkömmlichen Kram (Viecher und Getreide) zu bewirtschaften um als Bauer zu gelten und hast ergo dann weniger Arbeit mit :e_smiley_brille02:
    Das wollte ich an sich nur sagen und da halt n Tip in die Richtung geben - und Du schreibst ja auch dass Weinbau als Bauernbetrieb anerkannt is (nur deutlich besser als ich mit mehr Grundlagen :biggthumpup: ).

    @ Thomas: was willst jetzt also für ein Bauer werden, wenn Bauer machen musst ? :lock

    Gruß Reilinga

    p.s. also ich war bei meiner Baubehörde und wenn ich nach deren Aussage ginge, dann müssten die sich heute (Mai 06) noch bei mir mal melden (wollten das im Aug 05 schon gemacht haben :irre ) - wir wurds halt nach einem Jahr des fragens, abklärens und nichtmeldens der Behörde einfach zu bunt und ich hab nen Bauantrag abgegeben. Aber vielleicht sind ja nicht alle so ...
     
  6. #6 ralfonso, 07.06.2006
    ralfonso

    ralfonso Gast

    Hallo,
    als Unterfranke kenne ich mich mittlerweile schon etwas mit wein und dem behördlichen drumherum aus. für den weinanbau braucht man eine anbaugenehmigung von der bezirksregierung. diese wird nur erteilt, wenn die flächen aufgrund der hangausrichtung und -neigung geeignet sind. die flächen sind kontingetiert und werden bei uns in regierungsbezirk unterfranken in einem losverfahren "gezogen", wobei ungeeeignete flächen schon vorher herausfallen. (profesioneller) weinanbau ist aufgrund des klimas in der oberpfalz kaum denkbar.

    wie wäre es, eine bauvoranfrage zu stellen, die den vorhanden bestand einbezieht, bzw. eine art abbruch und wiederaufbau der vorhanden kubatur? auf jeden fall empfiehlt es sich, mit skizzen das lra und die gemeinde aufzusuchen und zu besprechen was geht und was nicht.

    gruß

    ralfo

    ps: habe gestern meine baugenehmigung vom amt geholt.
     
Thema: bauen im aussenbereich
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. anbau abreißen und neu bauen

    ,
  2. Bauernhof im Außenbereich bauen

    ,
  3. altes Bauernhaus neu bauen außenbereich

    ,
  4. alten hof neu bauen,
  5. bauen im aussenbereich hohenfurch
Die Seite wird geladen...

bauen im aussenbereich - Ähnliche Themen

  1. Bauen im Außenbereich (Bayern) – Auflagen in der Baugenehmigung

    Bauen im Außenbereich (Bayern) – Auflagen in der Baugenehmigung: Für den Bau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle wird als Auflage gestellt, dass die Außenfassade aus Holz erstellt werden muss und eine...
  2. Bauen im Außenbereich

    Bauen im Außenbereich: Hallo, wir möchten auf dem Hof meiner Schwiegereltern einen alten Schweinestall umbauen, wir sind mit der Baugenehmigung noch nicht durch. Auf dem...
  3. Bauen im Aussenbereich - Schuppen mit Hausnummer

    Bauen im Aussenbereich - Schuppen mit Hausnummer: Hallo zusammen, wir wollen im Außenbereich ein Einfamilienhausbauen und zwar beim familieneigenen, landwirtschaftlichen Hof in Baden-Württemberg....
  4. Vorgehensweise für Bauantrag :"Bauen im Aussenbereich"?

    Vorgehensweise für Bauantrag :"Bauen im Aussenbereich"?: Hallo wir haben ein Grundstück das im Dorf ist und möchten von Nachbar einen Teil seines abkaufen und daraufbauen. Jetzt hat sich rausgestellt,...
  5. Wagenremise im Außenbereich bauen...?!

    Wagenremise im Außenbereich bauen...?!: Hallo miteinander, ich erkläre kurz den Sachverhalt... um folgenden Plan geht es Bauplan123.pdf Gewünschter Bauplatz rot umrandet...