Darf der das ?????

Diskutiere Darf der das ????? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebe Kollegen, Leidensgenossen und Überlebenkünstler! Nun ist die Architektenschaft leider nicht von Missgunst und Neid frei. Im Gegenteil!...

  1. #1 Thomas B, 07.12.2005
    Thomas B

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    Liebe Kollegen, Leidensgenossen und Überlebenkünstler!

    Nun ist die Architektenschaft leider nicht von Missgunst und Neid frei. Im Gegenteil! Während sich bei ärztlichem Pfusch die gesamte Ärzteschaft vor einen Metzger stellt, werden Architektenkollegen nimmermüde Kollegen mies zu machen, ihre Kompetenz anzuzweifeln usw. usf.

    Schade eingentlich.

    Nun entdeckte ich im WWW diese nette Homepage eines Bautechnikers, der freiberuflich seiner Wege geht. Warum auch nicht.

    Etwas verwundert war ich dann aber doch, als ich sah, dass dieses Büro sogar mit einem Wohn- und Geschäftshaus wirbt, dass seiner Genialität entsprungen sein soll.

    Entweder hat hier m.E. ein Archi seinen Stempel druntergesemmelt, was aber bedeutet, dass strengenommen er -der Archi- der Schöpfer dieses Kleinods ist oder aber der Herr Bautechniker hat sich ein etwas zu umfassendes Planungsangebot zumutet.

    Was haltet Ihr davon ???

    Ach ja .... hier der link:

    http://www.bauplanung-rapp.de/index.html

    Unter "Mehrfamilienhäusern" gibt's das hübsche Teil zu bestaunen.

    Thomas
     
  2. sepp

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    er schreibt ja wo seine leistungen gebucht werden können

    In folgenden Tätigkeitsbereichen:

    * Wohnunghäuser, Doppel bzw. Reihenhäuser
    * An- und Umbauten
    * eingeschossige gewerbich genutzte Gebäude
    * landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Biogasanlagen
    * Garage und sonsteige Nebengebäude

    dafür brauchts -von land zu land verschieden- keinen architekten für die baugenehmigung.

    die bilder wird er wohl als subler fürn architekten geplant haben.
    und all zu deutlich wirds nicht, was er eigentlich bei den objekten gemacht hat.
    sigeko? bauleitung? werkplanung?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Oder umgekehrt...

    der Archi (mit Bauvorlagerecht) war sein Sub und er hat somit alle Rechte an den Bildern.
    Gegen sowas ist schweeeeer ankommen - auch wenn Du recht hast.
    MfG
     
  4. #4 Gast217, 07.12.2005
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    Gast217 Gast

    Hallo,

    was mir unter der Rubrik Mehrfamilienhäuser auffällt ist, dass er nicht beschreibt, welche Leistungen aus seinem Leistungsspektrum er bei dem Referenzobjekt erbracht hat.
    Theoretisch könnts auch nur die Gestaltung der Werbetafel gewesen sein. ;)

    Marion :)
     
  5. #5 Gast217, 07.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Zum Recht am Bild am Objekt, glaube ich mich erinnern zu können, dass Bruno schon mal was geschrieben hat.

    Marion :)
     
  6. #6 Josilika, 07.12.2005
    Josilika

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    was regt ihr euch auf - er hat ne WWW - da steht Mehrfamilienhaus - ihr klickt drauf ----------------------- und macht euch Gedanken.


    Ich konnte das Wort Architektenleistung nicht finden, also macht er sich nicht strafbar - er kann doch sagen:

    "Ätsch hier habe ich die Pläne kopieren dürfen .............. "

    das ist doch ok - fleißige Mitarbeiter werden immer gebraucht.
    Den Rest in der WWW denkt ihr euch.

    Viel schlimmer ist es aber bei denen die nach der Wende ohne Ahnung vom Bau Büros aufgemacht haben, rechtlich ahnungslose Architekten angestellt haben, die planen liesen und stempeln ........... austauschten und bis heute noch nicht ................... aber öffentliche Aufträge bekommt und als Architekt im Wurstblatt bei jeder Eröffnung erwähnt werden ......... Pressefreiheit ......... Deutschland.
     
  7. #7 delphi2, 08.12.2005
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    Also in Ba. Wü. ist das lt. LBO so, dass er als Bautechniker folg. planen darf:
    -Wohngebäude mit einem Vollgeschoss bis zu 150 m² Grundfläche
    -eingeschosssige gewerbliche Gebäude bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu 5m Wandhöhe
    -landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zu 2 Vollgeschossen und bis zu 250 m² Grundfläche.

    Die Architektenkammern haben hier eindeutig geschlafen. Die Rechtsanwälte haben beispielsweise ihren Berufsschutz wesentlich besser verteidigt. Wenn man der Meinung ist, dass jeder der halbwegs Ahnung vom Bauen hat Häuser planen darf, dann könnte ja eigentlich jeder der Mal ein bisschen Jura studiert hat sich auch als Rechtsanwalt betätigen...
     
  8. #8 Gast360547, 08.12.2005
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nich mal...

    Moin,


    ... nen Impressum hatter, oder hab ichs nur übersehen?

    Grüße
    si
     
  9. #9 Thomas B, 08.12.2005
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    So...jetzt kommt wieder der Oberquerulant!

    @Marion:
    was mir unter der Rubrik Mehrfamilienhäuser auffällt ist, dass er nicht beschreibt, welche Leistungen aus seinem Leistungsspektrum er bei dem Referenzobjekt erbracht hat.
    Theoretisch könnts auch nur die Gestaltung der Werbetafel gewesen sein.


    ..stimmt schreibt er nicht explizit, aber immerhin: Drei unkommentierte Bilder eines Wohn- und Geschäftshauses und darunter dann "Thomas Rapp Bauplanung". Da wird zumindest der Eindruck erweckt er hätte es gebastelt. Was würden diese Bilder auch sonst für einen Sinn machen???


    @Josilika:
    Ich konnte das Wort Architektenleistung nicht finden, also macht er sich nicht strafbar - er kann doch sagen:

    "Ätsch hier habe ich die Pläne kopieren dürfen .............. "

    das ist doch ok - fleißige Mitarbeiter werden immer gebraucht.
    Den Rest in der WWW denkt ihr euch.


    Nach einer Architektenleistung ist ja auch nicht gefragt. Aber so muss ein unbedarfter Bauherr annehmen: Aha...das kann (und darf) er auch. Nix wie hin.

    Es ist ohnehin schwer genug Bauherren davon zu überzeugen mit Archi und nicht mit BT/GÜ zu bauen. wenn jetzt noch x-beliebige Leutchen "unsere" Leistungen anbieten oder zumindest den Eindruck erwecken, dass sie es könnten, so ist das m.E. schlichtweg nicht o.k.

    @delphi2
    Die Architektenkammern haben hier eindeutig geschlafen. Die Rechtsanwälte haben beispielsweise ihren Berufsschutz wesentlich besser verteidigt. Wenn man der Meinung ist, dass jeder der halbwegs Ahnung vom Bauen hat Häuser planen darf, dann könnte ja eigentlich jeder der Mal ein bisschen Jura studiert hat sich auch als Rechtsanwalt betätigen...

    Eben!!!!!!!!!!!!! Da gibt's dann was auf die Pfoten....von wegen Rechtberatungsgesetz!

    Thomas
     
  10. #10 Gast217, 08.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo Thomas,

    ich wollte nicht so weit gehen, wie eine fehlende Information zu interpretieren ist.
    Als Laie und Verbraucher würde ich es aber in der Tat begrüßen, wenn bei Referenzobjekten sowohl von ausführenden Firmen wie auch von Architekten und Ingenieuren das erbrachte Leistungsprektrum angegeben ist. Ich habe schon einige Architektenseiten gesehen, wo z.B bei den Referenzobjekten die LPHs angegeben sind. Das ist informativ und wirkt professionell.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  11. #11 sepp, 08.12.2005
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2005
    sepp

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    ich kann mit fug und recht behaupten, daß unsere die informativste is :D
    wwwxyde

    (wird in 24 stunden wegen werbung gelöscht) :Brille
     
  12. #12 Gast217, 08.12.2005
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    Und auch kein Impressum! :frust
     
  13. Bruno

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    Aber blitzsauber schaut die aus, und schnell ist sie auch :)
     
  14. bema

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    So einfach

    kann man Informationen nicht werten. Thomas B. deutet dies richtig an.
    Durch die Präsentation des Objekts mit Untertitel "Bauplanung..." hat er eine sog. Anscheinsvermutung hervorgerufen, darauf kann sich nun ein Laie, aber auch ein Jurist berufen und dem Verfasser einen Strick drehen. Richtig durchgezogen, könnte man wohl eine Abmahnung und Unterlassungserklärung durch die Kammer auf den Weg bringen- von selbst wird diese aber wohl nicht tätig werden...
     
  15. #15 Josilika, 08.12.2005
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    Warum macht ihr euch da so Gedanken - die Bezeichnung ARCHITEKT ist geschützt - auch Architektenleistungen - und die die auf diese WWW schauen und sich für ihn entscheiden, die haben es nicht besser verdient.
     
  16. MaMa

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    Mit Acryl und Schaum kann man ganze Häuser baun.
    vielleicht haben sie auch Glück.

    Kenne da Bautechniker, die sinnvoller planen können, als der ein oder andere Architekt in meinem Umfeld. :D
    Grüße
    MaMa
    (Techniker f. Denkmalpflege)
     
  17. #17 Gast217, 08.12.2005
    Gast217

    Gast217 Gast

    Hallo,

    ich finde das Wort Architekt oder Architektenleistung auf keiner der Seiten.
    Er tut ja nichts verbotenes, vorlageberechtigt ist er ja:

    http://by.juris.de/by/BauO_BY_1997_Art68.htm

    Das Einzige, das man ihm raten könnte, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden, ist, dass er bei den Referenzobjekten die erbrachten Leistungen vermerkt - auch wenn diese durch die Seite "Wir über uns" schon abgegrenzt sind. Eine Korrektur, die auf dieser Seite unbedingt notwendig wäre betrifft das Wort "Wohnunghäuser". Das stimmt auch nicht ganz mit Art. 68 Abs. 3 Nr. 1 BayBO überein.

    Marion :)
     
  18. #18 Ingo Nielson, 08.12.2005
    Ingo Nielson

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    ...

    da gibt es ganz andere dinge, über die man sich aufregen könnte..

    unsere kunden sind das eh nicht, die er da verarztet. wenn ein bauherr sich interessiert, sieht er auf den ersten blick, dass dort schubladenentwürfe verwendet werden. die efh auf der page sind doch alle gleich. wenn der bauherr das nicht merkt, ist er selbst schuld. als architekt wäre man mit dem dann auch nicht glücklich geworden. also was soll´s.. :--)
    lasst sie doch die gegend vollstellen mit den dingern. es gibt noch genug andere bauherren, die sich ernsthaft mit architektur auseinandersetzen und dementsprechend auch beauftragen.
     
  19. #19 delphi2, 12.12.2005
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    Das Thema war auch weniger, ob der das kann, sondern ob der das auch darf.
    Dass es auch schlechte Architekten gibt ist ja klar.

    Da kann man sich ja auch gleich unserem ehemaligen Superminister W. Clement anschliessen, der nicht nur die HOAI abschaffen wollte, sondern in Talkshows hin und wieder auch mal die Frage aufwarf, ob man denn wirklich Architekten braucht.

    Und es gibt mittlerweile viele Bauherren die sich für 100 Euro ein Programm aus dem Media Markt holen und vollkommen überzeugt sind die besseren Architekten zu sein. Dass sie damit zu 95% Prozent nur Schrott planen kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Wenn sich diese Ansichten durchsetzen, dann braucht man für kleinere Bauvorhaben bald niemand mehr, dann kann man die Bauvorlageberechtigung abschaffen. Dann hat auch der gute Bautechniker bald keine Arbeit mehr...

    Ich finde ja auch übertrieben, dass unsere Ärzte Medizin studieren müssen ;)
    Ein paar Heilkräuter aus dem Garten und ein bisschen Heilpratikerwissen, dann kann das auch jeder Hinz und Kunz machen :p
     
Thema:

Darf der das ?????

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